Die »tagesschau« ist auch nicht mehr das, was sie früher war. Soeben konnte man dies deutlich feststellen, hieß es doch in einem an prominenter Stelle platzierten Beitrag von Pia Bierschbach in der Sendung von 20 Uhr, dass das Wahlrecht kurz vor der Bundestagswahl in der Diskussion gekommen sei. Es gehe, so der Film, um die Regelung der Überhangmandate. Detailliert wurde erklärt, wie Überhangmandate zustande kommen. Dabei wurde erläutert, dass eine Partei unter bestimmten Umständen mehr Mandate bekommen kann, als ihr gemäss der abgegebenen Stimmen zustehen. Dann wird behauptet, dass das Bundesverfassungsgericht eine Regelung bis 2011 verordnet habe, dies abzustellen.
Dieser Schluss ist nachweislich falsch. Das Bundesverfassungsgericht hat keinesfalls die Regelung der Überhangmandate beanstandet, wie dies im Beitrag der »tagesschau« suggeriert wurde. Zwar ist im Beitrag versteckt an einer Stelle von »Teilen der Überhangmandatsregelung« die rede, die beanstandet wurde, aber welcher Teil das ist, bleibt undeutlich. Der Zuschauer muß annehmen, es betreffe generell die Überhangmandate.





