…und den Tautologien der Justiz, der Sinnlosigkeit des Glaubens des Künstlers als Vorbild, der massenmedialen Bilderbeeinflussung, Deutschland als Schwamm und Handkes desillusionierenden Blick, was den Nobelpreis angeht.
In dem Essay »Die Tautologien der Justiz« beschreibt Handke 1969 als Prozessbeobachter das Vorgehen der (deutschen) Justiz gegen die Hausbesetzer- und Demonstrantenszene. Bereits damals spricht er überaus deutlich dem Gericht die Möglichkeit ab, ein unvoreingenommenes Urteil fällen zu können – woran das liegt, wäre eine separate Erörterung wert…
Es ist eigentlich ziemlich klar woran das liegt. An Vor-Urteilen, die eigentlich nichts mit Gerichtsbarkeit zu tun haben. In den USA ist man, jedenfalls vor einem Gericht, unschuldig bis zum Urteil. Unter dem deutschen Justizsystem ist man, wenn arretiert, erst einmal schuldig bis zum eventuellen Freispruch. Da sind von vornherein die Akzente anders gesetzt.
Das Tautologische von dem Handke da sehr schön beobachtend spricht, hängt also eher mit Habitus, mit Mief, mit dem Obrigkeitsdenken zusammen, die tief in der Volkspsyche verankert sind. Hier ja manchmal auch, wenn man sich das berühmte Gerichtsverfahren gegen die »Chicago Sieben« nach der 68er Democratic Convention ansieht, mit dem Richter Hoffman. Richter, die dann sich eher wie verklemmte Väter/Mütterchen benehmen, und nur aus Zufall Richter sind, oder was man sich davon vorstellt, also dem »gesunde Volksempfinden« Ausdruck verleihen.