Versuch einer Diskussionsgrundlage zur Neudefinition des Amtes
Im Rahmen der Bundespräsidentschaftswahl 2016 wurde das Amtsverständnis des Bundespräsidenten thematisiert; es ging dabei weniger um dessen weitreichende Kompetenzen, die manche Juristen als autoritär ansehen, sondern um die tatsächlich praktizierte Amtsführung in Zusammenhang mit der Veränderung der politischen Landschaft der zweiten Republik. In Österreich entstammte der Bundespräsident (bislang) fast immer einer der beiden Großparteien (SPÖ, ÖVP) und führte sein Amt (meist) zurückhaltend »im Schatten« häufiger großer Koalitionen (Kirchschläger war der einzige parteilose Kandidat der zweiten Republik). Wer bösartig sein will, kann sagen: Das Land war ohnehin aufgeteilt und der Bundespräsident wollte dabei nicht stören. Dies führte zu der Feststellung vieler Bürger, dass man ein solch konsequenzloses Amt nicht brauche und man sich das Geld dafür sparen könne; allerdings: eine solche Amtsführung muss nicht schon per se falsch sein, sie sollte allerdings begründet werden und in irgendeiner Beziehung zu den weitreichenden Kompetenzen des Amtes stehen (braucht es diese nun oder nicht und warum wurden sie – bestehend seit 1929 – nicht längst geändert, wenn sie der politischen Realität so gar nicht entsprechen?). Hieran schlossen die Diskussion nach der Wahl an: Wozu diese weitreichenden Kompetenzen, die letztlich vom persönlichen Willen (der Autorität) des jeweiligen Bundespräsidenten abhängen und zudem kaum bis nie genutzt wurden, wie das Notverordnungsrecht, das Recht die Regierung als Ganze zu entlassen, das Recht einen Landtag oder den Nationalrat aufzulösen (die ersten drei wurden nie angewendet, das letzte ein einziges Mal von Miklas im Jahr 19301).
Wie weit die Thematisierung der Amtsführung einiger Kandidaten auch Rhetorik war, soll hier nicht untersucht werden, viel wichtiger ist, ob man Argumente für eine Änderung finden und wie diese gegebenenfalls aussehen soll. Dabei kann man zumindest drei Bereiche unterscheiden, die teilweise in unterschiedlichen Andeutungen und Abstufungen im Wahlkampf auftauchten.2
1. Die Veränderung der politischen Landschaft Österreichs
Diese begann 1986 mit dem Einzug der Grünen in den Nationalrat und der Übernahme der FPÖ durch Jörg Haider und erreichte ihren vorläufigen Höhepunkt mit dem desaströsen Abschneiden der Präsidentschaftskandidaten der beiden Regierungsparteien bei der Bundespräsidentenwahl 2016.3 In Summe lässt sich feststellen, dass in diesem Zeitraum die Traditionalität, Loyalität und Zuverlässigkeit der Wähler ab- und ihre Mobilität zunahm, was man als Resultat von Unzufriedenheit lesen und letztlich dem Ungenügen der etablierten Politik zuschreiben kann. Demzufolge hat sich eine Kluft zwischen den Vorstellungen vieler Bürger und den Vorschlägen der etablierten Parteien aufgetan, die bislang nicht geschlossen werden konnte. Die Wähler folgen kaum noch (althergebrachten) Verpflichtungen, sondern orientieren ihre Entscheidungen an den politischen Entwicklungen und unterscheiden strenger zwischen der Art des Wahlgangs. Ein Resultat davon ist die abnehmende Wahlbeteiligung (pdf), die Zunahme der im Nationalrat vertretenen Parteien und die (tendenzielle) Annäherung ihrer Größe (jedenfalls schwand die Größe der Volksparteien). Die politische Landschaft wurde brüchiger, unübersichtlicher und ist schwieriger zu berechnen.
2. Das ewige Kakanien4
Die beschriebenen Veränderungen sind kein Produkt des Zufalls, sie haben mit der Abnutzung und der Selbstgefälligkeit der österreichischen Volksparteien (bzw. der großen Koalition) zu tun, mit öffentlich gewordenen Skandalen, der Verschwendung von Steuermitteln und der Unfähigkeit bitter notwendige Reformen einzuleiten und konsequent durchzuführen (Bildung, Gesundheit, Pensionen und Föderalismus5). Die Folgen sind ein ineffizientes, teures und auf Selbsterhalt bedachtes System; finanzielle Mängel treten dort auf, wo sie nicht auftreten sollten. Das eigentlich Haarsträubende ist aber, dass sich – abseits von macht- und verteilungspolitischem Denken – sicherlich ohne viel Aufwand ein weitgehender Reformkonsens herstellen ließe (an den entscheidenden Stellen wird die politische Vernunft leider verdrängt).
3. Gesellschaftliche Veränderungen
Westliche Gesellschaften werden gerne als »individualisiert« beschrieben, im Hinblick auf die sich weltweit durchsetzende, gleichrichtende, spätkapitalistische Moderne, scheint »vereinzelt« besser zu passen. Ein zusammenhängendes, konsistentes Weltbild lässt sich immer schwieriger konstruieren, es bleiben Fragmente: Ein Gutteil unseres Wissens über die Welt wird medial vermittelt, die Geschwindigkeit mit der Informationen auf uns einströmen, lässt kaum eine Sichtung und Ordnung zu; eine durch Algorithmen gesteuerte oder von persönlichen Vorlieben stark geprägte Auswahl erschafft Scheinwelten (Blasen), die mit der realen oder Teilen der realen Welt verwechselt werden können; die hohe Informationsdichte, der Zeitmangel und die Möglichkeiten es tun zu können, fördern die Reproduktion (mit allenfalls geringfügigen Änderungen) gegenüber der Prüfung; das digitale Zeitalter bedeutet bei allen Vorteilen gegenüber der analogen Welt eine – man vergleiche mit dem Fernsehen – fortgesetzte Vereinzelung; durch ständige Erreichbarkeit und Kommunikation (»smartphone«), also Unterbrechung und Zeitmangel – man kann allerorten beobachten, dass Personen während des Gehens, des Einkaufens oder des Spielens mit ihren Kindern, telefonieren, chatten oder – vermindern eine konzentrierte Tiefenerfahrung der Zeit, fördern ein »Außerhalb-der-Welt-stehen« anstelle eines »In-der-Welt-stehens«. Hinzu kommt die unausgesprochen »verlangte« Selbstvermarktung, ermöglicht und verwirklicht durch sogenannte »soziale Medien« (die man wohl besser als »Geselligkeits-« oder »Akkumulationsmedien« bezeichnet).
Der Abriss ist knapp und sicherlich unvollständig: Wenn eine Veränderung der Wahrnehmung und des Erlebens der Welt richtig sind, wenn wir mit uns und unseren Angelegenheiten vielleicht nicht überfordert, aber doch am Rand der Auslastung angelangt sind, was bedeutet das dann für die Politik, für die Fragen des Zusammenlebens, am Ende für die Frage nach dem, was man Gemeinschaft nennt? Hinzu kommt, dass innerhalb der (Spät)moderne alte gemeinschaftsbildende Erzählungen und Vorstellungen im allgemeinverbindlichen Sinn zerfallen sind und immer mehr Aufgaben, die früher in gemeinschaftlicher Form erledigt wurden, als Dienstleistungen verrichtet werden, etwa die Altenpflege; nüchtern betrachtet, hat eine Aufgabenverlagerung oder ‑auslagerung stattgefunden, unabhängig davon wie man das beurteilt. Darüber hinaus ist die Gesellschaft hoch spezialisiert und differenziert, hinsichtlich der in ihr ausgeübten Berufe, der Steckenpferde und Freizeitvergnügungen; Gruppen oder Netzwerke bilden sich über Interessen, sind Resultate der ausgeübten Berufe, gespeist aus Zweck- und Nutzerwartungen (gegenwärtiger oder zukünftiger); daneben existieren selbstverständlich Bindungen, die man durch Freundschaft, Liebe, Zuneigung und Verwandtschaft charakterisieren kann. Dass sich die Gesellschaft auch durch Zuzug verändert hat, kann niemand leugnen, selbst wenn die Bewertung auch hier differieren mag. Viele Bürger werden nicht nur medial, sondern auch im täglichen Leben mit fremden, unbekannten, ungewöhnlichen Menschen, Gebräuchen und Kulturen konfrontiert. Das trägt nicht notwendiger Weise zur Vergemeinschaftung bei; eine Reaktion kann der Rückzug und die Hinwendung auf Bekanntes oder die Reaktivierung von »Traditionen« sein. Dies würde eine Zersplitterung weiter fördern; nach und nach finden sich die Zugezogenen aber auf allen Ebenen der Gesellschaft ein. — Spätmoderne Gesellschaften können als hochdifferenziert, vereinzelt, auseinanderdriftend, mobil, veränderlich und entgemeinschaftet beschrieben werden. Die in ihre lebenden Subjekte wirken häufig so, als ob sie auf der Stelle träten, unschlüssig ihrer selbst und ihrer Form (»Gebundenheit«), gezwungenermaßen vielgestaltig und in selbstgeschaffenen (und bei Begegnung belanglosen?) Teilwelten lebend.
4. Gemeinschaft6, Staat und allgemeines Wohl
Die Veränderung der politischen Landschaft hat natürlich mit den danach beschriebenen Phänomenen (Abschnitte 2 und 3) zu tun, auch wenn sie sich nicht restlos daraus erklären lässt. Wenn man nach den Aufgaben der Politik und denen des Staates fragt, dann ist eine der ersteren sicherlich die Lösung der Frage wie man denn zusammen leben möchte (nach welchen Regeln, Gesetzen und Bedingungen) und die wesentlichste (oder einzige) des zweiteren ist die Sicherstellung (nicht die Definition) des allgemeinen Wohls, also jener Dinge, die alle betreffen, die die Grundlage aller und damit des Zusammenlebens sind. Der Staat als Diener der Gemeinschaft7, als Diener aller und nicht umgekehrt (damit ist nicht gemeint, dass der Staat eine Art Melkkuh ist oder ein Selbstzweck, sondern dass er mit dem, was er von den Bürgern nimmt, wiederum etwas für diese zur Verfügung stellt; dies zeigt einerseits ein Vertrauen in den Staat, andererseits die Bedeutung der Sicherstellung der betreffenden Dinge, sonst könnte sich ja irgendjemand darum kümmern). Der Staat ist (oder war) Ausdruck des Willens einer Gemeinschaft oder kann zumindest als solcher verstanden werden. Man kann das allgemeine Wohl sicherlich auch ohne Zuhilfenahme des Konzepts »Gemeinschaft« definieren und manche halten letztere wohl für abwegig, gefährlich oder unnötig. Jedenfalls: Das allgemeine Wohl und dessen Sicherstellung sollte der kleinste gemeinsame Nenner aller sein, wenn diese innerhalb einer gewissen Ordnung miteinander leben wollen (und abhängig davon wie sie das tun, werden sie das allgemeine Wohl definieren und seinen Diener).
5. Schlussfolgerungen und Grundkonzept
Wenn es keinen eindeutigen oder zumindest breiten politischen Konsens – etwa im Sinn einer tatsächlich großen Koalition – mehr gibt, die Regierung nur noch eine knappe Mehrheit der Bevölkerung hinter sich weiß, wenn man immer wieder auf die Frage trifft, was die Gesellschaft eigentlich zusammenhält, was letztendlich auf die Bedeutung des Nächsten für einen selbst weist, wenn es zutreffend ist, dass die Konzeption des allgemeinen Wohls der kleinste gemeinsame Nenner ist, wenn gerade dieser Konsens durch Reformverschleppung und Steuergeldverschwendung gefährdet ist, wenn Parteien immer Teilvertretungen sind und deren Vorsitzende immer auch Mehrheiten und damit Macht organisieren müssen, wie könnte eine politische, aber nicht parteipolitische Antwort (nicht: Lösung) im Sinn einer entgegengesetzten, integrierenden Bewegung lauten?
Konstitutionelle Monarchien haben einen Vorteil gegenüber Demokratien, da sie mit dem Monarchen eine dynastisch begründete, nicht gewählte Integrationsfigur, einen vertrauten Fremdling, besitzen, der eine zwar politisch wenig bedeutende, aber integrativ gesehen, wichtige Rolle spielt: Regierungen kommen und gehen, der Monarch bleibt. Er verleiht dem Staat durch seine Person eine Festigkeit, die die wählbaren Volksvertreter nicht besitzen und entfalten können (auch, weil ihr »Geschäft« schlicht ein anderes ist); er repräsentiert Staat und Gesellschaft und schafft dadurch die historische Verbundenheit mit dem Land integrierende Kräfte.
Eine Restauration der österreichisch-ungarischen Monarchie oder die Installation einer parlamentarischen Monarchie ist damit nicht gemeint. Aber könnte man den Bundespräsidenten bzw. sein Amt durch einen starken, verfassungsmäßigen Bezug auf das allgemeine Wohl und eine gewisse in diesem Rahmen stehende Handlungsfähigkeit zu einer ähnlichen Symbol- und vor allem Integrationsfigur machen? Der österreichische Bundespräsident wäre immer auch die Personifikation des allgemeinen Wohls, des kleinsten aber gemeinsamen Grundkonsenses der Gesellschaft. Er hätte es weder zu gewährleisten, noch sicherzustellen, das ist die Aufgabe der Politik bzw. des Staats, aber er könnte es einfordern, ihm Nachdruck verleihen und es gegebenenfalls mitgestalten. Das würde gewiss hohe Anforderungen stellen, etwa die weitgehende Unabhängigkeit von Parteien und Interessensgruppierungen verlangen, daneben aber Nähe zum Volk, Fähigkeiten der Abwägung, des Verhandelns und Besonnenheit bzw. moralische Integrität. — Gesellschaftliche Veränderungen werden sich auch in der Konzeption des allgemeinen Wohls niederschlagen.
De jure ernennt der Bundespräsident den Bundeskanzler, de facto muss er sich nach den vorliegenden Mehrheiten richten; folgerichtig wäre es, wie in der Bundesrepublik Deutschland, den Bundeskanzler durch das Parlament wählen zu lassen und dem Bundespräsidenten formale Einspruchsrechte bei der Bestellung der Minister zu gewähren (wie das jetzt schon der Fall ist). Damit stünde die Regierung und deren parlamentarische Unterstützung formal sauberer dem Bundespräsidenten gegenüber. Die eingangs aufgezählten Kompetenzen (und eventuell noch weitere) kann man streichen, die Möglichkeit der Entlassung der Regierung an (mehrfache?) Gesetzes- oder Verfassungsbrüche binden. Der Bundespräsident hätte nur die Aufgabe dies durch den Verfassungsgerichtshof feststellen zu lassen und eine Volksabstimmung über die Absetzung der Regierung einzuleiten, analog zur Absetzung des Bundespräsidenten: Das Volk hat der Regierung eine Mehrheit gegeben, es sollte, nach objektiv festgestelltem Gesetzesbruch, diese auch wieder entziehen können. Oder ihr weiter das Vertrauen aussprechen.
Dem neuen Verständnis als Vertreter des allgemeinen Wohls zufolge, stünde der Bundespräsident der Regierung als Kritiker gegenüber und zwar im Fall einseitiger Interessensdurchsetzung oder bei Vernachlässigung der nicht (oder weniger) repräsentierten Teile der Bevölkerung. Der Bundespräsident darf aber – wie das die althergebrachten Kompetenzen suggerieren – nicht nach persönlichem Gusto entscheiden, er müsste ein Gesetz, von dem er Zweifel hegt, dass dem allgemeinen Wohl genügt, dem Volk zur Abstimmung vorlegen können (was bereits jetzt möglich ist; diese Kompetenz müsste erhalten und falls notwendig ausgebaut werden, vielleicht auch schon auf den Entwurf anwendbar sein, um Änderungsmöglichkeiten offen zu halten); zum anderen sollte er aber auch, etwa im Fall von Volksbegehren, die auf Grund ihrer breiten Zustimmung, im Parlament behandelt werden müssen, dort aber eigentlich immer liegen bleiben, eine stärkere Wirkung verleihen können und zwar dann, wenn er es im Rahmen des allgemeinen Wohls für geboten hält. Er könnte z.B. Juristen mit der Formulierung eines Gesetzes im Sinn des Volksbegehrens beauftragen und dieses zur Volksabstimmung vorlegen (diese Kompetenz wäre neu).
6. Abschließende Bemerkungen
Diese Vorgehensweise würde das Amt anders gewichten, weg aus dem persönlichen-autoritären Fahrwasser führen und deutlich in den Dienst der Allgemeinheit im Sinn eines Kritikers stellen, der weder handlungsunfähig ist, noch auf seine traditionellen Möglichkeiten des Einmahnens oder des Vermittelns verzichten müsste; und auch nicht auf seine persönliche Sicht der Dinge. Die Aufgaben des Bundespräsidenten wie die Repräsentation des Staates und die Vertretung der Republik nach außen, wären die logische Kehrseite des Auftrags im Sinn des allgemeinen Wohls nach innen; das Amt entspräche neueren gesellschaftlichen Entwicklungen und nimmt das tradierte Verständnis, inklusive der verbleibenden Kompetenzen ohne Widersprüche in sich auf.
Inwieweit es einen Mechanismus braucht, der verhindert, dass der Bundespräsident nicht im Sinn des allgemeinen Wohls handelt, wäre zu diskutieren. Die vorgestellte Konzeption würde populistischen Bestrebungen Wind aus den Segeln nehmen, denn der Vertreter des allgemeinen Wohls wäre qua Verfassung benannt; einem inflationären Begehren nach Plebisziten, könnte man entgegnen, dass Volksbegehren nicht länger ein wirkungsloses Instrument wären und der Bundespräsident die explizite Aufgabe hat im Sinn der Allgemeinheit zu handeln; falls ein Ausbau direktdemokratischer Elemente politisch gewünscht wird, könnte er trotzdem erfolgen.
In Summe kann man im Nachhinein feststellen, dass eine detailliere Erörterung nicht nur der Amtsführung, sondern vor allem ihres Zwecks und ihrer Rechtfertigung, weit interessanter als die ständige Wiederholung der gleichen Fragen gewesen wäre. ↩
Das höchste Amt im Staat wird nicht nur erstmals von einem Kandidaten aus dem Kreis der Opposition bekleidet, rein wahlarithmetrisch kam zu keinem Zeitpunkt ernsthaft ein Kandidat der regierenden Parteien dafür in Frage. ↩
Eine eher ungeordnete Skizze inklusive einer Prognose, dort. ↩
Es geht nicht um eine homogene Volksgemeinschaft, sondern um eine Grundlage auf der eine Gemeinschaft wachsen kann, ob sie das dann tatsächlich tut, muss offen bleiben. ↩
Was kann Gemeinschaft (oder gemeinschaftlich) bedeuten? Ganz basal "ein Zusammen", das nicht bloß auf eigennützigem Interesse basiert, ein nutzbedingungsfreies für einander da sein (auch da sein). ↩
Vielen Dank für den sehr interessanten Beitrag. In Deutschland beginnt ab sofort die Diskussion um den deutschen Bundespräsidenten, da der jetzige, Joachim Gauck, angeblich angekündigt hat, im Februar 2017 für eine zweite Amtszeit nicht zur Verfügung zu stehen.
In Deutschland wird der BP von der sogenannten Bundesversammlung gewählt. Vereinfacht gesagt ist dies der Bundestag plus alle Abgeordneten der Länderparlamente. Die Bundesversammlung hat im deutschen politischen System nur diese eine Aufgabe. Eine Volksabstimmung gibt es nicht.
Zuweilen wird eine Volksabstimmung diskutiert, wobei dann natürlich klar sein muss, dass die Kompetenzen eines BP damit höher sein müssten als jetzt. Der BP in Deutschland ist fast ausschließlich eine repräsentative Figur. Hinzu kommt, dass man von ihm (oder ihr, aber bisher war es noch keine Frau) eine gewisse moralische Führung erwartet. Dies alles soll mit parteipolitischer Neutralität geschehen (Parteimitgliedschaften der BP ruhten immer; von Weizsäcker – CDU-Kandidat – hatte sie nach dem Ende seiner Amtszeit nicht mehr aufleben lassen, was zu einigem Krach mit Kohl führte). Böse Stimmen sprechen beim deutschen BP vom »Grüßaugust«.
Einmal – 1969 mit Gustav Heinemann – spiegelte sich in der BP-Wahl eine politische Entwicklung (die SPD/FDP-Koalition). Heinemann gewann knapp gegen den CDU-Kandidaten, weil Teile der FDP umgeschwenkt waren. Nach der Bundestagswahl erhielten CDU/CSU war mit Abstand die meisten Stimmen, aber die FDP hatte erklärt, mit der SPS eine Regierung bilden zu wollen. Also beauftragte Heinemann nicht wie üblich denjenigen mit den meisten Stimmen zur Regierungsbildung, sondern Willy Brandt von der SPD. Das war so etwas wie eine politische Entscheidung.
Dennoch: Die politischen Einflußmöglichkeiten wurden aus den Erfahrungen der Weimarer Republik heraus sehr stark eingeschränkt. Es hatte sich gezeigt, dass der Reichspräsident (RP) damals eine Macht hatte, die sich jenseits von Kontrollmechanismen bewegte. Wenn man die Geschichte genau studiert lag hierin eine der Folgen für den Niedergang der Weimarer Republik. Hindenburg als RP der 1930er Jahre konnte mit Notverordnungen am Reichstag vorbei regieren.
Die Frage, die sich heute stellt: Wie kann eine (fast immer ehemalige parteipolitisch tätige) Figur praktisch von heute auf morgen zu einer geachteten moralische Instanz werden? Es gab einige Beispiele im Nachkriegsdeutschland, wo dies leidlich funktionierte (Heinemann, von Weizsäcker); andere zeigten das Gegenteil. Manchmal hatte man den Eindruck, das Amt des BP sei eine Art »Belohnung« fürs Durchhalten im politischen Betrieb (Carstens, Rau; auch Wulff). Man kannte diese Leute seit Jahrzehnten und nun bekamen sie von außen einen Mantel verliehen, der ihnen – nach dem eigenen Gefühl – einige Nummern zu groß war.
Versuche, einen Intellektuellen oder einen nicht dem politischen Betrieb Zugehörigen zum BP zu machen, gab es durchaus. Meist wurden wirklich interessante Persönlichkeiten von den Parteien eingebracht, die wussten, dass sie verlieren würden. Die Ausnahme war Horst Köhler – er war Ökonom und Direktor des IWF. Er scheiterte, weil er den politischen Betrieb nicht genug kannte und dort keine Unterstützung bekam, als es notwendig gewesen wäre.
Ich war eigentlich immer ein Befürworter des Amtes des Bundespräsidenten. Aber die Persönlichkeiten, die infrage kommen, werden zusehends rarer. Er (oder sie) soll einerseits mit den politischen Fallstricken vertraut andererseits neutral sein. Als Kritiker der Bundesregierung darf er keinesfalls erscheinen. Eine Aussage wie 2000 von Klestil nach der ÖVP/FPÖ-Regierungsbildung, die er nicht verhindern konnte, er wolle auf das Land aufpassen (wenn ich es richtig in Erinnerung habe), wäre in Deutschland eine Anmaßung im Amt. Er soll moralisches Vorbild sein, das Land im In- und Aus land repräsentieren – hat aber keinen direkten Einfluss auf Entscheidungen. Eigentlich wäre es an der Zeit, dieses Amt aufzugeben. Schon, damit nicht moralische Aspekte der Politik nicht an machtlose Institutionen ausgegliedert werden können.
In metepsilonemas Text hat mich besonders der Geneinschaftsgedanke angesprochen, wie den Autor glaube ich auch. Das würde sich unter der Prämisse sich wandelnder Gesellschaften lohnen weiterzuentwickeln.
Grüßaugust muss der deutsche Präsident eigentlich nicht sein, das war nur Heuss’ Interpretation des Amtes, an die sich die Nachfolger gehalten haben. Dass das auch schief gehen kann, sieht man gerade in der Türkei.
P.S. Wenn alle Vertreter der Länderparlamente in der Bundesversammlung aufträten, wäre der Ort der Wahl aber schwierig zu finden.
Okay, mein Fehler. Hier gibt es genauere Informationen, wie die Ländervertretung der Bundesversammlung gefunden wird.
Heuss’ »Grüßaugust«-Interpretation war sicherlich der Zeit geschuldet. Ein BP, der in den 1950er Jahren forsch aufgetreten wäre, hätte man sicherlich nicht besonderes passend empfunden. Lübke war natürlich intellektuell ein Abstieg zu Heuss. Heinemann ein Glücksfall; fast per Zufall. Scheel und Carstens waren Entsorgungspräsidenten. Von Scheel bleibt »Hoch auf dem gelben Wagen«. Carstens’ Idee Deutschland zu durchwandern, fand ich hübsch. Aber ob man dafür einen BP braucht? Von Weizsäcker führte das Amt dann wieder auf andere Dimensionen. Bei Herzog hatte ich immer das Gefühl, dass er mit seiner Präsidialität gar nicht wusste, was er machen sollte. Ein sicherlich guter Jurist, aber Präsident? Rau hing mir als NRW-Ministerpräsident auf die Nerven; es war mir zu offensichtlich, dass er dieses Amt anstrebte. Das fand ich unanständig.
Gauck hat mich enttäuscht, wobei ich mir immer die Frage stelle, ob es Gaucks Schuld ist oder meine. Man enttäuscht sich ja eigentlich immer nur selber.
Über den Gemeinschaftsgedanken könnte man trefflich streiten. In einer derart (auch politisch gewollten) auf Individualismus gepolten Gesellschaft ist es schwierig einen Gemeinsinn zu destillieren, der nicht zu schnell zu Nationalismus wird. In den 1970ern/80ern haben das die Kommunitaristen (mit unterschiedlichen Ansätzen) vor allem in den angelsächsischen Ländern versucht. Der von mir oben abgewatschte Rau hatte ja seinen Standardspruch parat: »Versöhnen statt spalten«. Aber es blieb immer eine rhetorische Geste. Und nie hat jemand gefragt, warum man sich den versöhnen sollte...
Man sagte, dass der Bundespräsident bei uns deshalb so weitgehende Befugnisse erhalten hat, weil es in bestimmten Kreisen ein Misstrauen gegenüber dem Parlamentarismus gab; wie auch immer: In Österreich hätte der BP den Ständestaat verhindern können (oder dies jedenfalls versuchen können, durch Auflösung des Nationalrats oder Absetzung der Regierung; passiert ist es nicht, vielleicht war die christlichsoziale Bande stärker, Zweifel an der Politik der Regierung finden sich in Miklas’ Tagebuch).
Warum ein BP plötzlich unabhängig sein sollte, ist eine gute Frage; zum Teil, weil Politiker das manchmal sein müssen, etwa als Nationalratspräsidenten, andererseits, weil sie dem Machtgefüge des Parteiapparats entwachsen sind. Den Anspruch der moralischen Autorität empfinde ich gerade in der heutigen Mediengesellschaft als zweischneidig (integer sollte er sein).
Auf die Frage nach »Gemeinschaft« stoße ich, wenn ich danach frage, warum man eigentlich (hochorganisiert) in einem Staat zusammenlebt. Die Antwort, dass man das bloß der Nutzenmaximierung wegen tue, erscheint mir als im Nachhinein konstruiert. Wie auch immer: Es lohnt wieder darüber nachzudenken, wie auch immer die Antwort dann ausfallen sollte.
Witzigerweise hat mich Gauck auch enttäuscht, obwohl ich kein deutscher Staatsbürger bin.
Ich habe noch diesen Link in den Text oben eingefügt, da er nun im Volltext zu lesen ist.
Ich glaube keiner würde widersprechen, wenn man die Queen in England als identitätsstiftend bezeichnet. Man zehrt noch heute via QEII von einer mittlerweile weit über 100 Jahren vergangenen Größe.
Wenn vor der BP-Wahl Hofer ankündigt eine ungenehme Regierung abzulösen und Van der Bellen ankündigt Strache im Falle einer Mehrheit nicht vereidigen zu wollen, ist die Antithese erreicht. Wie sollen diese Fliehkräfte bei womöglich weiterem Migrationsstrom ohne ein moderierendes Staatsoberhaupt beherrschbar bleiben? Und das in einem Land, das im Gegensatz zu vielen anderen die Pluralität eignetlich im Blut haben müsste.
Es muss doch intelligentere Ideen geben als z.B. Fussball. Mein türkischstämmiger Nachbar, vollständig assimiliert und beruflich erfolgreich, sieht sich übrigens nur Spiele der türkischen Nationalmannschaft und von Galatasaray, Besiktas und Fenerbahce an.
Eine Monarchie kann tatsächlich identitätsstiftend sein, weil sie historische Quellen hat. »Vertrauter Fremdling« nennt der Autor im Text das (wie ich finde eine wunderbare Beschreibung). Wobei ich es einigermaßen lächerlich finde, dass die Queen Regierungserklärungen des Premierministers vorlesen muss.
Ich kann einer konstitutionellen Monarchie etwas abgewinnen. Man darf aber auch nicht verkennen, dass es immer Phasen in Großbritannien gab, in denen die Monarchie kritisch bis ablehnend befragt wurde (und dies nicht nur aufgrund der Kosten). Monarchien können in Ausnahmefällen auch noch politisch nützlich sein. In Spanien setzte der von Franco eingesetzte König nach dessen Tod in den 1970er Jahren die Demokratie durch. Aber was, wenn er es nicht getan hätte? Wer hätte ihn »abwählen« können?
Es ist einfach etwas anderes, wenn ein Staatsoberhaupt (durch wen auch immer) gewählt wird. Vielleicht, weil mit der Wahl immer auch Erwartungen verbunden sind, ja unter Umständen sogar ein imperatives Mandat erwartet wird, was man dadurch nährt, dass man sagt, was man alles tun oder nicht tun möchte.
Nun, konstitutionelle Monarchien werden (heute) nicht einfach installiert. Und selbst wenn, sie besäßen gerade dann die erhofften Wirkungen nicht.
Ich glaube, dass Österreich zur Zeit der Wahl politisch aufgeladen, aber nicht gespalten war, jedenfalls nicht nachhaltig (ein häufig angeführtes Motiv Hofer zu wählen war sein Alter). Ein moderierendes Staatsoberhaupt wäre trotzdem gut.
Es gibt intelligentere Ideen als Fußball; allerdings entfalten die anscheinend nicht dieselbe emotionale Kraft.
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