»Ja, ich bin Journalistin. Und, ja: Ich habe eine eigene politische Meinung« schreibt ERLkönigin als Aufmacher zu ihrem Artikel mit dem pathetischen Titel »Das Recht auf Meinung«. Pathetisch deshalb, weil damit unterschwellig suggeriert wird, dass es irgendjemand gibt, der dieses Recht in Abrede stellt. (So immunisiert man sich gegen Kritik.) Schnell wird man bei ERLkönigin fündig: »An die Mär des ewig neutralen Beobachters glaube ich nicht.« Und emphatisch fährt sie fort: »Solche Journalisten brauche ich persönlich auch nicht. Als Leser – und das bin ich ebenfalls täglich – will ich wissen, wie Menschen, die in der Sache um einiges näher dran sind als ich, Themen einordnen.«
Zunächst einmal stellt sich die Frage, wer Journalisten ein »Recht auf Meinung« bestreitet? Natürlich sind Journalisten keine Meinungseunuchen. Aber was bedeutet dies für die alltägliche Berichterstattung? Geht es vielleicht nicht eher darum, dass Meinungsjournalismus von der rein sachlichen »Nachricht« (dem Nachgereichten) zu trennen ist, um nicht – auch so eine modische Formulierungsfloskel – den Leser zu bevormunden oder zumindest (sanft oder perfide?) zu manipulieren?