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1. Der Status quo
1.1 Das personalisierte Verhältniswahlrecht
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat. Alle vier Jahre wird der Bundestag gewählt, der wiederum den Bundeskanzler wählt.
Seit 1949 wird in der Bundesrepublik mit dem sogenannten personalisierten Verhältniswahlrecht gewählt. Jeder Wähler hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Die Hälfte der Abgeordneten des Bundestages zieht über den jeweiligen Wahlkreis direkt ein. Dies wird über die Erststimme abgewickelt. Wer in »seinem« Wahlkreis die einfache Mehrheit der abgegebenen Erststimmen auf sich vereinigen kann, ist direkt gewählt.
Mit der Zweitstimme wählt der Wahlberechtigte die Landesliste einer Partei. Aufgrund der Ergebnisse der Zweitstimmen wird festgesetzt, wie viele Sitze im Parlament auf die jeweilige Partei entfallen. Von dieser Gesamtzahl werden die Direktmandate abgezogen und die restlichen Sitze aus den Landeslisten der jeweiligen Parteien besetzt. Bei grösseren Differenzen gibt es sogenannte Ausgleichs- bzw. Überhangmandate.
Am Ende spiegelt der Bundestag das Ergebnis der Zweitstimmen wider. Das zeigt: Die Zweitstimme ist für die Zusammensetzung des Bundestages entscheidend!
Die Zweitstimme ist die Stimme der »kleinen Parteien«. Traditionell gehen Direktmandate in der Regel entweder an CDU- (in Bayern: CSU-) oder SPD-Kandidaten (es gibt wenige Ausnahmen). Parteien wie die FDP, Bündnis 90/Die Grünen oder Linke rekurrieren ihre Erfolge über die Zweitstimmen. Um eine Zersplitterung des Parlaments zu vermeiden, führte man die sogenannte 5%-Klausel (in Österreich: 4%) ein. Eine Partei kommt nur in den Bundestag, wenn sie 5% der Zweitstimmen erhält.
Aber hiervon gibt es eine Ausnahme: Um beispielsweise regionale Parteien nicht a priori zu benachteiligen, wurde festgelegt, dass eine Partei, die mindestens 3 Direktmandate (also über die Erststimme) erhält, entsprechend ihrem Prozentsatz der Zweitstimmen im Bundestag vertreten ist. Von dieser Regel hat beispielsweise die PDS 1994 profitiert. Da sie in den »alten« Ländern keine Rolle spielte, in den »jungen« Ländern jedoch stark vertreten ist, traten in speziell ausgesuchten Wahlkreisen prominente Persönlichkeiten (teilweise ohne Mitglied der PDS zu sein) an, um diese direkt zu erobern (beispielsweise der Schriftsteller Stefan Heym). 1994 erreichte die PDS bundesweit zwar nur 4,4 % der Zweitstimmen, errang jedoch 4 Direktmandate – was ihr dann 30 Bundestagsmandate einbrachte.
Wichtig bleibt: Die Zweitstimme – die auch in vielen deutschen Bundesländern bei Landtagswahlen eingeführt ist (aber auch in Ländern, in denen es nur eine Stimme gibt, wird die eine Stimme quasi als Erst- und Zweitstimme gewertet; es ist kein Mehrheitswahlrecht, sondern bleibt beim Verhältniswahlrecht) – ermöglicht es dem Wähler quasi als Regulativ zu den sogenannten »Volksparteien« bzw. deren Kandidaten kleinere Parteien in das Parlament zu wählen. Mit der Zweitstimme kann der Wähler eine zu grosse Dominanz der von ihm eigentlich favorisierten »Volkspartei« selber korrigieren, in dem er einer kleineren Partei seine Stimme gibt, die zwar Schnittmengen mit seiner favorisierten Partei hat, aber durchaus in bestimmten Politikfeldern speziellere Politik verspricht.
Bei der Landtagswahl in Hamburg im Februar 2008 wurde das Wahlrecht zu Gunsten einer weiteren Diversifizierung verändert. Hier war es möglich, fünf Stimmen auf die Kandidaten zu panaschieren (bzw. zu häufeln).
Den sogenannten Volksparteien ermöglicht die Zweitstimme, »durchgefallene Kandidaten« über die Listen trotzdem in den Land- oder Bundestag zu hieven.
Die Parteien können mit diesem Wahlrecht über die Platzierung auf ihrer Liste allerdings auch »unliebsame« Querdenker, die sich beispielsweise in der Vergangenheit der »Fraktionsdisziplin« (die es de jure ja gar nicht geben dürfte) widersetzt haben, abstrafen. Wenn sie in einem schwierig zu erringenden Direktwahlkreis antreten, werden sie eben nicht – wie die »treuen Parteisoldaten« – mit einem entsprechenden sicheren Listenplatz abgesichert. Dies ist natürlich auch (und gerade) ein Abstrafungsinstrument bei den kleinen Parteien, die eben kaum Direktmandate erringen können.
1.2 Bundestag und Bundesrat
Bei Gesetzen, die die einzelnen Bundesländer tangieren, ist der Bundesrat – die Länderkammer – zustimmungspflichtig. Im Bundesrat haben die Bundesländer nach einem festgelegten Schlüssel Stimmrecht.
Unterschiedliche Mehrheiten in beiden Organen (Bundestag und Bundesrat) erschwerten oftmals die Handlungsmöglichkeiten der verschiedenen Bundesregierungen. Im Laufe des Jahres 1996 verlor die damalige Regierung unter Helmut Kohl die Mehrheit im Bundesrat an die SPD geführten Bundesländer. Mit herannäherndem Termin zu der Bundestagswahl 1998 begann der damalige SPD-Vorsitzende Oskar Lafontaine den Bundesrat als »Blockadeinstrument« für die zaghaften »Reformen« der CDU/CSU/FDP-Regierung zu verwenden – übrigens durchaus in der Tradition der CDU/CSU, die dies in den 70er-Jahren mit der sozial-liberalen Koalition vorführte.
Die Blockade sollte den Eindruck bei den Wählern verstärken, dass die Regierung Kohl unfähig sei, die notwendigen politischen Veränderungen umzusetzen. Zwar war diese Vorgehensweise nicht ausschlaggebend für den Wahlsieg von Rot-Grün 1998, aber sicherlich nicht ganz unwichtig im öffentlichen Erscheinungsbild.
In Anbetracht des ziemlich verunglückten Starts verlor Rot-Grün schnell die Mehrheit im Bundesrat, nachdem drei Landtagswahlen im Folge zu Gunsten neuer, CDU geführter Regierungen verloren wurden. Spätestens seit Herbst 2001 kristallisierte sich eine Blockadestrategie der CDU/CSU heraus.
Der sogenannte Vermittlungsausschuss, das Gremium, das bei zustimmungspflichtigen Gesetzesvorlagen die divergierenden Vorschläge von Bundesrat- und Bundestagsmehrheiten zu einem Kompromiss (also einem Gesetz oder einer Verordnung) überführen soll, stand vermehrt im Brennpunkt. Der Vermittlungsausschuss, der ursprünglich als Ausnahme gedacht war, wurde zum wichtigsten Gesetzgebungsgremium, u. a. auch, weil im Laufe der Jahrzehnte die Gesetze vermehrt von der Länderkammer zustimmungspflichtig waren.
Die mit großem medialen Aufwand 2003 installierte sogenannte Föderalismuskommission (»Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung«) sollte die Hoheitsbereiche zwischen Bund und Ländern neu ordnen, um schneller und effizienter Gesetzgebungsverfahren umzusetzen. Wie von Auguren von Anfang an erwartet, scheitere das Unternehmen Anfang 2005 aus parteipolitischen Erwägungen kläglich, und schaffte erst 2006 im Rahmen der Grossen Koalition (Regierung zwischen den Unionsparteien und der SPD) eine zaghafte Neuordnung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern.
1.3 Regierungen in Deutschland
1.3.1 Koalitionen im Bund
Die Geschichte der Bundesrepublik zeigt: Fast immer haben, und dies begünstigt durch das personalisierte Verhältniswahlrecht, kleinere Parteien »Zünglein« an der Waage gespielt und mitregiert. Ausnahme war im Bund zwischen 1966–1969 die sogenannte »Grosse Koalition« aus SPD und CDU/CSU (nachdem die Koalition zwischen der CDU/CSU und der FDP u.a. aus steuerpolitischen Gründen gescheitert war). Eine »Grosse Koalition« wurde nach dem überraschenden Wahlergebnis bei der Bundestagswahl 2005 erneut gebildet. Sie kam zustande, da die »klassischen« Koalitionsmodelle (CDU/CSU/FDP oder SPD/Grüne) keine Mehrheit hatten. Da SPD (und Grüne) mit der PDS (heute »Die Linke«) keine Koalition eingehen wollten, umgekehrt aber auch CDU/CSU/FDP kein Bündnis mit den Grünen (»Jamaica«-Koalition) eingehen wollten, blieb nur diese Variante.
Es ist erstaunlich, dass eine Partei wie die FDP von 1949–2008 (das sind 59 Jahre) 40 Jahre an den unterschiedlichsten Kabinettstischen sass – und dies, obwohl sie mehr als einmal drohte, in wichtigen Bundestagswahlen unter der 5%-Hürde zu bleiben.
1982 verhalf die FDP trotz einer Koalitionsaussage zur SPD im Bundestagswahlkampf 1980 Helmut Kohl mittels eines konstruktiven Misstrauensvotums mitten in der Legislaturperiode zur Kanzlerschaft. Wähler, die ob des drohenden Scheiterns der Partei an den 5% bei der Bundestagswahl 1980 ihre Zweitstimme der FDP gaben, damit die SPD/FDP-Koalition weiterregieren konnte, sahen sich getäuscht; der wirtschaftsliberale Flügel hatte sich auf die andere Seite geschlagen.
Mit den Grünen, die sich sowohl im Bund als auch in die Länderparlamenten dauerhaft etablierten und 1983 erstmals in den Bundestag einzogen, gab es nun vier politische »Säulen«. Die erste Rot-Grüne Landesregierung gab es 1985 in Hessen. Mit der Integration der neuen Länder 1990 trat mit der SED-Nachfolgepartei PDS, heute Linke, eine fünfte Kraft auf, die zunächst regional auf den Osten begrenzt blieb und dort überaus hohe Wahlergebnisse erreichte (und erreicht), durch den Zusammenschluss mit der WASG im Jahr 2006 jedoch nun auch beginnt, im »Westen« Fuss zu fassen und im Januar 2008 in zwei Flächenländern in die Landesparlamente gewählt wurde und im Februar 2008 nun in 10 von 16 Landtagen präsent ist.
1.3.2 Koalitionen in den Landesparlamenten
In den Landesparlamenten gab/gibt es seit 1990 die unterschiedlichsten Koalitionen:
• SPD/CDU – aktuell in fünf Bundesländern
• SPD/FDP – bis 2005 in Rheinland-Pfalz
• SPD/Grüne mit Duldung der PDS – immerhin vier Jahre in Sachsen-Anhalt
• SPD/Linke – aktuell in Berlin (vorher vier Jahre in Mecklenburg-Vorpommern)
• SPD/Grüne – aktuell nur noch in Bremen, vorher in diversen westdeutschen Ländern
• SPD/FDP/Grüne – die sogenannte »Ampel« von 1990–1994 in Brandenburg
• CDU/FDP – u. a. Baden Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen
Um die strategischen Optionen zu erweitern, wird nach dem Hamburger Wahlergebnis ernsthaft über eine Koalition zwischen CDU und Grünen diskutiert.
Ausgenommen sind einmal die speziellen Hamburger Koalitionen, die mit Exotenparteien wie »STATT-Partei« oder »PRO« aufwarteten.
Alleinregierungen gibt und gab es auch – und in den letzten Jahren: Thüringen und das Saarland (CDU), natürlich Bayern (CSU) und Rheinland-Pfalz (SPD). Alleinregierungen sind jedoch wieder deutlich abnehmend. Die CDU büsste in Hessen und Hamburg im Jahr 2008 ihre absoluten parlamentarischen Mehrheiten ein.
Die jeweiligen Koalitionen haben dafür gesorgt, dass es im Bundesrat bei divergierenden Koalitionen vermehrt zu Enthaltungen kam. SPD/CDU-Landesregierungen verhielten sich bei Entscheidungen zu Gesetzesvorlagen der SPD/Grünen-Bundesregierung in der Regel »neutral«; CDU/FDP-Landesregierungen stimmten aktuell Gesetzen der CDU/SPD-Bundesregierung meistens nicht zu und enthielten sich – laut Vertrag – der Stimme; ähnliches gilt für Berlin.
Häufig spielte dabei die Sache kaum eine Rolle. Es ging darum, den jeweiligen Koalitionspartner vor »Zumutungen« zu bewahren und nicht Wahlkampfmunition für die Zukunft zu liefern. Das parteitaktische Verhalten steht dabei häufig im Vordergrund.
1.4 Qualität von Koalitionsregierungen
Wie oben bereits angesprochen, resultieren die Erfolge der kleineren Parteien aus der unterschwellig vorhandenen »Angst« der Wähler, die größere Partei könnte übermächtig werden. Das Profil von Parteien wie FDP, den Grünen und der Linken ist daher auf Nischenthemen ausgerichtet (die FDP hat seit 1999 den Wirtschaftsliberalismus gefunden, davor, in den 70er Jahren, eine Art sozialen Gesellschaftsliberalismus; bei den Grünen ist es die Umwelt- und Menschenrechtspolitik; die Linke versucht die ökonomisch Benachteiligten zu erreichen), d. h. auf die explizite Betonung, dass diese Themen nur in einer Koalition mit ihnen wahrgenommen und entsprechend behandelt werden.
Die Vergangenheit zeigt oft genug, dass dies ein Irrglaube ist. Unter Helmut Kohl hat sich das Profil der FDP spätestens seit 1990 bis zur Unkenntlichkeit verdunkelt. Konnte man den Wechsel 1982 noch als im Sinne der FDP schönreden (mit eigentlich erstaunlich geringen Parteiaustritten), so war nach der Vereinigung und dem Rückzug Hans-Dietrich Genschers aus der aktiven Politik die Rolle der FDP auf den bloßen Mehrheitsbeschaffer reduziert. Der Versuch, sich aus dem Sinkflug der Regierung 1998 mit teilweise marktschreierischen Methoden herauszuwinden, gipfelte im zweitschlechtesten Ergebnis bei einer Bundestagswahl.
Ähnliches war auch bei den Grünen zu beobachten: Das ökologische Profil wurde mehr und mehr den profaneren Ansprüchen der Wirtschaft geopfert und verkam in rhetorischen Sonntagsreden oder Mogelpackungen wie »Ökosteuer«, die nicht einer Begrenzung des Autoverkehrs diente, sondern der Finanzierung der ausgemergelten Rentenkassen. Noch bevor die Rot-Grüne Regierung 1998 startete, wurde bereits in den Medien der designierte Bundeskanzler Gerhard Schröder zitiert, der das Wort vom »Koch« und »Kellner« prägte – die Mehrheitsverhältnisse innerhalb der Koalition sollten ja nicht umgedreht werden.
Um der nationalen Hysterie einiger konservativer Kreise ob dem seit Jahren gepflegten Schreckgespenst »Rot-Grün« nicht zu entsprechen, wurden zügig etliche grundlegenden Überzeugungen zu Gunsten der »Regierungsfähigkeit« gekippt. Ein Vorgang, der übrigens einige Parallelen zur sozial-liberalen Koalition ab ca. 1973 zeigte. Was übrigblieb (beispielsweise Ausstieg aus der Atomenergie) kam zwar auftrumpfend daher, erscheint bei näherer Betrachtung jedoch von kaum zu überbietender Unverbindlichkeit.
Kleine Koalitionspartner haben sich in den letzten rund 40 Jahren fast ausschließlich den Gegebenheiten der Regierungsfähigkeit angepasst. Sie erschweren durch die Vielzahl der Koalitionsmöglichkeiten die Verständigung beispielsweise im Bundesrat und tragen somit nicht zu einer pointierten, profilierteren Politik bei.
Da sich jetzt auch im Westen die Linke als dauerhafte Kraft in den Landesparlamenten zu etablieren beginnt, scheinen Zweierkoalitionen nur noch selten möglich und müssten mittelfristig durch Dreierkoalitionen ersetzt werden. Führende Parteienforscher, wie beispielsweise Franz Walter, weisen darauf hin, dass Drei-Parteien-Bündnisse mittel- bis langfristig zur »Minimalisierung von Demokratie« führen. Die Befürchtung einer »Oligarchisierung« von Politik ist nicht von der Hand zu weisen: Kompromisse werden in Hinterzimmern zwischen den Parteigranden ausgeklüngelt. Der »geschmeidige Opportunismus« wird zur Triebkraft einer im grossen und ganzen farblosen Politik, die entweder ins Chaos abdriftet oder in statischem Verharren.
2. Die Konsequenz: Wir brauchen das relative Mehrheitswahlrecht
Es scheint so, als hätten sich die politisch Handelnden längst auf die wirren Verhältnisse eingerichtet. Das komplizierte Geflecht von gegenseitigen Rücksichten und – parallel – die Angst, vor dem politischen Gegner in der Öffentlichkeit als Verlierer dazustehen, ist seit Jahren trauriger Standard.
Monate vor Landtagswahlen erstarren beide Lager vollends. Eine Lösung – bei Landtags- und Bundestagswahlen (nicht auf kommunaler Ebene) ist die Abschaffung des Verhältniswahlrechts zu Gunsten eines relativen Mehrheitswahlrechts.
Der Bundestag und die Landtage werden mit dem relativen Mehrheitswahlrecht gewählt. Gewählt ist, wer in seinem Wahlkreis die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Dieser/diese zieht direkt in den Bundestag / Landtag ein. Die restlichen Stimmen des Wahlkreises finden keine weitere Berücksichtigung mehr.
Die parlamentarischen Verfahren, die nach einer Wahl erfolgen, blieben unverändert.
Die Wahlkreise müssten vor Implementierung eines Mehrheitswahlrechts neu bestimmt werden. Auf Bundesebene könnte man an ca. 400 Wahlkreise denken (2005: 299). Zusätzlicher Effekt wäre die Verkleinerung des Bundestags (gesetzlich sind es derzeit 598; durch Überhang- und Ausgleichsmandate aktuell 613 Abgeordnete).
Ein wichtiger Punkt beim Mehrheitswahlrecht ist die Identifikation des Wählers mit dem Kandidaten und nicht mehr primär mit der Partei, der er angehört. Durch Urabstimmungen an der Basis der Parteien (dem amerikanischen Vorwahlen ähnlich – aber auf Wahlkreisebene) wäre eine noch direktere Partizipation möglich. Gleichzeitig wäre es nicht mehr vollkommen unmöglich, als parteiloser Kandidat in den Bundestag gewählt zu werden.
2.1. Eventuelle Nachteile und deren argumentative Entkräftung
Zweifellos werden dem in jahrzehntelangem taktischen Handeln geschulten politischen Beobachter sofort Gegenargumente einfallen.
Kann durch die Ansetzung der Wahlkreise nicht auf Basis der bisher dort festgestellten Wahlergebnisse zu Gunsten der ein oder anderen Partei eine Art »Sicherheitswahlkreis« entstehen?
Das ist tatsächlich möglich, aber kein Grund dagegen. Eine unabhängige Kommission bestehend aus honorigen, überparteilichen Personen müsste für Fairness sorgen. Eine ständig wechselnde »Wahlkreisgeometrie« muss in jedem Fall verunmöglicht werden.
Ist das Wegfallen der »Verliererstimmen« nicht undemokratisch?
Nur begrenzt, da allen Beteiligten die Konsequenzen im voraus klar sind. Tatsächlich ist es ja auch jetzt so, dass bei den Erststimmen die Verliererstimmen keinerlei »Kraft« mehr haben.
Hinzu kommt, dass Demokratie heute als Mehrheitsherrschaft erleben. Die Kontrolle dieser Mehrheitsherrschaft ist eminent wichtig. Sie reicht von der Gewaltenteilung über institutionalisierte Kontrolle durch bspw. eine zweite Länderkammer (in Deutschland der Bundesrat). Und da zusätzlich die Mehrheitsherrschaft zeitlich begrenzt ist und dann wieder und immer neu zur Disposition steht, ist der Missbrauchsfaktor gering.
Ist es nicht gefährlich, wenn eine Partei für vier oder fünf Jahre alleine regiert?
Diese Frage berührt natürlich ganz grundsätzlich unsere Meinung, was Demokratie ist. Wenn man es generell für undemokratisch hält, dass überhaupt jemand so etwas wie »Macht« ausübt – und sei es auch nur auf Zeit -, so stimmt dieser Einwand immer und auf alle parlamentarischen Demokratien, die repräsentativ sind.
Auch die jahrelange Regentschaft der Konservativen in Großbritannien ist kein treffendes Argument gegen das Mehrheitswahlrecht. Denn auch dort wurden sie, als sie das Rad des »Neoliberalismus« vollends überzogen, abgewählt. Und Mehrheitswahlrecht bedeutet ja nicht dauerhaft nur zwei Parteien im Parlament – wie auch die neu erstarkten Liberalen in Großbritannien zeigen. Dort festigt sich neben den Konservativen und Labour mit den Liberaldemokraten eine dritte Kraft.
Können nicht extremistische Parteien leichter in das Parlament einziehen?
Sicherlich könnten vereinzelte Kandidaten extremistischer Parteien einziehen, würden sie denn mit der Mehrheit in ihrem Wahlkreis gewählt. Bedingt durch das bisherige Stimmensplitting beim Verhältniswahlrecht ist dies jedoch im Moment wesentlich leichter möglich, was diverse Landtagswahlen zeigen, in denen rechtsradikale Parteien in die Landtage einzogen. Gäbe es nur eine Stimme, würde man sich sicherlich überlegen, diese im Affekt an radikale Parteien zu »verschwenden«.
Natürlich setzt die Einführung eines Mehrheitswahlrechts ein demokratisch »funktionierendes« Volk voraus. Man sollte da – unbeschadet einzelner Vorkommnisse – ruhig optimistisch sein.
Nimmt man Wahlergebnisse aus der Vergangenheit – beispielsweise die Landtagswahl in Nordhein-Westfalen 2005 so hätte, nach Mehrheitswahlrecht abgerechnet, die CDU 68 Abgeordnete im Landesparlament und die SPD 19. Dies wäre doch eine Verzerrung des tatsächlichen Stimmenpotentials.
Es ist ein grober Fehler, Ergebnisse, die im Verhältniswahlrecht erzielt wurden, eins zu eins in ein neues Wahlrecht zu übertragen. Die Wähler würden ihre Stimme ganz anders gewichten, wenn sie über die Konsequenzen wüssten. Die Wahlkreise und die jeweiligen Kandidaten wären wieder »wichtig«.
3. Warum also Mehrheitswahlrecht?
Es soll hier nicht behauptet werden, dass die oben beschriebenen Verhältnisse alleine dem Wahlrecht zuzuschreiben sind. Schließlich steht die Bundesrepublik in vielerlei Hinsicht immer noch sehr gut da. Die Gründe für das Verhältniswahlrecht resultierten aus der Angst, dass absolute Mehrheiten aufgrund der historischen Erfahrungen in Deutschland nicht erwünscht waren. Dabei wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass auch in der Weimarer Republik nach einem Verhältniswahlrecht gewählt wurde und die Möglichkeit für die rechten Parteien, eine Regierung im Reichstag zu bilden, maßgeblich auf die Uneinigkeit der anderen Parteien für eine zielgerichtete Opposition zurückzuführen war.
Inzwischen erscheint es vielen politischen Beobachtern nicht mehr hinnehmbar, dass die Exekutive in einem solch komplizierten Rücksichtengeflecht dauerhaft erlahmt. Zweifellos ist die Möglichkeit, seine Stimme zu spalten für den Wähler eine bequeme Art, sich aus der Entscheidung »herauszumogeln«. Wenn dann auch noch der Erststimmenkandidat nicht gewählt wird (wer kennt jetzt seinen Kandidaten denn wirklich so genau?), dann zählt letztlich nur die Zweitstimme, und die ist – dies zeigen eindeutig die Statistiken- oft genug eine Stimme für den »kleinen« (vermuteten) Koalitionspartner.
Welches sind also die Vorteile?
3.1 Der Kandidat vor Ort wird wieder wichtig – Stärkung der Basispolitik
Mit der Einführung eines Mehrheitswahlrechtes müsste sich der Wähler ohne wenn und aber entscheiden. Dies würde auch eine verstärkte Auseinandersetzung mit dem Kandidaten vor Ort bedeuten, denn von den Parteien in Hinterzimmern ausgekungelte Listen, die dann auf einem Parteitag in Gänze den Delegierten zur Abstimmung vorgelegt werden, gäbe es nicht mehr.
In einer Welt, in der Globalisierung auch und vor allem als ökonomische Bedrohung empfunden wird und Entscheidungsprozesse beispielsweise in Brüssel oder Strassburg anonymisiert getroffen werden, stellt der Rekurs auf eine Regionalisierung (nicht Provinzialisierung!) politischer Entscheidungsprozesse einen Gewinn an demokratischer Kultur dar.
3.2 Der Einfluss der Parteien schwindet
Der Abgeordnete wäre seiner Partei gegenüber freier als vorher. Sein persönlicher Auftritt in seinem Wahlkreis entscheidet über sein Parlamentsmandat und nicht, ob sein Verhalten bei zurückliegenden Abstimmungen den Parteibossen gefallen hat. Es ist eindeutig belegbar, dass sich die Auswüchse des »imperativen Mandats« in Ländern, in denen das Mehrheitswahlrecht praktiziert wird, niemals so deutlich zeigt wie bei uns.
Der Fraktionsvorsitzende einer Bundes- oder Landtagsfraktion hat inzwischen eine Disziplinarfunktion, die ihm qua Gesetz überhaupt nicht zusteht. Er kann sie ausüben, da vom Abstimmungsverhalten des jeweiligen Abgeordneten die Listenplatzpositionierung abhängen kann.
Laut Grundgesetz wirken die Parteien am politischen Handeln mit. In Wirklichkeit bestimmen sie jedoch längst vollständig das Personal. Dies zeigt sich in der Zusammensetzung der Parlamente: Der Fachmann ist weniger gefragt als der Parteisoldat.
3.3 Die Spielräume der Regierung werden grösser
Mit der Einführung eines relativen Mehrheitswahlrechts würden sich die Spielräume der Regierung für die Legislaturperiode erhöhen. Man könnte für eine gewisse Zeit das Programm umsetzen, für das man gewählt wurde. Bei innerfraktionell strittigen Entscheidungen wäre der Rechtfertigungszwang für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten den Wählern gegenüber viel größer und die Loyalität des einzelnen Abgeordneten dem Wähler vor Ort ausgeprägter.
3.4 Die Differenzen zwischen den jeweiligen Parteien wären ausgeprägter
Auch die Opposition würde ein klareres Profil gewinnen. Sie wäre nicht gezwungen, aufgrund übernationaler »Notstände« hastig Kompromisse mit der Regierung auszuhandeln, die entweder total verwässert und somit letztlich bedeutungslos sind oder diese auch noch zu blockieren, damit der Regierung in der Öffentlichkeit keine Pluspunkte zuwachsen.
Dem Wähler werden die tatsächlichen, programmatischen Unterschiede in den Parteien wieder deutlich und verschwimmen nicht hinter den kleinstmöglichen Kompromissen, die schon bei der Verhandlung eine geringe Lebensdauer haben.
Zwar könnte es weiterhin noch zu unterschiedlichen Mehrheiten in Bundesrat und Bundestag kommen, aber die Entscheidungen in Vermittlungsverfahren wären trotzdem vereinfacht, da Koalitionsvereinbarungen innerhalb von Landesregierungen nicht mehr die grosse Relevanz besitzen.
3.5 Die kleineren Parteien könnten mehr Konturen beweisen
Die kleineren Parteien wären gezwungen, sich im Wettbewerb mit den Programmen der grossen Parteien zu messen und nicht nur einzelne Nischenthemen zu besetzen, deren Umsetzung sie dann aufgrund innerkoalitionärer Rücksichtnahmen verwässern müssen.
Sollte es zu Koalitionen nach einem Mehrheitswahlrecht kommen, wären die Möglichkeiten der kleineren Partei(en) viel ausgeprägter. Käme es dann zu einer übermässigen Anpassung des kleinen Partners an den grossen, würde der Wähler dies sicherlich in der nächsten Wahl negativ bewerten.
4. Andere Modelle des Mehrheitswahlrechts
In der Regel handelt es sich um Mischformen zwischen Mehrheits- und Verhältniswahlrecht, um die Radikalität des relativen Mehrheitswahlrechts (als solches wird das Überflüssigwerden von im Extremfall 49% der Stimmen betrachtet) ein bisschen abzumindern.
4.1 Italien
Seit 2005 wird in Italien nach einem Verhältniswahlrecht mit Mehrheitsbonus gewählt. Der Wahlsieger erhält einen Bonus, der ihm die absolute Mehrheit der Sitze garantiert.
Vorher hatte man rund zehn Jahre ein gemischtes Wahlrecht praktiziert. 75% der Mandate wurde über das Mehrheitsprinzip ermittelt – die restlichen 25% nach dem Verhältniswahlrecht.
4.2 Das gemässigte Mehrheitsprinzip nach Gerd Strohmeier
Der Politikwissenschaftler Gerd Strohmeier hat ein ähnliches Konzept wie seinerzeit in Italien erarbeitet. 499 Sitze sollen nach Mehrheitsprinzip ermittelt werden und nur 149 Sitze nach einem Verhältnisschlüssel.
Der grösste Einwand gegen solch ein Prinzip wäre, dass der Einfluss der Parteien sicherlich auch auf die Mehrheitskandidaten erhalten bleibt. Ausserdem gäbe es wieder die Möglichkeit der Absicherung über Listen (was Strohmeier allerdings als Vorteil sieht).
4.3 Das »minderheitenfreundliche Mehrheitswahlrecht« nach Klaus Poier ( Dank an Köppnick für diesen Hinweis hier)
Poiers Gedanke geht dahin, der Partei mit den meisten Stimmen die Hälfte der Mandate plus eins (oder eine andere beliebige Zahl) zuzusprechen und den Rest der Mandate nach dem Verhältniswahlrecht zu verteilen.
5. Schlussbetrachtung
Eine Wahlrechtsreform wird seit Jahren von Politologen, ehemaligen Verfassungsrichtern, einzelnen Politikern, und auch führenden Wirtschaftsvertretern gefordert. Ein Mehrheitswahlrecht bietet auch Parteien wie der FDP, den Grünen und der Linken Möglichkeiten. Sie müssen natürlich wieder stärkere Volksnähe zeigen und können sich nicht auf die bequeme Rolle des Mehrheitsbeschaffers für diesen oder jenen zurückziehen.
Vorweg: Ich weiß auch nicht, welches System ich im Moment für das geeignetere halten soll, tendiere aber doch zum (mehr oder weniger) Bewährten. Langfristig käme es mit Mehrheitswahlrecht in Deutschland vermutlich zum Verschwinden von FDP und Grünen, und damit nach bisheriger Handhabung doch wieder zu einem Patt der beiden Großen unter Ignorierung der Linken, denn selbst wenn eine Partei im Bundestag die absolute Mehrheit der Sitze hätte, würde sie sie bald wieder im Bundesrat verlieren. Man müsste also dann schon noch zusätzlich die Föderalismusreform fortführen.
(2005 hatte übrigens die CDU/CSU 150 Direktmandate, gegen 145+3+1 der anderen Parteien; auch keine stabile Mehrheit...)
Wenn es zu einem Zwei-Parteien-System käme, könnte das im schlechtesten Fall auch alle 4 Jahre einen Schritt vor und dann wieder einen zurück bedeuten.
Dass es in Großbritannien politisch nicht besser läuft, ist natürlich ein naheliegender Einwand gegen eine Änderung.
Im Übrigen bekommen die Liberaldemokraten in Großbritannien seit Jahrzehnten keinen Fuß auf den Boden, obwohl sie immer um die 20% der Stimmen haben. Das erscheint mir ungerecht, denn es ist gerade bei engen Ergebnissen dem Wähler durchaus nicht »im Voraus klar«, dass seine Stimme verloren ist.
Außerdem wäre z.B. das Aufkommen der Grünen vermutlich durch das Mehrheitswahlrecht verhindert worden. Die Graswurzeldemokratie, die durch den direkteren Einfluss des Volkes auf die Zusammensetzung des Parlaments gestärkt siehst, wird also in anderen Fällen eher geschwächt.
Das was Du als imperatives Mandat bezeichnest, nämlich die Abhängigkeit des Abgeordneten von den Chefs der Fraktion, wird durch das Mehrheitswahlrecht zu einer Abhängigkeit vom Volk im Wahlkreis. Natürlich sollte das scheinbar das Wesen der Demokratie sein, aber es könnte in der Tendenz auch zu einer Ansammlung von ein paar Hundert parteilosen oder jedenfalls parteiunabhängigen Kirchturmpolitikern in Berlin führen, die jede Regierungsbildung enorm erschweren würde. Man hätte dann 500 Ein-Mann- oder Ein-Frau-Fraktionen, also mehr Zersplitterung und nicht weniger. (Selbstverständlich wird es in der Realität nicht ganz so schlimm kommen, das zeigt ja das Beispiel Großbritannien; aber ich will nur die Gefahren darstellen.)
Generell denke ich, dass ein Mehr an direkter Demokratie neben diversen positiven Effekten immer auch zu einem Mehr an Populismus führt. Dass das in der Schweiz trotzdem funktioniert, liegt meiner Meinung nach nur daran, dass die Schweizer sooo konservativ (im Sinn von bewahrend) sind. Manch politisch korrekter Deutscher (ich nicht) wird vielleicht sogar Blochers Erfolge als Argument für das Nichtfunktionieren der direkten Demokratie selbst in der Schweiz anführen.
Letztlich liegt das Problem meiner Meinung nach sowieso beim Wahlvolk, das angesichts der Kompliziertheit der Zusammenhänge zu 70% eben doch einfach die wählt, die am meisten versprechen. Ob es das direkt oder über Landeslisten tut, ob mit Verhältnis- oder Mehrheitswahlrecht, macht vielleicht gar keinen so großen Unterschied.
Die Ergebnisse von Wahlen,
die mit dem Verhältniswahlrecht erzieht wurden auf ein Mehrheitswahlrecht zu übertragen, halte ich für zumindest voreilig (heute auf Seite 2 der »Rheinischen Post« beim Sitznachbarn in der U‑Bahn war das aufgemalt: »Wählen wie in England«). Sehr viele FDP oder Grünen-Wähler beispielsweise hätten ihre Erststimme u. U. anders platziert, wenn sie nur eine Stimme – eben für den Direktkandidaten – gehabt hätten. Kein Mensch kommt ansonsten auf die Idee, mit der Erststimme einen solchen Kandidaten zu wählen (es sei denn, es gibt sogenannte Erststimmenkampagnen).
Auch die Zweitstimme an FDP oder Grüne zu vergeben, ist ja eigentlich eine Mogelei. Aktuell sieht man das an der FDP: Westerwelle ist für gar keine andere Koalition auf Landes- und Bundesebene mehr bereit – ausser mit der CDU. Warum soll jemand aber dann FDP wählen? Er kann dann gleich der CDU die Stimme geben. Eine kleine Partei, die stategische Überlegungen über ihre aktuelle Programmatik stellt, ist m. E. überflüssig. So etwas gäbe es beim Mehrheitswahlrecht nicht.
Der Aufstieg der Grünen ist letztlich eine Merkwürdigkeit. »Bekannt« wurden sie erst, als sie in Hessen zum ersten Mal an einer Landesregierung teilnahmen. Eine kommunale Verankerung, die eigentlich wichtig gewesen wäre, war aber nur sehr spezifisch vorhanden. Das ist ungefähr so, als gehe jemand nach einer Ausbildung gleich als stellvertretender Chef in ein Unternehmen und überspringe die Hierarchien.
Das gilt auch für die FDP. Es gab im Verhältnis sehr wenig kommunale Andockung der FDP – immer schon. Und wenn, dann diente sie auch dort nur als Appendix für irgendeine Grosspartei.
Wenn man sehr böse ist, könnte man sagen, es sind Pöstchenparteien. (Das ist übrigens bei der Linken in Ostdeutschland anders – die Partei ist kommunal und auf Landesebene verankert.)
Die Gefahr des Populismus ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Aber auch hier: Was würde sich gravierend zum negativen verändern? Du schreibst selber (in einer arg resignierenden Schlussbemerkung), dass diejenigen gewählt werden, die am meisten versprechen. Wenn dann derjenige (oder diejenige) vor dem Wahlvolk »Rechenschaft« abgeben muss, kann das nur belebend sein – vielleicht irgendwann nicht mehr den Mund so voll zu nehmen.
Das System Schweiz ist eine Besonderheit. Das Konkordanzsystem dort ist je die personifizierte Jumbokoalition (aller Parteien). Das dann Figuren wie Blocher irgendwann stark werden, ist fast logisch.
Das Mehrheitswahlrecht hat natürlich auf den ersten Blick etwas verlockendes, einfach weil sofort nach der Wahl eine eindeutige Mehrheit feststeht. Das ist, so lange kein wesentlicher ideologischer Unterschied zwischen den Volksparteien besteht, so wie z.Zt.
in Deutschland, sicher nur von Vorteil. Bei scharfen ideologischen Gegensätzen aber, wie in den etwa von 1960 bis etwa 1990 zwischen Torys und Labour in England kann die Unterbewertung der Opposition zu erheblichen Verwerfungen in der Gesellschaft führen. Ich bin mir nicht sicher, ob die bundesrepublikanische Gesellschaft die radikalen Richtungswechsel ( Privatisierung – Verstaatlichung und wieder retour, Zerschlagung von Gewerkschaftsmacht usw.) so ohne weiteres hingenommen hätte. Jedenfalls hielten wir damals das deutsche Wahlsystem für wesentlich geschmeidiger zur Herstellung gesellschaftlichen Konsenses. Erinnert sei auch noch daran, dass die Thatcher –Regierung zu Zwecke der Wiederwahl einen absolut unnötigen Krieg ( Falkland), ich will nicht sagen angezettelt, zumindest aber nur zu gern geführt hat.
Ich weiß, die Verhältnisse sind heute nicht mehr so radikal, aber sie könnten es ja wieder werden und dann halte ich das Verhältniswahlrecht, bei allen richtig beschriebenen Schwächen, für gar nicht so schlecht.
Das mit dem Falkland-Krieg
ist eigentlich kein Argument gegen das Wahlrecht. Die Wahl, die Thatcher 1983 gewann, fand ein Jahr nach dem Krieg statt. Sie profitierte dabei von der Uneinigkeit der Labour-Partei, die erst wieder unter Blair auf einen gemeinsamen Kurs gebracht wurde. (Und bei Churchill hatte man ja gesehen, dass gewonnene Kriege nicht immer Garant dafür sind, wiedergewählt zu werden.)
Ich habe neulich auf arte eine Dokumentation über den Falklandkrieg gesehen. Die Aggression ging ja eindeutig von Argentinien aus – was nur überraschte war die zielgerichtete Reaktion von Thatcher. Andere hätten vom Prinzip her genauso reagiert, nur in den Mitteln vielleicht etwas anders.
Der radikal wirtschaftliberale Kurs Thatchers stiess in Grossbritannien schon mentalitätsmässig auf mehr Zustimmung als das in Deutschand oder Frankreich der Fall wäre. Die Gewerkschaften in Grossbritannien waren vor Thatcher Staat im Staate (das sind sie bspw. heute in Frankreich immer noch). Die Ungerechtigkeit, dass jemand der arbeitete gleich viel bekam wie jemand, der in dem ausserordentlich guten sozialen Netz aufgehoben war, spülte Thatcher an die Macht. Das sie dabei über das Ziel hinausgeschossen ist, bedarf keiner Diskussion. Aber auch das ist nicht primär dem Wahlrecht anzulasten – selbst Blair hat in den ersten Jahren seiner Regentschaft von Thatcher noch profitiert, in dem er die schlimmsten Ungerechtigkeiten, die bei ihr entstanden sind, einfach abgeschafft hat.
[EDIT: 2008-03-01 12:19]
Pro und Contra
Vertrauen in Menschen ist für mich die wesentliche Voraussetzung für ein Mehrheitswahlrecht. Man gibt einer Person seine Stimme, im wahrsten Sinne des Wortes. Und zwar wesentlich unbedingter, weil die üblichen Korrektive in Form von Koalitionspartnern fehlen. Wenn Münte nach der Wahl sagte, das es unfair ist an den Aussagen des Wahlkampfes gemessen zu werden, hatte alle Welt gelacht. Aber er hatte Recht! Wer will die Aussagen der SPD an der Situation in einer großen Koalition messen. Sie sollten daran gemessen werden, was geschähe, regierte die SPD alleine.
Warum also nicht eine Partei, und dabei bliebe es wohl (wirken also nicht nur mit), alleine entscheiden lassen und dann die unverfälschten Ergebnisse bewerten? Na, da steht wohl als erstes das föderale System Deutschlands entgegen. Der Bundesrat bliebe vermutlich weiter heterogen besetzt und Wahlkampf wäre auch alle paar Monate. Menschen die in der Politik ihre Berufung sehen, haben heute ein weites Spektrum an Möglichkeiten. Wäre bei einem Mehrheitswahlrecht nicht die Gefahr, dass die großen Parteien anziehender werden und dadurch das innerparteiliche Spektrum größer wird und damit die Konflikte nicht mit dem Koalitionspartner, sondern innerparteilich geführt würden. Dazu können gesellschaftliche Verwerfungen das System mit langen Stabilisierungsphasen leicht aus dem Tritt bringen. Was wäre bei einem Mehrheitswahlrecht mit der SPD nach der Wende passiert? Chancenlos wären sie wohl gewesen. Die Grünen hätten ihren wohltuenden Einfluss auf die deutsche Politik nicht entfalten können, weil einfach der Grund gefehlt hätte, grüne Positionen zu übernehmen.
Weiterhin müsste man den Wählern zutrauen, sich mit den zur Wahl stehenden Personen vertraut zu machen. Ich finde es immer sehr lustig, wenn ich zur Wahl bei der IHK aufgerufen werde. Personen von denen ich nie gehört habe (und ich keinerlei Lust habe dies zu ändern), soll ich wählen. Ich vermute, dass es den meisten Wählern bei der Bundestagswahl ebenso geht. Die Industrie aber kennt die Vertreter genau und hat es deutlich leichter sich auf die Klientel zwecks Lobbyarbeit einzustellen. Wie momentan in den USA zu sehen, nähme vermutlich auch die Anzahl der Obamas zu. Heute kann eine Partei den Kandidaten mit der Warze auf der Nase per Liste durchdrücken.
Trotz all der Bedenken muss sicherlich etwas passieren, da in einem Fünf-Parteien-System regieren immer schwerer wird (oder man schaut mal zur Schweiz). Ich befürchte aber, dass das Mehrheitswahlrecht dazu kein geeignetes Mittel ist. Die bremsende Wirkung des föderalen Systems erscheint mir deutlich ausgeprägter. Wer ist eigentlich auf die Idee gekommen den Umweltschutz zur Ländersache zu machen? Was hat Schule mit Subsidiarität zu tun? Föderalismus ist nur noch ein Instrument, auf dem man spielt, um Positionen durchzusetzen. Die ursprüngliche Idee ist lange konterkariert. Dem Zünglein an der Waage die selbstherrliche Pose zu nehmen, ist das Problem, für das mir keine Lösung einfällt.Peter
#5 – Land und Bund
Ich gebe zu, dass der Föderalismus einem Mehrheitswahlrecht quasi im Weg steht. Und was, wenn im Bund die CDU regiert – und in den Ländern die SPD die Mehrheit bekommt (ein bisschen gibt es dieses Problem in den USA ja mit den sogenannten »Halbzeitwahlen«)? Abermals wäre der Vermittlungsausschuss das konstituierende Gremium (allerdings ohne auch noch auf FDP, Grüne und Linke schielen zu müssen...)
Eine neue Ordnung der Politikfelder zwischen Bund und Ländern ist also wirklich notwendig. Das ist natürlich fast noch schwieriger, als das Wahlrecht zu ändern, denn die Länder befürchten damit natürlich ein Zurechtstutzen ihrer Kompetenzen. Andererseits sieht man, wozu der Föderalismus führen kann, an der Schul- und Bildungspolitik. Dort bewegt sich seit Jahrzehnten im Prinzip fast nichts (ausser »G8« ) – stattdessen wird von einem »Wettbewerb« gefaselt; als ziehe man für die Schulpolitik mal so eben von einem Bundesland ins andere.
Hebelte man den Föderalismus ganz aus, so muss man andere Möglichkeiten schaffen, den Bund zu kontrollieren. Ich bin mir nicht sicher, wie das gehen soll, aber prinzipiell ginge so etwas natürlich. Nur, dass die Herrschaften dann vermutlich keine »Ministerpräsidenten« oder »Minister« sind – sondern (beispielsweise) »Oberhausabgeordnete«.
–
In der heutigen Medienzeit glaube ich nicht, dass Opposition, auch wenn sie nur 30% der Sitze hätte, »verschwinden« würde. Es ist natürlich schwieriger – keine Frage. Aber das Bewusstsein um die Alternative wäre wieder da – ganz im Gegensatz zum Konkordanzprinzip der Schweiz, in dem der Wähler schon vorher weiss, dass alle wieder zusammengehen werden.
Das Vertrauen, sich mit den Kandidaten auseinanderzusetzen, hätte ich. Es wäre sogar m. E. besser als immer nur auf die in Klammern stehende Parteizugehörigkeit zu gucken – und dann sein Urteil über die Aussage schon vorher zu treffen.
#6 – mehr Salz
Die Probleme mit den Ländern sind aber nur das erste Problem. Das Gleiche gilt natürlich für Brüssel. Ich denke, die meisten Menschen wären überrascht, wüssten Sie welche Rechte jetzt schon an die EU delegiert sind. Dort gibt es erst recht intransparente Strukturen, wo selbst die Konservativen mit den Konservativen hadern etc.
Auch die Globalisierung legt der Gestaltungskraft einer heutigen nationalen Regierung ganz enge Manschetten an. Wenn man ehrlich ist: wir spielen seit einigen Jahren nach den anglomerikanischen Finanzspielregeln. Ist man Pessimist könnte man sagen, dass man wählt, ob man schneller oder langsamer amerikanisiert wird.
Der Wunsch, der hinter dem Mehrheitswahlrecht, ist also vermutlich in der Praxis nicht mehr zu erfüllen. Gestalterische Kraft, wie sie z.B. die Westbindung Adenauers oder die Ostpolitik Brandts aufzeigte, wird heute wohl kaum noch möglich sein. Und daher vielleicht auch keine absoluten Mehrheiten.
#2
Die Ergebnisse von Wahlen,
die mit dem Verhältniswahlrecht erzieht wurden auf ein Mehrheitswahlrecht zu übertragen, halte ich für zumindest voreilig (heute auf Seite 2 der »Rheinischen Post« beim Sitznachbarn in der U‑Bahn war das aufgemalt: »Wählen wie in England«). Sehr viele FDP oder Grünen-Wähler beispielsweise hätten ihre Erststimme u. U. anders platziert, wenn sie nur eine Stimme – eben für den Direktkandidaten – gehabt hätten. Kein Mensch kommt ansonsten auf die Idee, mit der Erststimme einen solchen Kandidaten zu wählen (es sei denn, es gibt sogenannte Erststimmenkampagnen).
Nein, natürlich nicht. Ich bin einfach mal davon ausgegangen, dass die Stimmen der Kleinen zu gleichen Teilen auf die Großen aufgeteilt worden wären. Wenn man es genauer wissen wollte, müsste man sich eben die Zweitstimmenergebnisse der einzelnen Wahlkreise ansehen. Aber es war sowieso nur als Randbemerkung gemeint. Dass das Mehrheitswahlrecht in JEDEM Fall klare Mehrheiten schafft, hatte ja niemand behauptet.
Auch die Zweitstimme an FDP oder Grüne zu vergeben, ist ja eigentlich eine Mogelei.
Kann ich so nicht bestätigen. Ich habe auch schon FDP gewählt, als mäßigendes Korrektiv. Würde ich zwar heute in diesen Zeiten der politischen Beliebigkeit wohl nicht mehr machen, aber es kann schon gute Gründe dafür geben.
Aktuell sieht man das an der FDP: Westerwelle ist für gar keine andere Koalition auf Landes- und Bundesebene mehr bereit – ausser mit der CDU. Warum soll jemand aber dann FDP wählen? Er kann dann gleich der CDU die Stimme geben.
Da stimme ich zu, siehe oben. Solange die FDP keinen politischen Mehrwert bietet, ist die Stimme verschenkt. Aber ob der politische Mehrwert da ist, ist naturgemäß auch Ansichtssache.
Eine kleine Partei, die stategische Überlegungen über ihre aktuelle Programmatik stellt, ist m. E. überflüssig. So etwas gäbe es beim Mehrheitswahlrecht nicht.
Kann ich nicht nachvollziehen. Solange es Parteien gibt, die Kandidaten unterstützen, wird es diese Strategie vor Wahlen immer geben. Ganz egal, ob die Partei groß oder klein ist.
Der Aufstieg der Grünen ist letztlich eine Merkwürdigkeit. »Bekannt« wurden sie erst, als sie in Hessen zum ersten Mal an einer Landesregierung teilnahmen. Eine kommunale Verankerung, die eigentlich wichtig gewesen wäre, war aber nur sehr spezifisch vorhanden. Das ist ungefähr so, als gehe jemand nach einer Ausbildung gleich als stellvertretender Chef in ein Unternehmen und überspringe die Hierarchien.
Ich verstehe nicht ganz, wie Du das meinst. Die Verankerung war doch durch die Anti-AKW- und Friedensbewegung in der Wählerschaft schon gut. Ich kann mich nicht erinnern, dass das ohne Auswirkungen auf die Stadträte geblieben wäre.
Das gilt auch für die FDP. Es gab im Verhältnis sehr wenig kommunale Andockung der FDP – immer schon. Und wenn, dann diente sie auch dort nur als Appendix für irgendeine Grosspartei.
Für die FDP kann ich noch ungefähr folgen. Die waren ja zeitweise auch schon aus x Landtagen gleichzeitig rausgeflogen.
Wenn man sehr böse ist, könnte man sagen, es sind Pöstchenparteien. (Das ist übrigens bei der Linken in Ostdeutschland anders – die Partei ist kommunal und auf Landesebene verankert.)
Die Linken haben eben schon 40 Jahre Erfahrung in der Kombination von Sozialarbeit und Machtausübung. Diese Tradition kommt ihnen heute zugute. (Das meine ich jetzt völlig ironiefrei) Von der CSU in Bayern wird ja auch immer gerühmt, dass sie es geschafft hat, irgendwie Mehrheiten in ALLEN Bevölkerungsgruppen an sich zu binden. Das kann man nur durch Regieren allein nicht schaffen, dazu muss man die Menschen auch emotional erreichen, und das geht nur über den direkten Kontakt im Ortsverband, also quasi von unten. Einheitsparteien haben in diesen Dingen mehr Know-How.;-)
Die Gefahr des Populismus ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Aber auch hier: Was würde sich gravierend zum negativen verändern? Du schreibst selber (in einer arg resignierenden Schlussbemerkung), dass diejenigen gewählt werden, die am meisten versprechen. Wenn dann derjenige (oder diejenige) vor dem Wahlvolk »Rechenschaft« abgeben muss, kann das nur belebend sein – vielleicht irgendwann nicht mehr den Mund so voll zu nehmen.
Wie gesagt, ich habe keine dezidierte Meinung, bin aber skeptisch.
Das System Schweiz ist eine Besonderheit. Das Konkordanzsystem dort ist je die personifizierte Jumbokoalition (aller Parteien). Das dann Figuren wie Blocher irgendwann stark werden, ist fast logisch.
Gut, lassen wie die Schweiz in Zukunft aus dem Spiel. Sie ist insofern eine Insel, wenn auch nicht unbedingt immer der Seligen.
Der Punkt mit dem Kandidaten mit Warze auf der Nase, den Peter unten erwähnt, scheint mir übrigens auch nicht unwichtig. Man sollte auch mal erwähnen, dass von unseren Verfassungsorganen das Bundesverfassungsgericht das höchste Ansehen in der Bevölkerung genießt. Und das, obwohl gerade bei dessen Besetzung das Volk am allerwenigsten reinreden kann, weil ja erst noch ein Richterwahlausschuss gebildet wird, der dann das Ganze auskungelt.
Natürlich ist der Hauptgrund für das Ansehen nicht die Wahlmethode sondern die Tatsache, dass die Richter unabhängig sind und sich nicht um Politik bei ihrer Arbeit kümmern müssen. Aber gerade dieser letzte Punkt ist für direkt vom Volk gewählte Personen praktisch nicht zu gewährleisten (es sei denn, man verbietet generell die Wiederwahl in politische Ämter, und das lebenslang; aber dann wäre der von Dir begrüßte Ansporn ja wieder dahin).
#8 stripe
Wenn man es genauer wissen wollte, müsste man sich eben die Zweitstimmenergebnisse der einzelnen Wahlkreise ansehen.
Genau das geht meiner Meinung nach nicht. Viele Leute hätten ganz anders gewählt, wenn das Wahlsystem ein anderes gewesen wäre.
Kann ich so nicht bestätigen. Ich habe auch schon FDP gewählt, als mäßigendes Korrektiv. Würde ich zwar heute in diesen Zeiten der politischen Beliebigkeit wohl nicht mehr machen, aber es kann schon gute Gründe dafür geben.
Natürlich gibt es Gründe dafür, FDP oder Grüne zu wählen. Aber warum muss ich dies als Korrektiv zu irgendwem tun?
Aktuell werden ja jetzt Farbenspiele aufgemacht – will sagen: Koalitionen (mindestens in Bundesländern). Schauen wir einmal genau hin, was da diskutiert wird (und was halbwegs möglich erscheint):
1. SPD/CDU
2. SPD/Grün
3. CDU/FDP
4. CDU/Grün
5. SPD/Grün/FDP
6. SPD/Grün/Linke
7. SPD/Linke (in Ostdeutschland nur theoretisch möglich)
Diese sieben Modelle beinhalten 4 x die Grünen und je 2 x die FDP und 2 x Linke. Den Grünen wird zugetraut, eine Bandbreite einer Koalition mit der CDU bis zu den Linken hin programmatisch durchzustehen.
Ist eine solche Konstellation anzustreben? Die Grünen erhalten im Schnitt zwischen 7 und 10%; in Ostdeutschland oft genug deutlich weniger.
Ich bin – um das einmal klarzustellen – gar kein »Grünenfresser«; ich habe diese Partei häufig gewählt. Was ich aber merkwürdig finde (das wäre auch bei FDP und Linke so), warum eine derart kleine Gruppierung den Grossteil der Koalitionsmöglichkeiten abdecken kann. Bzw: Wo bleibt da die Programmatik dieser Partei?
Zur Geschichte der Grünen: Natürlich waren diese in der Anti-AKW-bewegung ausserparlamentarisch vertreten und auch stark. Aber in den Rathäusern und Kommunen blieben sie sehr lange höchstens Randexistenzen. Das hat sich erst Mitte der 90er Jahre gelegt. Von da an wurden die Grünen salonfähig. Da waren sie aber schon als Koalitionspartner der SPD quasi vergattert.
–
Zu den Verfassungsrichtern: Das Wahlverfahren ist einigermassen transparant (wenn man es bspw. mit den USA vergleicht). Die »Beliebtheit« des BVerfG ist hauptsächlich deshalb so gross, weil die Urteile meist ziemlich bürgerfreundlich ausfallen und man dort offensichtlich ein Prinzip implementiert hat, was im Zweifel das Grundgesetz recht konservativ interpretiert (wenig veränderungsfreudig).
Ich bin im übrigen schon für die Begrenzung von Mandatszeiten – auch im Mehrheitswahlrecht. Ich habe neulich gelesen, dass Schäuble 1972 in den Bundestag kam (ein Kandidat schied kurzfristig aus). Da war er 29 Jahre alt. Er ist immer noch da – seit 36 Jahren! So etwas dürfte es nicht geben.
(Editieren kann man hier Kommentare nicht. Kleiner Tip: Twoday spinnt im Moment gelegentlich – es ist besser, Kommentare erst einmal vorzuschreiben und dann reinzustellen...)
@Peter #7 – mehr
Die Intransparenz der EU-Gesetzgebung, die eigentlich demokratischen bzw. rechtsstaatlichen Masstäben Hohn spottet, ist ein anderes Thema.
Die Finanzspielregeln könnten mit verhältnismässig wenigen Handgriffen auf beherrschbare Regeln zurückgeführt werden. Das möchte man derzeit noch nicht; die Lobbys sind hier zu beherrschend. Mit Ulrich Beck glaube ich aber, dass es dazu mittelfristig keine Alternative gibt – und das das auch kommen wird, sobald sich der Kapitalismus noch verwundbarer zeigen sollte.
Nationale Parlamente beleiben dabei nicht obsolet. Was allerdings problematisch ist – wir sprachen drüber – ist die föderale Ausprägung der Budnesrepublik. Die Landesregierungen werden irgendwann nicht mehr genug zu tun haben.
meh...
Worauf es mir ankam, war die Begründung für ein Mehrheitswahlrecht eine handlungsfähige Mehrheit zu bilden, die gestalterisch (statt nur auf kleinstem gemeinsamen Nenner zu arbeiten) tätig werden kann.
Der Gestaltungsspielraum ist durch das föderalistische System, aber ebenso wesentlich durch die EU und die Globalisierung so stark eingeschränkt, dass die nationale Mehrheit nur noch bedingt Auswirkungen hat. Dabei geht es weniger um die Art und Weise der Strukturen, als um deren Wirkmächtigkeit.
Die Finanzspielregeln könnten mit verhältnismässig wenigen Handgriffen auf beherrschbare Regeln zurückgeführt werden.
Das halte ich allerdings für völlig unhaltbar. Zumindest wurden alle hilflosen Versuche Steinbrücks nur die wüstesten Auswüchse zu beschneiden, mit müdem Lächeln abgetan worden. Weil die Profiteure der Finanzordnung genau wissen, das dagegen kein Kraut gewachsen ist.
#11 – Kaffeesatzleserei
Der Föderalismus, wie er sich im Moment in Deutschland zeigt (16 Bundesländer) ist mittelfristig nicht mehr durchzuhalten. Irgendwann wird es nur noch neun oder, besser, sieben Bundesländer geben. Ich bin dagegen, einen zentralistischen Staat anzustreben, sehe aber ein, dass insbesondere dort, wo es zentralistische Strukturen gibt, das Mehrheitswahlrecht eher als Alternative erscheint.
Der Ansatz einer handlungsfähigen nationalen Regierung bleibt unabhängig von der EU relevant. Im übrigen wird die Delegation von politischen Entscheidungen hin zur EU ja von den nationalen Regierungen beschlossen und multilateral verhandelt.
Langfristig glaube ich nicht an einen Erfolg einer politischen EU. Das sich hier zusammenbrauende (fast nur ökonomsch agierende) Imperium wird durch ihre Attraktivität gleichzeitig auch ausgehöhlt. Bereits die erste Osterweiterung war ein schwerer Fehler, da man vorher die Institutionen hätte reformieren müssen. Der Staatenbund der EU wird in dieser Form, wie er sich präsentiert (und auch im Verfassungsentwurf angedacht ist) nicht reüssieren und zerbrechen bzw. als reine Wirtschaftsgemeinschaft fortgeführt werden. Dann wird zwar immer noch die Grösse der Gurke durch hundertseitige EU-Verordnungen bestimmt, aber eben nicht mehr.
Die einzige Alternative wäre ein Bundesstaat mit sehr starken förderalen Strukturen, die aber nicht an den nationalen Kompetenzen heranreichen. Die hiermit verbundenen Veränderungen kann und will aber keine politische Kraft in Europa mehr schultern. Ich glaube auch nicht, dass das jetzt noch geht. Mit dem Europa der 12 wäre das noch gegangen – wer sich dann angeschlossen hätte, hätte um die Bedingungen gewusst.
Zu den Finanzspielregeln vielleicht ein andermal. Sicherlich war mein Satz etwas forsch daherkommend. Ich meinte auch konkret gar nicht den Steinbrück-Vorschlag, sondern eine etwas breiter angelegte Initiative.
[EDIT: 2008-03-07 08:32]
#9
>Wenn man es genauer wissen wollte, müsste man sich eben die Zweitstimmenergebnisse der einzelnen Wahlkreise ansehen.
Genau das geht meiner Meinung nach nicht. Viele Leute hätten ganz anders gewählt, wenn das Wahlsystem ein anderes gewesen wäre.
Nochmal präziser formuliert: Man müsste bei den Zweitstimmen die FDP-Stimmen der CDU zuschlagen und die Grünen und Linken (im Westen) der SPD. Also alle »chancenlosen« Stimmen der Partei zuschlagen, an die sie vermutlich gegangen wären, wenn die Chancenlosigkeit den Wählern vorher klar gewesen wäre. Ich glaube schon, dass es das halbwegs treffen würde.
>Kann ich so nicht bestätigen. Ich habe auch schon FDP gewählt, als mäßigendes Korrektiv. Würde ich zwar heute in diesen Zeiten der politischen Beliebigkeit wohl nicht mehr machen, aber es kann schon gute Gründe dafür geben.
Natürlich gibt es Gründe dafür, FDP oder Grüne zu wählen. Aber warum muss ich dies als Korrektiv zu irgendwem tun?
Wenn CDU und FDP deutlich unterscheidbare Standpunkte hätten und meiner irgendwo in der Mitte zwischen beiden mit Tendenz zur CDU läge, dann wählte ich eben FDP, obwohl ich eine Alleinregierung der FDP ablehnen würde.
Aktuell werden ja jetzt Farbenspiele aufgemacht – will sagen: Koalitionen (mindestens in Bundesländern). Schauen wir einmal genau hin, was da diskutiert
wird (und was halbwegs möglich erscheint):
1. SPD/CDU
2. SPD/Grün
3. CDU/FDP
4. CDU/Grün
5. SPD/Grün/FDP
6. SPD/Grün/Linke
7. SPD/Linke (in Ostdeutschland nur theoretisch möglich)
SPD/FDP wäre übrigens auch noch möglich. Gab es ja in Rheinland-Pfalz.
Diese sieben Modelle beinhalten 4 x die Grünen und je 2 x die FDP und 2 x Linke. Den Grünen wird zugetraut, eine Bandbreite einer Koalition mit der CDU
bis zu den Linken hin programmatisch durchzustehen.
Ist eine solche Konstellation anzustreben? Die Grünen erhalten im Schnitt zwischen 7 und 10%; in Ostdeutschland oft genug deutlich weniger.
Ich bin – um das einmal klarzustellen – gar kein »Grünenfresser«; ich habe diese Partei häufig gewählt. Was ich aber merkwürdig finde (das wäre auch bei
FDP und Linke so), warum eine derart kleine Gruppierung den Grossteil der Koalitionsmöglichkeiten abdecken kann. Bzw: Wo bleibt da die Programmatik dieser
Partei?
Ich glaube, die Grünen haben von allen Parteien noch die größte Konsequenz, was das Festhalten an ihrem Programm betrifft. Letztlich kann man es ihnen kaum
vorwerfen, dass sie von den großen Parteien umarmt werden. Und sie wehren sich ja auch.
Aber grundsätzlich werden die Positionen natürlich immer beliebiger, das schrieb ich ja auch. Und hinzu kommt, dass die Politik natürlich schon längst nich
t mehr wie früher ziemlich eindimensional nach links und rechts sortierbar ist. Dass es Berührungspunkte zwischen Wertkonservativen bei den Grünen und Kons
ervativen bei der CDU gibt, kann man nicht abstreiten. Ebenso zwischen links- und rechtsextremen Vollidioten.
Zur Geschichte der Grünen: Natürlich waren diese in der Anti-AKW-bewegung ausserparlamentarisch vertreten und auch stark. Aber in den Rathäusern und Kom
munen blieben sie sehr lange höchstens Randexistenzen. Das hat sich erst Mitte der 90er Jahre gelegt. Von da an wurden die Grünen salonfähig. Da waren sie
aber schon als Koalitionspartner der SPD quasi vergattert.
Man müsste eine aussagekräftige Statistik vorliegen haben. Wer eine findet, kann ja vielleicht den Link hier reinsetzen.
Zu den Verfassungsrichtern: Das Wahlverfahren ist einigermassen transparant (wenn man es bspw. mit den USA vergleicht). Die »Beliebtheit« des BVerfG ist
hauptsächlich deshalb so gross, weil die Urteile meist ziemlich bürgerfreundlich ausfallen und man dort offensichtlich ein Prinzip implementiert hat, was
im Zweifel das Grundgesetz recht konservativ interpretiert (wenig veränderungsfreudig).
Die Beliebtheit, das Ansehen, das Vertrauen oder was auch immer ist auch deshalb groß, weil die Leute den Eindruck haben, dass streng nach sachlichen Gesic
htspunkten entschieden wird und es nicht um irgendwelche persönlichen oder politischen Animositäten auf Kindergartenniveau geht.
Was konservativ in dem Zusammenhang bedeutet, habe ich nicht verstanden. Ändern sollen sie das GG ja sowieso nicht, nur auslegen. Jeder, der dort auftritt,
wird behaupten, ein Bewahrer des Grundgesetzes zu sein.
Ich bin im übrigen schon für die Begrenzung von Mandatszeiten – auch im Mehrheitswahlrecht. Ich habe neulich gelesen, dass Schäuble 1972 in den Bundesta
g kam (ein Kandidat schied kurzfristig aus). Da war er 29 Jahre alt. Er ist immer noch da – seit 36 Jahren! So etwas dürfte es nicht geben.
Selbst wenn man es aber auf 8 Jahre begrenzen würde, würde das am Grundproblem nichts ändern. Wer wiedergewählt werden will, hat immer eine gewisse Tendenz zum Populismus. Und die ist (neben anderen Gesichtspunkten wie der Dauer der Wahlperiode) umso stärker, je direkter er vom Volk gewählt wird. Du siehst das als Ansporn, dem Volkswillen gerecht zu werden. Ich sehe es aber auch als Gefahr, weil dann evtl. konzeptlos nach Meinungsumfragen regiert und ein noch riesigerer Schuldenberg aufgehäuft wird (also so wie bisher;-)), um es allen recht zu machen.
Ich hätte am liebsten eine Regierung von (im Wesentlichen) Beamten, Technokraten, Wissenschaftlern (die natürlich irgendwie demokratisch legitimiert sein muss). Politiker braucht man als Anlaufpunkte für gesellschaftliche Diskussionen (so eine Art Ombudsmänner), aber weniger zum direkten Regieren.
Mein letzter Satz im vorigen Kommentar war übrigens suboptimal formuliert. Natürlich wird man es nicht vermeiden können, dass ein Abgeordneter was mit Politik zu tun hat. Aber er sollte sich ganz auf sachliche Aspekte (das Gemeinwohl) konzentrieren können und nicht auf seine aktuelle Beliebtheit beim Volk oder den Parteifreunden schielen müssen. Dann käme die Beliebtheit beim Volk langfristig ganz von selbst durch den Erfolg der politischen Maßnahmen.
(Editieren kann man hier Kommentare nicht. Kleiner Tip: Twoday spinnt im Moment gelegentlich – es ist besser, Kommentare erst einmal vorzuschreiben und dann reinzustellen...)
Habe ich (wie fast immer) so gemacht (nur deshalb konnte ich sicher sagen, dass er richtig formatiert war). Aber der Server hat zweimal meine Eingabe des Captchas abgelehnt, obwohl ich mich ziemlich sicher nicht (geschweige denn zweimal) vertippt habe. Vielleicht hing es damit zusammen.
@stripe
Die Gefahr des »Populismus« bei der Stärkung der Position der Direktkandidaten ist sicherlich nicht von der Hand zu weisen. Gleichzeitig bleibt es aber letztlich immer nur ein (-1-) Abgeordneter und es geht (primär) um den Bundestag. Wenn sich dieser Abgeordnete hinstellt und im Wahlkampf behaupten würde, er setze sich für Steuersenkungen ein, dann würde das irgendwie lächerlich wirken, wenn es im Gegensatz zu dem Programm seiner Partei stehen würde. Und dort, wo Populismus direkte Folgen haben kann, also auf kommunaler Ebene, wird vielfach schon mit dem absoluten Mehrheitswahlrecht gewählt (bspw. in Bayern).
Wenn Du Populismus befürchtest, so beinhaltet das (u. a.) latente Vorbehalte vor dem »Volkswillen« (den ich übrigens durchaus teile – was meine ambivalente Haltung zu Volksentscheiden spiegelt). Mein Ansatz ist nun: Es ist nicht zu verhindern, dass Demokratie (derzeit) als die (kontrollierte) Herrschaft der bzw. einer Mehrheit verstanden wird. Das geht u. U. bis in den Kindergarten. Wenn eine gewisse Anzahl von Kindern lieber mit Bauklötzen spielen will, die Mehrheit jedoch mit Autos, so wird es schon sehr früh als »demokratisch« empfunden, dass das getan wird, was die Mehrheit wünscht.
Ich habe im übrigen Vorbehalte gegen solche Mehrheitsentscheidungen, besonders wenn sie unkontrolliert erfolgen, weil sie ja auch etwas mehrheitlich beschliessen können, was bspw. zur Abschaffung elementarster Rechte führen könnte. Das kann man alles kritisieren – aber das blende ich dahingehend einmal aus, da ich versuche, aus der »Not« (der Mehrheitsentscheidung) eine Tugend zu machen.
Was mich aber stört, ist, dass der Wähler durch das Verhältniswahlrecht, wie wir es im Moment haben, gar keine Transparenz bzgl. evtl. Machtkonstruktionen mehr hat. So betrachte ich es als ein starkes Stück, wenn die SPD jetzt beschliesst, doch eine Duldung durch die Linke in Hessen zuzulassen, obwohl der Wähler der SPD bei der Stimmabgabe davon ausgehen musste, dass dies nicht geschieht (ähnliches gilt für die Grünen). Geradezu pervers empfinde ich immer das Geschwätz vom »Wählerwillen« in diesem Zusammenhang. Es ist – bei kaum einer Koalition in den letzten Jahren – etwas von einem »Wählerwillen« für eine Koalition hinein zu interpretieren, da der Wähler ja das Ergebnis gar nicht kannte, als er wählte.
Diese Situation muss aufgebrochen werden. Letztlich entscheidet nun das Parteigremium der SPD durch seinen Beschluss, wer in Hessen an der Regierung kommt (ich nehme – am Rande – allerdings an, dass Ypsilanti scheitert). Diese Entscheidungszuweisung ist nicht nur undemokratisch, sie ist auch gefährlich für das Verständnis der Wähler bzgl. der Institutionen.
Das Mehrheitswahlrecht würde den Einfluss der Parteigremien reduzieren (nicht abschaffen). Es käme u. U. in bestimmten Kreisen zu einer Art Vorwahlen, in dem basisdemokratisch die jeweiligen Parteimitglieder den Kandidaten bestimmen. Das sind – vorsichtig geschätzt – zwei Stufen näher an der »Basis« als eine Entscheidung eines Vorstands.
Dass ein Kanidat buw. ein Mandatsträger sich seinen Wählern in irgendeiner Form verpflichtet fühlt, kann nicht zunächst einmal nicht als Populismus bezeichnen. Ansonsten wäre jede Wahl so zu interpretieren.
Ich hätte am liebsten eine Regierung von (im Wesentlichen) Beamten, Technokraten, Wissenschaftlern (die natürlich irgendwie demokratisch legitimiert sein muss). Politiker braucht man als Anlaufpunkte für gesellschaftliche Diskussionen (so eine Art Ombudsmänner), aber weniger zum direkten Regieren.
Naja, Beamte sind genug drin. Technokraten ist inteerssant – das galt früher als Schimpfwort. Das, was Dir vorschwebt,sind natürlich die ministerialen Unterstützer, die entsprechende (Vor-)Bildungen haben müssten. Davon sind wir leider sehr weit entfernt. Ich stimme aber bspw. dem Gedanken zu, dass Minister nicht unbedingt fachlich kompetent sein müssen, wenn sie einen entsprechenden Apparat zur Seite haben. Meist fehlt dann aber beides.
Nochmal präziser formuliert: Man müsste bei den Zweitstimmen die FDP-Stimmen der CDU zuschlagen und die Grünen und Linken (im Westen) der SPD.
Ich hatte Dich auch so verstanden, glaube aber nicht, dass das so einfach ist. Aber diese Frage ist arg theoretisch.
Die Gefahr des »Populismus« bei der Stärkung der Position der Direktkandidaten ist sicherlich nicht von der Hand zu weisen. Gleichzeitig bleibt es aber letztlich immer nur ein (-1-) Abgeordneter und es geht (primär) um den Bundestag. Wenn sich dieser Abgeordnete hinstellt und im Wahlkampf behaupten würde, er setze sich für Steuersenkungen ein, dann würde das irgendwie lächerlich wirken, wenn es im Gegensatz zu dem Programm seiner Partei stehen würde. Und dort, wo Populismus direkte Folgen haben kann, also auf kommunaler Ebene, wird vielfach schon mit dem absoluten Mehrheitswahlrecht gewählt (bspw. in Bayern).
Nein, im Gegenteil. Gerade bei den Kommunalwahlen in Bayern und Baden-Württemberg hat der Wähler unzählige Möglichkeiten (Stichworte sind Kumulieren und Panaschieren, wurde unlängst glaube ich auch in Hamburg eingeführt). Kommunal könnte es ja die Kirchturmpolitik dann nur wieder auf Stadtteilebene geben, aber die Gefahr ist zumindest in kleinen und mittelgroßen Städten wohl gering.
Wenn Du Populismus befürchtest, so beinhaltet das (u. a.) latente Vorbehalte vor dem »Volkswillen« (den ich übrigens durchaus teile – was meine ambivalente Haltung zu Volksentscheiden spiegelt). Mein Ansatz ist nun: Es ist nicht zu verhindern, dass Demokratie (derzeit) als die (kontrollierte) Herrschaft der bzw. einer Mehrheit verstanden wird. Das geht u. U. bis in den Kindergarten. Wenn eine gewisse Anzahl von Kindern lieber mit Bauklötzen spielen will, die Mehrheit jedoch mit Autos, so wird es schon sehr früh als »demokratisch« empfunden, dass das getan wird, was die Mehrheit wünscht.
Ich habe im übrigen Vorbehalte gegen solche Mehrheitsentscheidungen, besonders wenn sie unkontrolliert erfolgen, weil sie ja auch etwas mehrheitlich beschliessen können, was bspw. zur Abschaffung elementarster Rechte führen könnte. Das kann man alles kritisieren – aber das blende ich dahingehend einmal aus, da ich versuche, aus der »Not« (der Mehrheitsentscheidung) eine Tugend zu machen. Ja, Du hast mich richtig verstanden mit meinem Misstrauen gegenüber dem »Volk«. »Vox populi, vox Rindvieh«, wie der Lateiner sagt. Ich wollte diese Aspekte aber nur als Gegenposition zu Deinen Aussagen einbringen. Es ist eben ein zweischneidiges Schwert, und was wirklich besser ist, könnte man allenfalls durch Ausprobieren rausfinden.
Übrigens sind die Experten genauso ratlos wie ich als Dilettant, siehe z.B. . Beruhigt irgendwie;-)
Was mich aber stört, ist, dass der Wähler durch das Verhältniswahlrecht, wie wir es im Moment haben, gar keine Transparenz bzgl. evtl. Machtkonstruktionen mehr hat. So betrachte ich es als ein starkes Stück, wenn die SPD jetzt beschliesst, doch eine Duldung durch die Linke in Hessen zuzulassen, obwohl der Wähler der SPD bei der Stimmabgabe davon ausgehen musste, dass dies nicht geschieht (ähnliches gilt für die Grünen). Hat sich ja inzwischen vorläufig erledigt;-) Aber der Fehler war, dass sie vor der Wahl diese Versprechung machten (natürlich hätten sie ansonsten wohl weniger Stimmen bekommen). Generell halte ich nämlich nichts von einer kategorischen Ausgrenzungsstrategie.
Geradezu pervers empfinde ich immer das Geschwätz vom »Wählerwillen« in diesem Zusammenhang. Es ist – bei kaum einer Koalition in den letzten Jahren – etwas von einem »Wählerwillen« für eine Koalition hinein zu interpretieren, da der Wähler ja das Ergebnis gar nicht kannte, als er wählte. Stimmt. Ich war auch ganz entsetzt, als nach der Wahl 2005 sogar die von mir – wie erwähnt – geschätzte Angela Merkel diesen Unsinn propagierte.
Das Mehrheitswahlrecht würde den Einfluss der Parteigremien reduzieren (nicht abschaffen). Es käme u. U. in bestimmten Kreisen zu einer Art Vorwahlen, in dem basisdemokratisch die jeweiligen Parteimitglieder den Kandidaten bestimmen. Das sind – vorsichtig geschätzt – zwei Stufen näher an der »Basis« als eine Entscheidung eines Vorstands. Dass ein Kanidat buw. ein Mandatsträger sich seinen Wählern in irgendeiner Form verpflichtet fühlt, kann nicht zunächst einmal nicht als Populismus bezeichnen. Ansonsten wäre jede Wahl so zu interpretieren. Eigentlich wäre es wünschenswert (wenn auch wohl utopisch), dass sich alle Bundestagsabgeordneten in erster Linie dem Wohl der Bundesrepublik Deutschland, also allen Wählern (und sogar den Nichtwählern und den noch nicht einmal Geborenen) verpflichtet fühlen. Natürlich ist nicht jede kleine Abweichung von diesem Ideal in Richtung der vermuteten Stimmung gleich Populismus, die Grenzen sind fließend.
>Ich hätte am liebsten eine Regierung von (im Wesentlichen) Beamten, Technokraten, Wissenschaftlern (die natürlich irgendwie demokratisch legitimiert sein muss). Politiker braucht man als Anlaufpunkte für gesellschaftliche Diskussionen (so eine Art Ombudsmänner), aber weniger zum direkten Regieren.
Naja, Beamte sind genug drin.
Stimmt, eine Einschränkung ist mir hinterher auch noch selber eingefallen: IM FINANZMINISTERIUM (jedenfalls was Steuern betrifft) SOLLTE MAN ALLE BEAMTEN RAUSSCHMEIßEN UND DURCH POLITIKER ERSETZEN! Da hat sich nämlich der Apparat anscheinend verselbständigt.
Technokraten ist inteerssant – das galt früher als Schimpfwort.
Gilt es wohl immer noch. Das ist der »Gutmensch«-Begriff der Linken;-) Ich wollte mit dem Begriff nur etwas provozieren.
Das, was Dir vorschwebt,sind natürlich die ministerialen Unterstützer, die entsprechende (Vor-)Bildungen haben müssten. Davon sind wir leider sehr weit entfernt. Ich stimme aber bspw. dem Gedanken zu, dass Minister nicht unbedingt fachlich kompetent sein müssen, wenn sie einen entsprechenden Apparat zur Seite haben. Meist fehlt dann aber beides.
Von außen schwer zu sagen, wie diese Ministerialen würden und könnten, wenn sie denn dürften. (Finanzministerium wie gesagt ausgenommen)
@stripe
– Bayern
Richtig, ich hatte mich unpräzise ausgedrückt. Gemeinderäte und Kreistage werden in Bayern »panaschiert« oder »kumuliert« (ein Blödsinn m. E. weil vollkommen intransparent). Die Bürgermeister und Landräte werden sehr wohl nach dem relativen Mehrheitswahlrecht gewählt. Wer nicht 50% der Stimmen erreicht, muss mit dem Kandidaten, der die zweitmeisten Stimmen bekommen hat, in die Stichwahl (die ist in Bayern am 16.3.).
Auf dieser Ebene ist die Gefahr des »Populismus« bzw. des Nepotismus noch viel grösser als bei einer Bundestags- oder Landtagswahl.
- »Spiegel«-Artikel
Der Artikel von Walter ist m. E. wenig hilfreich. Er endet mit dem Lamento: Es wird sich nichts ändern, weil sich nichts ändern soll (oder darf).
Dass die Mandatsträger zu »eisenharten Lobbyisten« für Wahlkreisinteressen mutieren, ist – mit Verlaub – Unsinn. Wie ist denn der Status quo? Wo gehen denn die Lobbyisten der Pharmindustrie jetzt ein und aus? Im Gesundheitsministerium. Die Aufzählung liesse sich noch fast endlos erweitern: Lobbyismus wird doch gerade durch den zu grossen Einfluss der Parteien (Stichwort: Parteispenden) befördert. Wenn der einzelne Abgeordnete X für seinen Wahlkreis »Lobbypolitik« betreibt – na und? Was wird er alleine mit einer »Lobbyposition« ausrichten? Nichts.
Wozu gibt es dann jetzt überhaupt einen Wahlkreiskandidaten? Kann der jetzt keine »Lobbypolitik« betreiben? Dient der Wahlkreisabgeordnete unter dem Verhältniswahlrecht mehr dem Allgemeinwohl als unter einem Mehrheitswahlrecht?
Die Bürgermeister und Landräte werden sehr wohl nach dem relativen Mehrheitswahlrecht gewählt. Wer nicht 50% der Stimmen erreicht, muss mit dem Kandidaten, der die zweitmeisten Stimmen bekommen hat, in die Stichwahl (die ist in Bayern am 16.3.).
Auf dieser Ebene ist die Gefahr des »Populismus« bzw. des Nepotismus noch viel grösser als bei einer Bundestags- oder Landtagswahl.
Stimmt, das scheint mauscheleianfällig zu sein. Immerhin kann allerdings der Landrat nicht so einfach wie der Bundestag seinen Etat überziehen und damit vor der Wahl Wohltaten unters Volk streuen.
Wenn man natürlich nur eine Stelle zu besetzen hat, kann man nicht nach dem Verhältniswahlrecht wählen.
- »Spiegel«-Artikel
Der Artikel von Walter ist m. E. wenig hilfreich. Er endet mit dem Lamento: Es wird sich nichts ändern, weil sich nichts ändern soll (oder darf).
Wie gesagt, er bringt nicht viel Neues im Vergleich zu unserer Diskussion. Ich fand es nur interessant, dass er im Wesentlichen zum selben Schluss kommt. Dass nämlich das größere Problem eher der Föderalismus oder genauer das voraussehbare Patt zwischen Bundestag und Bundesrat ist und weniger das Wahlrecht.
Dass die Mandatsträger zu »eisenharten Lobbyisten« für Wahlkreisinteressen mutieren, ist – mit Verlaub – Unsinn.
Zum Glück habe nicht ich das geschrieben (jedenfalls nicht wörtlich;-) Aber Du meinst wohl das mit der Kirchturmpolitik.
Wie ist denn der Status quo? Wo gehen denn die Lobbyisten der Pharmindustrie jetzt ein und aus? Im Gesundheitsministerium. Die Aufzählung liesse sich noch fast endlos erweitern: Lobbyismus wird doch gerade durch den zu grossen Einfluss der Parteien (Stichwort: Parteispenden) befördert. Wenn der einzelne Abgeordnete X für seinen Wahlkreis »Lobbypolitik« betreibt – na und? Was wird er alleine mit einer »Lobbyposition« ausrichten? Nichts.
Gut, was die Kirchturmpolitik betrifft, hast Du meine Zweifel damit halbwegs zerstreut. Aber was den Populismus allgemein betrifft, nicht (siehe unten).
Wozu gibt es dann jetzt überhaupt einen Wahlkreiskandidaten? Kann der jetzt keine »Lobbypolitik« betreiben? Dient der Wahlkreisabgeordnete unter dem Verhältniswahlrecht mehr dem Allgemeinwohl als unter einem Mehrheitswahlrecht?
Du hattest als einen Vorteil des Mehrheitswahlrechts – sachlich korrekt, aber in der Bewertung von mir angezweifelt – ein Mehr an Verantwortung des Gewählten gegenüber den Wählern und ein Weniger an Verantwortung gegenüber der Partei/Fraktion festgestellt. Daraufhin wollte ich (genauso einseitig wie Du) die potentiellen Nachteile dieser Umverteilung darstellen. Die Verstärkung der Verantwortung gegenüber dem Wähler ist eben nur dann vorteilhaft, wenn man dem Volk wirklich mehr Kompetenz und Moral (insbesondere im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit) als den Parteien zutraut. Da habe ich wie erwähnt meine Zweifel. Soweit man zur Erlangung des folgenden Mandats zum großen Teil eine Partei (also eine auf lange Dauer angelegte Organisation, die sich ihren Ruf auch bei erst in 20 Jahren wirksamen Fehlern ruinieren kann) benötigt, wird zu kurzfristiges Denken tendenziell eher abgestraft und nachhaltiges Vorgehen EHER (wenn auch längst nicht ausreichend) belohnt.
Außerdem, wer wird sich denn exponieren und für eine Steuererhöhung oder eine Rentenkürzung kämpfen, wenn er genau weiß, dass die positiven Konsequenzen erst in 20 Jahren eintreten, die negativen aber schon in dieser Wahlperiode? Doch allenfalls jemand, der darauf vertrauen kann, dass die Partei ihm den Rücken freihalten, also notfalls einen Listenplatz verschaffen kann. Denn der Wähler straft ihn dafür bestimmt persönlich ab, wenn er gegen den populistischen Newcomer-Volkstribun von der anderen Seite kandidiert.
Und die Fraktion (z.B. SPD bei Hartz IV) würde auch weniger Tendenz als ohnehin schon zu sparsamem Wirtschaften zeigen, wenn sie damit durch einen Rückgang von 35 auf 25% der Gesamtstimmen praktisch die Existenz sämtlicher Mandate nach den nächsten Wahlen gefährdet sieht.
Allerdings frage ich mich tatsächlich, wozu wir jetzt Direktkandidaten brauchen. Meiner Meinung nach wäre die Zweitstimme allein völlig ausreichend.
Lobbypolitik wäre ein eigenes Diskussionsthema. Das Problem ist nicht, wenn die Lobbyisten im Ministerium ein- und ausgehen, sondern erst wenn die Entscheider von ihnen in ihrem Sinn (und nicht im Sinn des Gemeinwohls) beeinflusst werden.
@stripe
Wenn man natürlich nur eine Stelle zu besetzen hat, kann man nicht nach dem Verhältniswahlrecht wählen.
Landräte und Bürgermeister könnten – theoretisch – auch indirekt (wie der Bundeskanzler oder ein MP) gewählt werden.
Die Verstärkung der Verantwortung gegenüber dem Wähler ist eben nur dann vorteilhaft, wenn man dem Volk wirklich mehr Kompetenz und Moral (insbesondere im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit) als den Parteien zutraut. Da habe ich wie erwähnt meine Zweifel.
Nun, Mandatsträger sind und bleiben »Volksvertreter«, d. h. die Parlamente spiegeln (im Idealfall) einen Querschnitt des Volkes. Attestiert man den Wählern nun mangelnde Kompetenz oder moralisches Bewusstsein, so greift man generell demokratische Wahlverfahren an. Man kann das machen – und dann ausdiskutieren. Man kann diskutieren, ob die Stimme eines Professors mehr oder weniger »wert« sein soll, als die eines »Bild«-Lesers. Das war aber nicht meine Intention.
Ich goutiere nicht per se Mehrheitsentscheidungen. Ich stelle nur fest, dass demokratische Verfahren – unabhängig vom Wahlverfahren – immer darauf hinauslaufen, dass 51% über 49% dominieren.
Was ich schlimmer finde: Die Parteien dominieren im Verhältniswahlrecht über ihre Listen derart selektiv das Geschehen, dass es letztlich Wahlen kaum bedarf. Der Direktkandidat ist nicht gewählt worden? Macht nix, der Listenplatz ist ihm sicher, weil er X oder Y aus der Partei gut kennt. Oder der Kandidat ist ein Querdenker? Macht auch nix, beim nächsten Mal bekommt er entweder ein anderes Parteimitglied als Wettbewerb oder einen schlechten Listenplatz (Stichwort: Dagmar Metzger!). Im Grunde genommen sagst Du im vorletzten Satz etwas Richtiges: Wozu überhaupt einen Direktkandidaten in einem Wahlrecht, dass sich letztlich nach dem Verhältnis orientiert? Warum muss der Kandidat A im Wahlkreis Z antreten, nur weil vielleicht dort ein Platz frei ist, er aber an einem anderen Ort wohnt?
Du befürchtest populistische Newcomer-Volkstribun im Falle eines Mehrheitswahlrechts? Ich glaube, man kann dieses Risiko nicht ausschliessen – und im Einzelfall wird es das auch geben. Aber letztlich muss eine Demokratie und der Parlamentarismus das aushalten und – das ist meine Sicht – es wird auch ausgehalten. Populisten entlarven sich in pluralistischen Gesellschaften (das ist wichtig!) immer relativ schnell selbst und bleiben Randerscheinungen. Sie werden durch verklausulierte Listenplatzdiskussionen oder Lobbyismus im Verborgenen (manchmal sogar im offenen Raum) oft genug erst herangezüchtet.
Tannenberg
Aber letztlich muss eine Demokratie und der Parlamentarismus das aushalten und – das ist meine Sicht – es wird auch ausgehalten.
Der Sieger von Tannenberg hat recht eindrücklich gezeigt, dass eine Demokratie dies nicht immer aushält. Das Volk sprechen lassen, direkt, bleibt in Deutschland wohl noch für lange Zeit ein schwieriges Thema. Und nicht zu unrecht. Ein Land, in dem die Bildzeitung die meistverkaufte Zeitung ist, kann nicht fähig sein eine direkte Demokratie zu gestalten.
@Peter
Man kann die in weiten Teilen auch der intellektuellen Eliten unbeliebte »Weimarer Republik« nicht mit der Gegenwart auch nur in einem Atemzug nennen. Die Voraussetzungen sind ganz andere, was beim »Sieger von Tanneberg« beginnt (Deutschland ist keine Präsidialdemokratie – aus diesem Grund!).
Ich rede hier auch keiner direkten Demokratie das Wort – die Vorbehalte, die ich hierzu habe, sind allerdings andere. Und das die »Bild«-Zeitung die meistverkaufte Zeitung in Deutschland ist, kann ich nicht als Kriterium wider einer Partizipation der Massen sehen (was ist mit den Boulevard-Zeitungen in Grossbritannien, den USA, Frankreich, der Schweiz [!]?)
Die Kritik an der »Volksherrschaft« ist ein weit verbreiteter Topos der Moderne- und Postmodernekritiker (siehe die Jedlicki-Besprechung).
Worin läge die Alternative?
Kein Alarmismus
Ich wäre mir da nicht so sicher. Die Diskussion, wie dick die demokratische Haut Deutschlands ist, ist ja nicht neu. Ich denke nur zwei Jahre zurück, als das Merkel Deutschland zum Sanierungsfall degradierte. Ich meine zu dem Zeitpunkt Stimmungen bemerkt zu habe, die ich lange für unmöglich gehalten habe. Eine ordentliche Rezession und ich wette auf nichts mehr.
Das Prinzip, dass Volkes Wille in Deutschland nur gefiltert in der Exekutive und teils der Legislative ankommt, ist geschichtliche Erfahrung und ich bin sehr froh darüber. In der Schweiz, Großbritannien und den USA (na ja, die haben Bush auch wiedergewählt) sieht die Lage etwas anders aus, weil die Länder eine ganz andere demokratische Kultur haben. Ein Blick nach Grossbritannien lässt einen aber heute auch erschauern.
Je direkter eine Wahl ist, und das wäre sie bei einem Mehrheitswahlrecht, desto mehr muss ich von den Wählern verlangen. Ich nehme an, dir ist der Kenntnisstand des gemeinen Wahlvolkes bekannt? Wie viele Wähler wissen überhaupt was Erst- und Zweitstimme ist, geschweige denn die politischen Programme der Parteien? Nein, das ist kein Alarmismus. Nur eine Feststellung.
Du hast mich also nicht überzeugt und glaube weiter an das Verhältniswahlrecht. Sogar noch radikaler als heute, damit die von dir erwähnten 49% auch repräsentiert werden. Immerhin haben wir bei der letzen Bundestagswahl und in vielen Ländern eine linke Mehrheit gehabt, die politisch nicht relevant werden konnte.
P.S. Das perfide am Alarmismusvorwurf ist häufig nur die Gewöhnung des Kritisierenden. Wen juckt heute noch der Waldschadensbericht. Die Lage ist kein bisschen besser, aber medial tot. Hätte Orwell beschrieben, dass in australischen Nachrichten die max. Sonnenverweildauer angegeben wird, es wäre Apokalypse genannt worden. Usw.
>Wenn man natürlich nur eine Stelle zu besetzen hat, kann man nicht nach dem Verhältniswahlrecht wählen.
Landräte und Bürgermeister könnten – theoretisch – auch indirekt (wie der Bundeskanzler oder ein MP) gewählt werden.
Ach, so meintest Du das. Da könnte man dann auch nochmal diskutieren, ob die Wahlberechtigten die Delegierten bezirksweise per Mehrheits- oder Verhältniswahlrecht bestimmen.
>Die Verstärkung der Verantwortung gegenüber dem Wähler ist eben nur dann vorteilhaft, wenn man dem Volk wirklich mehr Kompetenz und Moral (insbesondere im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit) als den Parteien zutraut. Da habe ich wie erwähnt meine Zweifel.
Nun, Mandatsträger sind und bleiben »Volksvertreter«, d. h. die Parlamente spiegeln (im Idealfall) einen Querschnitt des Volkes. Attestiert man den Wählern nun mangelnde Kompetenz oder moralisches Bewusstsein, so greift man generell demokratische Wahlverfahren an.
Jein. In gewisser Hinsicht (was Berufsgruppen, Geschlechter, in gewissem Maß auch Altersgruppen betrifft) sollten sie einen Querschnitt repräsentieren. Aber was z.B. die Intelligenz betrifft, ist eine repräsentative Dummenquote sicher kein Ideal. Auch beim Alter ist es vielleicht besser, wenn unterdurchschnittlich viele Greenhorns dort sitzen.
Im Idealfall sollte die Wahl eine äußerst positive Auswahl (Elite) ergeben. Dass das natürlich unter der von mir nicht in Frage gestellten Gleichberechtigung aller potentiellen Wähler mehr oder weniger utopisch ist, ist klar. Die Frage ist, ob man das Mehr an direkter Demokratie durch das Mehrheitswahlrecht durch ein Weniger an (wie auch immer definierter) Qualifikation erkauft.
Ich goutiere nicht per se Mehrheitsentscheidungen. Ich stelle nur fest, dass demokratische Verfahren – unabhängig vom Wahlverfahren – immer darauf hinauslaufen, dass 51% über 49% dominieren.
Im Einzelfall ja. Allerdings ist es bei uns allein schon die Blockierung von Bundestag und ‑rat, die diese Dominierung über längere Zeit meist verhindert.
Und beim Mehrheitswahlrecht läuft es bei z.B. 3 großen Parteien in extremen Fällen darauf hinaus, dass 34% die restlichen 66% dominieren.
Was ich schlimmer finde: Die Parteien dominieren im Verhältniswahlrecht über ihre Listen derart selektiv das Geschehen, dass es letztlich Wahlen kaum bedarf. Der Direktkandidat ist nicht gewählt worden? Macht nix, der Listenplatz ist ihm sicher, weil er X oder Y aus der Partei gut kennt. Oder der Kandidat ist ein Querdenker? Macht auch nix, beim nächsten Mal bekommt er entweder ein anderes Parteimitglied als Wettbewerb oder einen schlechten Listenplatz (Stichwort: Dagmar Metzger!).
Führt die Beteiligung der Parteien an der Auswahl zu einer besseren (wie auch immer definierten) Qualität des Parlaments als die Auswahl durch das Volk? Wenn man das im Saldo mit ja beantwortet (es gibt mit Sicherheit Argumente dafür und dagegen), dann kann man eigentlich nichts gegen diese Einschränkung der direkten Volksherrschaft haben. Frau Metzger wäre wohl ein Argument dagegen, der qualifizierte, nicht gewählte Direktkandidat mit Warze auf der Nase ein Argument dafür.
Du befürchtest populistische Newcomer-Volkstribun im Falle eines Mehrheitswahlrechts? Ich glaube, man kann dieses Risiko nicht ausschliessen – und im Einzelfall wird es das auch geben. Aber letztlich muss eine Demokratie und der Parlamentarismus das aushalten und – das ist meine Sicht – es wird auch ausgehalten. Populisten entlarven sich in pluralistischen Gesellschaften (das ist wichtig!) immer relativ schnell selbst und bleiben Randerscheinungen. Sie werden durch verklausulierte Listenplatzdiskussionen oder Lobbyismus im Verborgenen (manchmal sogar im offenen Raum) oft genug erst herangezüchtet.
Ob Mehrheits- oder Verhältniswahlrecht, vermutlich sind weder die positiven noch die negativen Folgen so extrem, wie wir es geschildert haben. Und das Hauptproblem, darauf komme ich immer wieder zurück, ist wohl eher die Blockade von Bundesrat und Bundestag. Vielleicht sollte man einfach alle 5 Jahre an einem Tag (oder von mir aus im Abstand von 4 Wochen) den Bundestag und die Landesparlamente wählen. Dann wäre (abgesehen von gelegentlichen Neuwahlen wegen Auseinanderbrechens von Koalitionen) für 5 Jahre Ruhe mit halbwegs synchronen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat.
An zwei
@stripe
Und beim Mehrheitswahlrecht läuft es bei z.B. 3 großen Parteien in extremen Fällen darauf hinaus, dass 34% die restlichen 66% dominieren.
Interessante Rechnung. Aber im aktuellen Verhältniswahlrecht bestimmen oft genug 6, 7 oder 8%-Parteien, wohin die Reise geht. Das halte ich nicht für gerechter.
Führt die Beteiligung der Parteien an der Auswahl zu einer besseren (wie auch immer definierten) Qualität des Parlaments als die Auswahl durch das Volk? Wenn man das im Saldo mit ja beantwortet (es gibt mit Sicherheit Argumente dafür und dagegen), dann kann man eigentlich nichts gegen diese Einschränkung der direkten Volksherrschaft haben. Frau Metzger wäre wohl ein Argument dagegen, der qualifizierte, nicht gewählte Direktkandidat mit Warze auf der Nase ein Argument dafür.
Nicht die Beteiligung der Parteien ist das Problem, sondern ihre Monopolstruktur. Es gibt ja die Fälle – auch bei den kleineren Parteien (Ströbele), die zeigen, dass eine ungünstige Listenplatzierung durch den Gewinn des Direktwahlkreises umgangen werden kann. Im Prinzip erzeugt das aktuelle System das imperative Mandat. Ein Fall wie der von Frau Metzger fällt uns ja nur auf, weil er so ungewöhnlich ist. In anderen Ländern kennt man diesen starren Fraktionszwang (der übrigens ein Phänomen von rechts bis links ist) nicht.
Und das Hauptproblem, darauf komme ich immer wieder zurück, ist wohl eher die Blockade von Bundesrat und Bundestag.
Eine zweite Kontrollkammer zum Parlament braucht man. Das darf allerdings nicht zum Blockadeinstrument werden, was eine umfassende Föderalismusreform notwendig machen würde.
Vielleicht sollte man einfach alle 5 Jahre an einem Tag (oder von mir aus im Abstand von 4 Wochen) den Bundestag und die Landesparlamente wählen. Dann wäre (abgesehen von gelegentlichen Neuwahlen wegen Auseinanderbrechens von Koalitionen) für 5 Jahre Ruhe mit halbwegs synchronen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat.
Naja, dann kann man den Bundesrat gleich abschaffen. Statt Synchronisierung wäre wohl Bündelung wichtiger. Man wählt im Jahr X den Bundestag – und X +2 Jahre (oder X +3) alle Länderparlamente.
@Peter
Ich denke nur zwei Jahre zurück, als das Merkel Deutschland zum Sanierungsfall degradierte. Ich meine zu dem Zeitpunkt Stimmungen bemerkt zu habe, die ich lange für unmöglich gehalten habe. Eine ordentliche Rezession und ich wette auf nichts mehr.
Das Wort des »Sanierungsfalls« war zweifellos unglücklich, aber es war nicht in der Eindeutigkeit formuliert, wie es häufig zitiert wird (es war mit dem Wort »auch« eingeschränkt).
Das Prinzip, dass Volkes Wille in Deutschland nur gefiltert in der Exekutive und teils der Legislative ankommt, ist geschichtliche Erfahrung und ich bin sehr froh darüber. In der Schweiz, Großbritannien und den USA (na ja, die haben Bush auch wiedergewählt) sieht die Lage etwas anders aus, weil die Länder eine ganz andere demokratische Kultur haben.
Nicht nur Bush; die Wahlergebnisse in den USA waren oft reichlich exotisch (für Europäer). Die Schweiz kann man m. E. nicht vergleichen, da es dort ein Konkordanzsystem gibt. Ich bin auch nicht für Volksentscheide wie in der Schweiz, halte aber das Argument der fehlenden demokratischen Kultur für schwach, denn irgendwann müsste ja mal jemand anfangen. Und das die Schweiz sich mit ihren Volksentscheiden teilweise nicht mit Ruhm bekleckert, dürfte auch bekannt sein.
Ein Blick nach Grossbritannien lässt einen aber heute auch erschauern.
Warum?
Je direkter eine Wahl ist, und das wäre sie bei einem Mehrheitswahlrecht, desto mehr muss ich von den Wählern verlangen. Ich nehme an, dir ist der Kenntnisstand des gemeinen Wahlvolkes bekannt? Wie viele Wähler wissen überhaupt was Erst- und Zweitstimme ist, geschweige denn die politischen Programme der Parteien? Nein, das ist kein Alarmismus. Nur eine Feststellung.
Böse argumentiert: Es gäbe ja dann keine Erst- und Zweitstimme mehr!
Ich glaube auch nicht, dass das allgemeine Wahlvolk so dumm ist, wie es immer dargestellt wird. Und selbst wenn: Ist es nicht auch das Recht einer Entität, Fehler zu begehen? Wer sagt denn, dass die Fehlerquote beim jetzigen Verhältniswahlrecht geringer ist? Tatsache ist nur, dass die Stimmen arg gestreut werden können und es zu Konstellationen kommt, nur schwierig Regierungsbildungen ermöglichen.
Du hast mich also nicht überzeugt und glaube weiter an das Verhältniswahlrecht. Sogar noch radikaler als heute, damit die von dir erwähnten 49% auch repräsentiert werden.
Das ist schade, aber nicht zu ändern. Deine Begründung halte ich für schwach, da in Parlamenten (auf allen Ebenen) mindestens immer 51% bestimmen und 49% »Opposition machen dürfen« (wie das so schön euphemistisch von den Verlierern immer heisst). Das ist – wie gesagt – das Wesen dessen, was wir als Demokratie bezeichnen.
Immerhin haben wir bei der letzen Bundestagswahl und in vielen Ländern eine linke Mehrheit gehabt, die politisch nicht relevant werden konnte.
Die linke Mehrheit existiert praktisch seit 1998. Damals und 2002 brauchte man die PDS nicht; 2005 wäre es möglich gewesen, aber aus persönlichen Animositäten der Protagonisten kam (kommt) es dazu nicht. Es wäre übrigens fatal, diese »linke Mehrheit« mit einem »Wählerwillen« zu betiteln. Etliche der Linkswähler sind – das zeigen alle Untersuchungen – Protestwähler (aus dem ehemaligen Nichtwählerbereich).
Mittelfristig glaube ich, dass sich auch eine rechte Partei mindestens in einigen Ländern rechts von der CDU implementieren wird. Dann haben wir Sechsparteienparlamente und es gibt nur noch »Grosse Koalitionen«. Davor graut mir.
Ein persönliches Wort: Ich hatte 1980 die FDP mit der Zweitstimme gewählt, weil es zwischendurch hiess, die FDP drohe an der 5%-Hürde zu scheitern (ähnlich wie 1969, als sie nur 5,8% bekam). Man bedenke: 1980 gab es m. E. keine Alternative zu Helmut Schmidt als Bundeskanzler (der CDU/CSU-Kandidat hiess Franz-Josef Strauß). Die SPD konnte aber – natürlich – nicht alleine Strauß verhindern. Der GAU wäre gewesen, dass die FDP scheitert, die Grünen, die damals erstmals auftraten, nagten wertvolle Prozentpunkte an den Wählern der SPD und die CDU/CSU wird stärkste Fraktion (das war ziemlich sicher und nur einmal nicht der Fall) und Strauß Bundeskanzler. Zugegebenermassen ein im nachhinein in fast allen alarmistisches Szenario: Die FDP bekam über 10%, de Grünen erhielten nur 1,5%, die CDU/CSU büsste noch ein und die SPD hielt ihre Ergebnis. Aber eines stimmte: CDU/CSU waren – trotz Strauß – stärkste Fraktion geworden. Was dann zwei Jahre später passierte, ist bekannt. Die Lambsdorff-FDP wechselte mit Unterstützung der »neutralen« FDP-Kräfte die Seite und Kohl wurde Kanzler. Das stellte eine eklatante Verfälschung des Wählerwillens von 1980 dar. Seitdem ist mir das Verhältniswahlrecht suspekt.
Starke Begründungen
Ein Blick nach Grossbritannien lässt einen aber heute auch erschauern.
Warum?
Der Zerfall der Gesellschaften, wie er in allen westlichen Demokratien zu beobachten ist, verläuft in keinem Land so rasant wie in Großbritannien. Wer regelmäßig »Europa heute« im DLF und ähnliche Sendungen hört, in denen im Gegensatz zu den »großen Nachrichten« aus dem Alltag der Menschen berichtet wird, weiß was ich meine. Dazu habe ich Bekannte aus Großbritannien, die von Zuständen berichten, die hier gar nicht nachvollziehbar sind. Die Unterschicht ist dramatisch gewaltbereiter, die Mittelschicht erodiert viel stärker als hierzulande.
Böse argumentiert: Es gäbe ja dann keine Erst- und Zweitstimme mehr!
Wenn wir uns darauf einigen können, dass die Stimme im Mehrheitswahlrecht ein stärkeres Gewicht hat, ist das Argument schon treffend. Ich bin mir sicher, dass ein signifikanter Anteil der Wähler keinen blassen Schimmer hat, wie Politik funktioniert. Du wirst mir hoffentlich zustimmen, dass der reine Nachrichtenkonsum (der ja selbst heute schon kaum noch gewährleistet ist) kaum die Möglichkeit bietet, eine Thematik auch nur annähernd zu erfassen. Ich brauche also entweder Vertrauen in meinen gewählten politischen Vertreter oder echtes Hintergrundwissen.
Das ist schade, aber nicht zu ändern. Deine Begründung halte ich für schwach, da in Parlamenten (auf allen Ebenen) mindestens immer 51% bestimmen und 49% »Opposition machen dürfen« (wie das so schön euphemistisch von den Verlierern immer heißt). Das ist – wie gesagt – das Wesen dessen, was wir als Demokratie bezeichnen.
Das 51/49-Problem ist aber nicht in Stein gemeißelt. Z.B. die Verteilung der Vorsitzenden der Ausschüsse erfolgt auch proportional. Aber mal ganz kreativ : Warum z.B. nicht das Wahlvolk themenbezogen abstimmen lassen? Ich halte z.B. die Familien- und Schulpolitik der SPD für gruselig, würde aber niemals CDU wählen. Die Sozial‑, Innen- und Wirtschaftspolitik der CDU ist für mich unhaltbar. Der liberale Aspekt im Sinne Leutheusser-Schnarrenbergers oder Burkhard Hirschs ist wünschenswert, aber die Wirtschaftspolitik der FDP abstoßend. Grüne Aspekte gehören in jede Regierung, aber nicht alles was Zahnarztfrauen mögen, mag ich auch.
Eine Mehrheit um der Mehrheit Willen kann nicht die Lösung sein, schon deshalb nicht, weil ein kleines Ereignis kurz vor der Wahl eine Tendenz massiv verstärken kann. Man nehem nur mal an, was es für die Regierungsbildung bedeutet hätte, wenn zwei Tage vor der Wahl: der Papst von einem Moslem erschossen wird, Wiedeking 100 Mio. in Lichtenstein hat, der Brand in einem Chemiewerk 1000 Tote fordert oder DocMorris zwei deutsche Apotheke vernichtet.
>Und beim Mehrheitswahlrecht läuft es bei z.B. 3 großen Parteien in extremen Fällen darauf hinaus, dass 34% die restlichen 66% dominieren.
Interessante Rechnung. Aber im aktuellen Verhältniswahlrecht bestimmen oft genug 6, 7 oder 8%-Parteien, wohin die Reise geht. Das halte ich nicht für gerechter.
Naja, erstens dominieren sie nicht generell, wenn sie bloß 6% haben. Und zweitens hast Du das Problem, dass eine große Partei eine kleine braucht, um eine Mehrheit der Mandate zu haben, eventuell auch im Mehrheitswahlrecht (wenn z.B. die 34% nur 49% der Sitze bekommen). Natürlich wird es im Mehrheitswahlrecht tendenziell weniger Parteien und damit weniger kleine Parteien geben, so dass das 6%-Problem seltener auftritt.
>Führt die Beteiligung der Parteien an der Auswahl zu einer besseren (wie auch immer definierten) Qualität des Parlaments als die Auswahl durch das Volk? Wenn man das im Saldo mit ja beantwortet (es gibt mit Sicherheit Argumente dafür und dagegen), dann kann man eigentlich nichts gegen diese Einschränkung der direkten Volksherrschaft haben. Frau Metzger wäre wohl ein Argument dagegen, der qualifizierte, nicht gewählte Direktkandidat mit Warze auf der Nase ein Argument dafür.
Nicht die Beteiligung der Parteien ist das Problem, sondern ihre Monopolstruktur.
Was meinst Du mit Monopol? Man kann ja als Unabhängiger antreten oder neue Parteien gründen. Dass die es am Anfang schwer haben, ist klar. Aber im Mehrheitswahlrecht haben sie es NOCH schwerer.
Im Prinzip erzeugt das aktuelle System das imperative Mandat.
Du meinst, das imperative Mandat, bei dem die Partei dem Abgeordneten befiehlt? Wie geschrieben, Mehrheitswahlrecht geht eher in Richtung imperatives Manda
t, bei dem der Wähler dem Abgeordneten befiehlt. Demokratischer im Wortsinn, aber nicht unbedingt besser.
In anderen Ländern kennt man diesen starren Fraktionszwang (der übrigens ein Phänomen von rechts bis links ist) nicht.
Hast Du Belege dafür? Wenn Du meinst, dass Deutschland da eine Alleinstellung hat, wäre mir das neu.
>Vielleicht sollte man einfach alle 5 Jahre an einem Tag (oder von mir aus im Abstand von 4 Wochen) den Bundestag und die Landesparlamente wählen. Dann wäre (abgesehen von gelegentlichen Neuwahlen wegen Auseinanderbrechens von Koalitionen) für 5 Jahre Ruhe mit halbwegs synchronen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat.
Naja, dann kann man den Bundesrat gleich abschaffen. Statt Synchronisierung wäre wohl Bündelung wichtiger. Man wählt im Jahr X den Bundestag – und X +2 Jahre (oder X +3) alle Länderparlamente.
Auch recht. Wäre bestimmt ein deutlicher Fortschritt zum Dauerwahlkampf.
@Peter: Ich glaube auch nicht, dass das allgemeine Wahlvolk so dumm ist, wie es immer dargestellt wird. Und selbst wenn: Ist es nicht auch das Recht einer Entität, Fehler zu begehen? Wer sagt denn, dass die Fehlerquote beim jetzigen Verhältniswahlrecht geringer ist? Tatsache ist nur, dass die Stimmen arg gestreut werden können und es zu Konstellationen kommt, nur schwierig Regierungsbildungen ermöglichen.
Was Recht ist, steht im Gesetz. Und was im Gesetz stehen soll, darüber diskutieren wir ja noch;-)
Was mir in dem Zusammenhang auch noch einfiel: Mit Mehrheitswahlrecht gibt es die Koalitionsverhandlungen und das Geschacher dann eben auch noch VOR der Wahl. Die SPD wird mit den Grünen abmachen, wer wo antritt.
Das ist schade, aber nicht zu ändern. Deine Begründung halte ich für schwach, da in Parlamenten (auf allen Ebenen) mindestens immer 51% bestimmen und 49% »Opposition machen dürfen« (wie das so schön euphemistisch von den Verlierern immer heisst). Das ist – wie gesagt – das Wesen dessen, was wir als Demokratie bezeichnen.
Nein, siehe oben. Es können beim Mehrheitswahlrecht auch DEUTLICH weniger als 51% (der Wähler) über den Rest bestimmen (was im Verhältniswahlrecht doch eher eine theoretische Möglichkeit bleibt). Undemokratisch kann man es deshalb wohl nicht nennen, aber undemokratischer als Verhältniswahlrecht schon.
Es wäre übrigens fatal, diese »linke Mehrheit« mit einem »Wählerwillen« zu betiteln. Etliche der Linkswähler sind – das zeigen alle Untersuchungen – Protestwähler (aus dem ehemaligen Nichtwählerbereich).
Ich glaube trotzdem, dass es diese linke Mehrheit momentan gibt. Aber der Vorsprung ist natürlich nicht auf ewig garantiert. Erst recht nicht, wenn die SPD nach links rückt.
Mittelfristig glaube ich, dass sich auch eine rechte Partei mindestens in einigen Ländern rechts von der CDU implementieren wird. Dann haben wir Sechsparteienparlamente und es gibt nur noch »Grosse Koalitionen«. Davor graut mir.
Alles hat zwei Seiten.
Ein persönliches Wort: Ich hatte 1980 die FDP mit der Zweitstimme gewählt, weil es zwischendurch hiess, die FDP drohe an der 5%-Hürde zu scheitern (ähnlich wie 1969, als sie nur 5,8% bekam). Man bedenke: 1980 gab es m. E. keine Alternative zu Helmut Schmidt als Bundeskanzler (der CDU/CSU-Kandidat hiess Franz-Josef Strauß). Die SPD konnte aber – natürlich – nicht alleine Strauß verhindern. Der GAU wäre gewesen, dass die FDP scheitert, die Grünen, die damals erstmals auftraten, nagten wertvolle Prozentpunkte an den Wählern der SPD und die CDU/CSU wird stärkste Fraktion (das war ziemlich sicher und nur einmal nicht der Fall) und Strauß Bundeskanzler. Zugegebenermassen ein im nachhinein in fast allen alarmistisches Szenario: Die FDP bekam über 10%, de Grünen erhielten nur 1,5%, die CDU/CSU büsste noch ein und die SPD hielt ihre Ergebnis. Aber eines stimmte: CDU/CSU waren – trotz Strauß – stärkste Fraktion geworden. Was dann zwei Jahre später passierte, ist bekannt. Die Lambsdorff-FDP wechselte mit Unterstützung der »neutralen« FDP-Kräfte die Seite und Kohl wurde Kanzler. Das stellte eine eklatante Verfälschung des Wählerwillens von 1980 dar. Seitdem ist mir das Verhältniswahlrecht suspekt.
Naja, ein Koalitionswechsel innerhalb der Legislaturperiode entgegen dem Wahlversprechen könnte Dir beim Mehrheitswahlrecht auch passieren. Wie geschrieben, alle Probleme mit Koalitionen treten beim Mehrheitswahlrecht zwar seltener auf, weil es einfach weniger Parteien im Parlament gibt, aber verhindern kann man diese Probleme damit auch nicht.
Das Problem, das Du schilderst, ist eher die 5%-Hürde, weil sie dazu zwingt, seine Stimme nicht der eigentlich präferierten Partei zu geben, sondern aus taktischen Gründen als Leihstimme zu verwenden.
Immerhin hat die FDP nicht Strauß zum Bundeskanzler gemacht und es gab nur Kohl. Es kam also nicht zum aus Deiner Sicht Schlimmsten, trotz Verhältniswahlrecht.
@Peter
Vom Erodieren der sozialen Verhältnisse in Grossbritannien habe ich auch schon gehört. Aber das kann kaum dem Wahlrecht angelastet werden Eher vielleicht schon dem Thatcherismus, der allerdings schon relativ lange her ist. Tatsache ist, dass Blair eine Menge Spitzen aus dem Thatcherismus herausgenommen hat und dass man in Grossbritannien eine inzwischen etwas andere Vorstellung eines Staatswesens hat als hierzulande.
Und natürlich hat die Stimme des Wählers im Mehrheitswahlrecht ein grösseres Gewicht als jetzt im Verhältniswahlrecht. Alleine schon deswegen, weil nicht mehr mit Erst- und Zweitstimme »gespielt« werden kann. Was ist aber daran schlimm?
Und wie Du dann auf den Gedanken kommst, themenbezogen wählen zu lassen, wenn Du gleichzeitig meinst, der Wähler wäre mit dem Erfassen von Thematiken an sich schon überfordert, erschliesst sich mir nicht. Die Gefahr populistischer Medienkämpfe wäre doch gerade bei themenbezogenen Entscheiden gegeben.
Ich will noch nicht einmal die Standardbeispiele über Themenabstimmungen bringen, wie Todesstrafe, Atomkraftwerke oder den Euro, sondern so etwas wie den neuen EU-Verfassungsentwurf. Es spräche nicht wenig dafür, eine derart weitgehende Entscheidung einem Plebiszit zu unterwerfen. Das hat es ja durchaus in anderen Ländern mit dem vorangehenden Verfassungsentwurf gegeben (z. B. Frankreich, Niederlande). Die Ergebnisse waren (fast immer – Ausnahme: Luxemburg und Irland)eindeutig: In dieser Form lehnte man die »Verfassung« ab. Wirklich? Oder sollte da nur einer als überrepräsentiert empfundenen EU-Bürokartie ein Denkzettel verpasst werden? Oder – in Frankreich – dem sonnenkönigartigen Chirac? Will sagen: Wie schnell werden Plebiszite zu Abstimmungen über dahinterstehende Ressentiments? Freilich auch hier gilt: Wenn man nicht damit anfängt, lässt sich auch eine gewisse Schulung der potentiellen Wähler nicht erreichen.
Warum jedoch Wähler für die thematische Abstimmung besser »gerüstet« sein sollen als zur Feststellung, wer in ihrem Wahlkreis gewählt werden soll, verstehe ich nicht.
Eine Mehrheit um der Mehrheit Willen kann nicht die Lösung sein
Warum nicht? Was ist daran jetzt anders? Grosse Koalition im Bund – was war das anderes als »Mehrheit um der Mehrheit willen«? Scherzhaft könnte man von »Zwangsheirat« sprechen. Alle Zeichen stehen darauf, dass dies auch nach 2009 so weitergeht (mit einer allerdings deutlich reduzierten SPD).
Was wären denn »Ampeln« anderes als der Versuch, mindestens 51% zu erreichen? Traditionsbedingt und auch durch das Verhältniswahlrecht und den implizit damit verbundenen Fraktionszwang kommt es eben nicht zu »wechselnden Abstimmungsmehrheiten«. Also einigt man sich in Koalitionen über alle absehbaren Eventualitäten im Vorfeld.
Das Problem, dass ein Ereignis wenige Tage vor der Wahl den Ausgang beeinflusst, ist doch kein Spezifikum des Wahlrechts. Das gibt es immer (siehe Spanien).
@stripe
Du meinst, das imperative Mandat, bei dem die Partei dem Abgeordneten befiehlt? Wie geschrieben, Mehrheitswahlrecht geht eher in Richtung imperatives Mandat, bei dem der Wähler dem Abgeordneten befiehlt. Demokratischer im Wortsinn, aber nicht unbedingt besser.
Jein. Fakt ist jetzt, dass es – grundgesetzwidrig – das imperative Mandat der Parteien dem jeweiligen Abgeordneten gegenüber gibt. Das kann man daran erkennen, dass es wie eine Besonderheit gilt, wenn der »Fraktionszwang aufgehoben« wird, weil es sich um eine »Gewissensentscheidung« handelt. So wird das in den Medien dargestellt – und so ist es eine grobe Verfälschung dessen, was im Grundgesetz steht.
Natürlich wird der Abgeordnete im Mehrheitswahlrecht nicht zum imperativen Mandatsträger seiner Wähler. Aber er ist natürlich für ein gewisses Programm und gewisse Aussagen in den Bundestag gewählt worden. Hieran sollte er sich orientieren – um beim nächsten Mal wiedergewählt zu werden. Anders läuft das jetzt auch nicht ab. Es ist kein imperatives Mandat, sondern ein »Wählerauftrag«. Im Zweifel gilt natürlich seine persönliche Entscheidung. Wenn er aber vorher zu einem Sachverhalt X »Ja« gesagt hat – und nachher »Nein«, so muss er sich schon fragen lassen, warum er seine Meinung geändert hat.
In anderen Ländern kennt man diesen starren Fraktionszwang (der übrigens ein Phänomen von rechts bis links ist) nicht.
Hast Du Belege dafür? Wenn Du meinst, dass Deutschland da eine Alleinstellung hat, wäre mir das neu.
In Grossbritannien wäre Blair fast einmal an einem Gesetzentwurf gescheitert, weil auch grosse Teile seiner Fraktion (die eine eigentlich komfortable Mehrheit hatte), dem so nicht zustimmen wollte. Das wurde dann im Vorfeld schon zurückgezogen. (Leider weiss ich nicht mehr genau, worum es ging.) Und auch Thatcher scheiterte an ihrer »Kopfsteuer« – trotz Mehrheit.
In den USA stimmen DEMs / REPs nicht immer mit ihren Parteien ab. Die Parteienbindung ist dort generell nicht so stark wie hier. Das hat natürlich Gründe – auch Gründe, die es einem nicht wünschenswert erscheinen lassen, dieses System hier ungefiltert zu übernehmen (Stichwort: Wahlspenden).
Ich sage nicht, dass Deutschland da eine Alleinstellung hat. Ich glaube aber, dass man in Deutschland immer gleich den halben Weltuntergang prognostiziert, wenn es einen oder zwei »Abweichler« gibt. Man spricht diesen Leuten – ja nach politischem Standpunkt – dann entweder einen Heiligen- oder einen Teufelsstatus zu. Beides ist m. E. falsch. – Zum Thema imperatives Mandat ein interessanter Artikel von Gerd Langguth.
Was mir in dem Zusammenhang auch noch einfiel: Mit Mehrheitswahlrecht gibt es die Koalitionsverhandlungen und das Geschacher dann eben auch noch VOR der Wa
hl. Die SPD wird mit den Grünen abmachen, wer wo antritt.
Prima. Warum nicht? Dann weiss ich als Wähler VORHER, was ich wähle! Im Bayern gab es zu den Landrats- und Bürgermeisterwahlen auch gelegentlich Kandidaten, auf die sich einige Parteien/Gruppierungen im Vorfeld geeinigt hatten. Das ist fairer, als nachher eine Koalition vor die Nase gesetzt zu bekommen, die man vorher vielleicht noch kategorisch ausgeschlossen hatte.
Es können beim Mehrheitswahlrecht auch DEUTLICH weniger als 51% (der Wähler) über den Rest bestimmen (was im Verhältniswahlrecht doch eher eine theoretische Möglichkeit bleibt).
Naja, das ist wirklich sehr theoretisch. Aber tatsächlich bei einem relativen Mehrheitswahlrecht möglich. Würde man ein absolutes Mehrheitswahlrecht (mit einem evtl. zweiten Wahlgang) implementieren, dann könnte man dies ausschliessen. Der Nachteil: Es würde in etlichen Wahlkreisen ein unglaublich harter, medial aufgeblasener Wahlkampf passieren.
Ich glaube trotzdem, dass es diese linke Mehrheit momentan gibt. Aber der Vorsprung ist natürlich nicht auf ewig garantiert. Erst recht nicht, wenn die SPD nach links rückt.
Diese »linke Mehrheit« gibt es aber nicht als Ausdruck eines »Wählerwillens«, sondern in der Addition der Stimmen von drei Parteien. Hierauf wollte ich hinaus.
Das gehört jetzt nicht hierhin, daher nur kurz: Wenn die SPD nach »links« rückt (sofern man die »Linke« links nennen würde [was ich mindestens ambivalent fände]), begibt sie sich im Wettbewerb mit der Linkspartei. Diesen Wettbewerb kann sie – siehe Hase und Igel-Spiel – nur verlieren. Dass das von Teilen der SPD nicht eingesehen wird, ist fast schon tragisch.
Naja, ein Koalitionswechsel innerhalb der Legislaturperiode entgegen dem Wahlversprechen könnte Dir beim Mehrheitswahlrecht auch passieren.
Aber mit anderen Folgen. Als 1983 die vorgezogenen Wahlen stattfanden, war der Schlachtenrauch verdampft; die FDP hatte einige (auch prominente) Austritte, bekam 3 Prozentpunkte weniger – und war wieder an der Regierung! (Die CDU unter Kohl ereichte übrigens das zweitbeste Wahlergebnis ihrer Geschichte.)
Das Problem, das Du schilderst, ist eher die 5%-Hürde, weil sie dazu zwingt, seine Stimme nicht der eigentlich präferierten Partei zu geben, sondern aus taktischen Gründen als Leihstimme zu verwenden.
Interessanter Zusatzaspekt. In »Weimar« galt ja die Regel: 60.000 Stimmen = 1 Sitz im Reichstag. Wärst Du für die Abschaffung der 5%-Hürde (In Österreich: 4%)? Oder für eine Erhöhung? (In einem Mehrheitswahlrecht wären diese Betrachtungen ja überflüssig.)
Immerhin hat die FDP nicht Strauß zum Bundeskanzler gemacht und es gab nur Kohl. Es kam also nicht zum aus Deiner Sicht Schlimmsten, trotz Verhältniswahlrecht.
Der Kandidatur von Strauß zuzustimmen, war ein Schachzug von Kohl, der sich ähnlich übrigens 2002 wiederholte (Merkel verzichtete zu Gunsten von Stoiber). Kohl wusste, dass Strauß für liberale Konservative nicht wählbar war. Es war allerdings ein Spiel mit dem Feuer, denn Schmidt war auch in seiner Partei angeschlagen. Die Lamsdorff-FDP hätte Strauß nie als Kanzler gewählt. Dafür war der sozial-liberale Flügel (Baum, Hirsch) noch zu stark (das ist jetzt anders). Als Strauß dann nach der verlorenen Wahl in Bayern blieb, war der Weg frei.
> Jein. Fakt ist jetzt, dass es – grundgesetzwidrig – das imperative Mandat der Parteien dem jeweiligen Abgeordneten gegenüber gibt. Das kann man daran erkennen, dass es wie eine Besonderheit gilt, wenn der »Fraktionszwang aufgehoben« wird, weil es sich um eine »Gewissensentscheidung« handelt. So wird das in den Medien dargestellt – und so ist es eine grobe Verfälschung dessen, was im Grundgesetz steht.
Natürlich wird der Abgeordnete im Mehrheitswahlrecht nicht zum imperativen Mandatsträger seiner Wähler. Aber er ist natürlich für ein gewisses Programm und gewisse Aussagen in den Bundestag gewählt worden. Hieran sollte er sich orientieren – um beim nächsten Mal wiedergewählt zu werden. Anders läuft das jetzt auch nicht ab. Es ist kein imperatives Mandat, sondern ein »Wählerauftrag«. Im Zweifel gilt natürlich seine persönliche Entscheidung. Wenn er aber vorher zu einem Sachverhalt X »Ja« gesagt hat – und nachher »Nein«, so muss er sich schon fragen lassen, warum er seine Meinung geändert hat.
Wenn Du die jetzige Praxis des Verhältniswahlrechts als grundgesetzwidrig ansiehst, das Mehrheitswahlrecht aber nicht, misst Du mit zweierlei Maß.
» In anderen Ländern kennt man diesen starren Fraktionszwang (der übrigens ein Phänomen von rechts bis links ist) nicht.
> Hast Du Belege dafür? Wenn Du meinst, dass Deutschland da eine Alleinstellung hat, wäre mir das neu.
In Grossbritannien wäre Blair fast einmal an einem Gesetzentwurf gescheitert, weil auch grosse Teile seiner Fraktion (die eine eigentlich komfortable Mehrheit hatte), dem so nicht zustimmen wollte. Das wurde dann im Vorfeld schon zurückgezogen. (Leider weiss ich nicht mehr genau, worum es ging.) Und auch Thatcher scheiterte an ihrer »Kopfsteuer« – trotz Mehrheit.
Gibt es bei uns auch gelegentlich (z.B. Kosovokrieg, steht ja auch in dem Langguth-Artikel).
Ich sage nicht, dass Deutschland da eine Alleinstellung hat. Ich glaube aber, dass man in Deutschland immer gleich den halben Weltuntergang prognostiziert, wenn es einen oder zwei »Abweichler« gibt. Man spricht diesen Leuten – ja nach politischem Standpunkt – dann entweder einen Heiligen- oder einen Teufelsstatus zu. Beides ist m. E. falsch.
Ist ja klar, dass die betroffenen Parteien keine neutrale Wertung vornehmen und die Medien dann den üblichen Hype darum machen. Ich habe nicht den Eindruck, dass das »Volk« das so ernst nimmt. Es mag zwar doof sein, aber dann doch nicht sooo doof. Zum Thema imperatives Mandat ein interessanter Artikel von Gerd Langguth. Eigentlich ist es eher ein Artikel speziell zum Fall Metzger. Das Problem ist meiner Meinung nach weniger auf der Seite des Wahlsystems, sondern es ist eher die fehlende Zivilcourage der Parlamentarier (und gerade in diesem Beruf bräuchte man sie doch besonders). Schreibt Langguth ja auch: Mutig werden sie normalerweise erst, wenn sie sowieso aufhören wollen.
> Was mir in dem Zusammenhang auch noch einfiel: Mit Mehrheitswahlrecht gibt es die Koalitionsverhandlungen und das Geschacher dann eben auch noch VOR der Wahl. Die SPD wird mit den Grünen abmachen, wer wo antritt. Prima. Warum nicht? Dann weiss ich als Wähler VORHER, was ich wähle! Sicher? Wenn Du ein Mainstream-SPD-Wähler bist, weißt Du dann wirklich auf Anhieb, ob Du CDU oder Grüne wählst, wenn in Deiner Stadt die SPD keinen Kandidaten aufgestellt hat? Und die Koalitionsverhandlungen NACH der Wahl bleiben Dir eben trotzdem nicht unbedingt erspart, d.h. es kann hinterher immer noch anders kommen. Im Bayern gab es zu den Landrats- und Bürgermeisterwahlen auch gelegentlich Kandidaten, auf die sich einige Parteien/Gruppierungen im Vorfeld geeinigt hatten. Das ist fairer, als nachher eine Koalition vor die Nase gesetzt zu bekommen, die man vorher vielleicht noch kategorisch ausgeschlossen hatte. Der Fehler ist das »Kategorische Ausschließen«, das sollte man eben nicht machen. > Es können beim Mehrheitswahlrecht auch DEUTLICH weniger als 51% (der Wähler) über den Rest bestimmen (was im Verhältniswahlrecht doch eher eine theoretische Möglichkeit bleibt). Naja, das ist wirklich sehr theoretisch. Aber tatsächlich bei einem relativen Mehrheitswahlrecht möglich. Würde man ein absolutes Mehrheitswahlrecht (mit einem evtl. zweiten Wahlgang) implementieren, dann könnte man dies ausschliessen. Das schließt Du ja dann nur dadurch aus, dass viele derjenigen, die im 1. Wahlgang keinen der beiden Führenden gewählt haben, dann im 2. Wahlgang nur die Wahl zwischen Pest und Cholera sehen und gar nicht mehr zur Wahl gehen oder die Pest wählen.
Das gehört jetzt nicht hierhin, daher nur kurz: Wenn die SPD nach »links« rückt (sofern man die »Linke« links nennen würde [was ich mindestens ambivalent fände]), begibt sie sich im Wettbewerb mit der Linkspartei. Diesen Wettbewerb kann sie – siehe Hase und Igel-Spiel – nur verlieren. Dass das von Teilen der SPD nicht eingesehen wird, ist fast schon tragisch. Sie würde links schon dazugewinnen. Aber für jedes Prozent, das sie links gewinnt, verliert sie vielleicht 1,5% am rechten Rand. Das würde sich nur dann rentieren, wenn sie langfristig die Linke unter 5% (und unter 3 Direktmandate) drücken könnte, was aber utopisch scheint.
> Naja, ein Koalitionswechsel innerhalb der Legislaturperiode entgegen dem Wahlversprechen könnte Dir beim Mehrheitswahlrecht auch passieren. Aber mit anderen Folgen. Als 1983 die vorgezogenen Wahlen stattfanden, war der Schlachtenrauch verdampft; die FDP hatte einige (auch prominente) Austritte, bekam 3 Prozentpunkte weniger – und war wieder an der Regierung! (Die CDU unter Kohl ereichte übrigens das zweitbeste Wahlergebnis ihrer Geschichte.)
Wieso mit anderen Folgen? Könnte alles im Mehrheitswahlrecht genauso passieren.
> Interessanter Zusatzaspekt. In »Weimar« galt ja die Regel: 60.000 Stimmen = 1 Sitz im Reichstag. Wärst Du für die Abschaffung der 5%-Hürde (In Österreich: 4%)? Oder für eine Erhöhung? (In einem Mehrheitswahlrecht wären diese Betrachtungen ja überflüssig.)
Im Prinzip halte ich die 5%-Hürde für vernünftig. Sie ist ein guter Kompromiss. Ob 4 oder 6%, das kann man natürlich immer diskutieren.
@Peter: >Eine Mehrheit um der Mehrheit Willen kann nicht die Lösung sein
Warum nicht? Was ist daran jetzt anders? Grosse Koalition im Bund – was war das anderes als »Mehrheit um der Mehrheit willen«? Scherzhaft könnte man von »Zwangsheirat« sprechen. Alle Zeichen stehen darauf, dass dies auch nach 2009 so weitergeht (mit einer allerdings deutlich reduzierten SPD).
Was wären denn »Ampeln« anderes als der Versuch, mindestens 51% zu erreichen? Traditionsbedingt und auch durch das Verhältniswahlrecht und den implizit damit verbundenen Fraktionszwang kommt es eben nicht zu »wechselnden Abstimmungsmehrheiten«. Also einigt man sich in Koalitionen über alle absehbaren Eventualitäten im Vorfeld.
Gregor, Du vermischst immer die Mehrheit der Wähler mit der Mehrheit der Sitze. Die große Koalition oder Ampel will 51% der Sitze erreichen, aber dem entsprechen dann im Verhältniswahlrecht auch etwa 51% der Stimmen. Im Mehrheitswahlrecht aber evtl. nicht. Insofern ist es schon eine Mehrheit um der Mehrheit willen. Aber das wäre ja für sich allein noch kein Ausschlusskriterium, wenn denn die anderweitigen Vorteile das kompensieren würden.
Mehrheit != Mehrheit
Und wie Du dann auf den Gedanken kommst, themenbezogen wählen zu lassen, wenn Du gleichzeitig meinst, der Wähler wäre mit dem Erfassen von Thematiken an sich schon überfordert, erschliesst sich mir nicht. Die Gefahr populistischer Medienkämpfe wäre doch gerade bei themenbezogenen Entscheiden gegeben.
Die Frage war, wie man dem Zünglein an der Waage ihren Stachel zieht (was für ein dummes Bild). Weiterhin sollte eine Regierungsbildung möglich sein und echte Plebiszite vermieden werden. Daher ist der Richtungsentscheid, wenn ich die Demokratie nicht gleich ganz abschaffen möchte, ein Mittel der Wahl. Die Frage, ob Deutschland am Hindukusch oder im Erzgebirge verteidigt werden soll, ob ich Kopf- oder Bürgerversicherung bevorzuge, freie oder soziale Marktwirtschaft möchte, dass sind Fragen, die man stellen kann. Man nimmt den Bürger erstens ernster und verhindert das plebiszitäre Element (ich möchte auch nicht, dass über die Todesstrafe abgestimmt wird).
Was wären denn »Ampeln« anderes als der Versuch, mindestens 51% zu erreichen? Traditionsbedingt und auch durch das Verhältniswahlrecht und den implizit damit verbundenen Fraktionszwang kommt es eben nicht zu »wechselnden Abstimmungsmehrheiten«. Also einigt man sich in Koalitionen über alle absehbaren Eventualitäten im Vorfeld.
Ich fühle mich dabei wohler. Das Problem der großen Entscheidungen sehe ich aber auch problematisch, da der große Entwurf in z.B. der Gesundheitsreform in einer Ampel kaum machbar ist. Leider sind Strukturen in dieser Richtung in Deutschland sehr festgefahren, so dass eine Entscheidung zum »Wohle des Landes« aus überparteilichen Gründen kaum denkbar ist. Tiefe Provinz also.
Das Problem, dass ein Ereignis wenige Tage vor der Wahl den Ausgang beeinflusst, ist doch kein Spezifikum des Wahlrechts. Das gibt es immer (siehe Spanien).
Allerdings ist das Wahlrecht hier von elementarer Bedeutung. In Spanien gab es mit ein paar Prozent eine andere Mehrheit. Was wäre denn, wenn nach einem solchen Ereignis eine verfassungsändernde Mehrheit vorhanden ist, was im Mehrheitswahlrecht mit halbwegs ausgewogenen Parteien leicht möglich ist. Dir gruselt davor nicht?
@Peter
Das Problem der großen Entscheidungen sehe ich aber auch problematisch, da der große Entwurf in z.B. der Gesundheitsreform in einer Ampel kaum machbar ist.
Richtig. Wobei die Ampel SPD/Grüne/Linke sicherlich in der Lage wären, längerfristige Projekte zu entwerfen, als die Jamaika-Koalition CDU/FDP/Grüne. Hier sehe ich die Unterschiede speziell zwischen FDP und Grünen als zu stark an, als das dort mehr als grosskoalitionäres Verwalten herauskommen könnte. Österreich zeigt, dass Grosse Koalitionen, die zu lange regieren, die vielbeschworenen »Ränder« stärken und in grossem Masse Nichtwähler produzieren, da es kaum signifikant wahrnehmbare Unterschiede gibt (die liegen dann gut verborgen in den utopistisch anmutenden Wahlprogrammen der jeweiligen Parteien).
Um Deine letzte Frage aufzunehmen: Mit gruselt viel mehr vor einer weiteren Grossen Koalition 2009 – mit rd. 38% CDU und 25% SPD. Das ist Futter für die Linke, die sicherlich zweistellig wird und die mit Maximalforderungen (und im sicheren Wissen, dass sie nicht in die Regierung kommen werden) Stimmen bekommen.
Mittelfristig dürfte es auch nicht mehr zu vermeiden sein, dass eine extremistische Partei am rechten Rand entsteht, die als Antipode zur Linken funktionieren könnte. In einigen Landtagen ist das ja schon so (abschreckendes Beispiel Sachsen – hier sind die Umfragewerte für die NPD konstant).
[EDIT: 2008-03-20 08:51]
#28 – @stripe / »imperatives Mandat«
Das imperative Mandat (IM) hat sehr wohl mit dem Wahlrecht zu tun, wenn auch indirekt. Zwar sieht das Grundgesetz kein imperatives Mandat (IM) vor und setzt die Gewissensfreiheit des Abgeordneten als absolut. Aber die Praxis sieht anders aus: Am fall Metzger zeigt sich das sehr schön. Flugs melden sich diejenigen, die sagen, Frau Metzger habe ja nur aufgrund der Infrastruktur der SPD ihren Status erreicht – also habe sie auch mit der Mehrheit abszustimmen. Das ist aber falsch und zudem auch noch totalitär.
Beschneidet man nun die Möglichkeiten der Parteien über ihre Listenplatzierungen Einfluss auf die Auswahl ihrer Kandidaten zu nehmen, so trägt man dem grundgestezlichen Anspruch mehr Rechnung. Die Usanacen des Verhältniswahlrechts stehen dem entgegen.
Dass ein Abgeordneter seinen Wählern »verpflichtet« ist, versteht sich von alleine. Das hat allerdings nichts mit IM zu tun, sondern ist eine normale Usance.
Im Mehrheitswahlrecht ist dieser Aspekt zweifellos stärker ausgeprägt, was aber nicht schlecht sein muss. Wer Angst vor einer Bindung des Abgeordneten an seine Wähler hat, kann das Prinzip gleich abschaffen und mit einer Stimme im Verhältniswahlrecht wählen. Es sind dann – um es ganz einfach zu machen – nur noch Listen pauschal zu wählen, die vorher von den Parteichefs ausgetüfelt werden.
Am Rande: Ich habe neulich einen Bericht über Wayne Morse gehört. Er war der einzige,der seinerzeit gegen die Tonkin-Resolution gestimmt hatte. In dem Bericht gab es einen Ausschnitt einer Fernsehdiskussion aus dem Jahr 1964, in dem Morse dafür plädierte, dass die amerikanische Aussenpolitik einzig und alleine vom amerikanischen Volks zu bestimmen sei und nicht von deren Repräsentaten. Das ist eine zugegebenermassen sehr exotische Meinung. Aber ich glaube, dass ein Funken Wahrheit darin liegt, der wieder zum Mehrheitswahlrecht führt: Diese Art von Unabhängigkeit (die dann ins Kauzige umschlägt) gibt es hier aufgrund von Partei- und Fraktionszwängen gar nicht.
Flugs melden sich diejenigen, die sagen, Frau Metzger habe ja nur aufgrund der Infrastruktur der SPD ihren Status erreicht – also habe sie auch mit der Mehrheit abszustimmen. Das ist aber falsch und zudem auch noch totalitär.
In der Sache sind wir uns wohl weitgehend einig. Ich bin nur gegen eine unangemessen pauschale Verwendung von Begriffen wie »grundgesetzwidrig« und »totalitär«. Das nutzt sich mit der Zeit ab.
Es sind dann – um es ganz einfach zu machen – nur noch Listen pauschal zu wählen, die vorher von den Parteichefs ausgetüfelt werden.
Ja, das wäre wie geschrieben mein Vorschlag.
In dem Bericht gab es einen Ausschnitt einer Fernsehdiskussion aus dem Jahr 1964, in dem Morse dafür plädierte, dass die amerikanische Aussenpolitik einzig und alleine vom amerikanischen Volks zu bestimmen sei und nicht von deren Repräsentaten. Das ist eine zugegebenermassen sehr exotische Meinung. Aber ich glaube, dass ein Funken Wahrheit darin liegt, der wieder zum Mehrheitswahlrecht führt: Diese Art von Unabhängigkeit (die dann ins Kauzige umschlägt) gibt es hier aufgrund von Partei- und Fraktionszwängen gar nicht.
Grade in der Außenpolitik ist der Konsens in der Bevölkerung am stärksten. Insofern sehe ich da das Problem mangelnder Umsetzung des Wählerwillens noch am
wenigsten. Zur Zeit des Vietnamkrieges war das in den USA wohl anders.
Ich bin wie gesagt generell skeptisch bei Volksentscheiden.
Es wird ja in den Medien immer beklagt, dass wir in der Politik zu wenige »Typen« a la Strauß und Wehner haben. Aber letztlich ist es genau diese Mediendem
okratie, die die Typen schon im Frühstadium verschwinden lässt (vgl. Kandidat mit Warze).
Ich bin nur gegen eine unangemessen pauschale Verwendung von Begriffen wie »grundgesetzwidrig« und »totalitär«. Das nutzt sich mit der Zeit ab.
Einverstanden. Ich auch. Aber wenn »Fraktionszwang« als Tugend präsentiert wird – dann ist es grundgesetzwidrig (auch wenn dieser Begriff längst abgegriffen erscheint).
Es wird ja in den Medien immer beklagt, dass wir in der Politik zu wenige »Typen« a la Strauß und Wehner haben. Aber letztlich ist es genau diese Mediendemokratie, die die Typen schon im Frühstadium verschwinden lässt (vgl. Kandidat mit Warze).
Naja, nicht ganz. Zunächst einmal benutzen die Medien diese »Typen« als Clownersatz (Stichwort in jüngster Zeit: Pauli). Wenn diese Leute dann mit dieser medialen Vereinnahmung nicht klar kommen (oder gar glauben, mit ihr spielen zu können – wieder Pauli und ihre Latex-Fotos), dann sind sie in den politischen Zirkeln plötzlich diskreditiert und werden weggemobbt oder enden dann – der ultimative GAU – als Leitartikler bei der »Bild«-Zeitung (bspw. Gauweiler).
Gegenargumente? Ich habe nur zwei.
Nachdem ich Ihre gegen kurt widerstehenden Beiträge bei dem Blog von Stefan Niggemeier doch schmerzlich vermißte, fragte ich mich, wo Sie denn abgeblieben sein könnten, und stieß so stöbernd auf Ihren Artikel hier. Ihre Fürsprache für ein Mehrheitswahlrecht ist fundiert. So fundiert, daß ich als bisher eingefleischter Gegner des selbigen zumindest ins Grübeln komme. Und ich stimme Ihnen zu, Ihr Artikel hätte besseres verdient als die zum Teil schon recht schwachsinnigen Tiraden einiger Zeit-Online-Leser gegen das System und das Kapital usw. von irgendwelchen »Dritter-Weg-Ideologen«, deren Schwafeln ich aus der Wendezeit in der glücklicherweise vergangenen DDR noch gut erinnere. Ich hoffe, Sie sehen es mir nach, daß ich nicht allen bis in die letzte (Un-)Tiefe gefolgt bin.
Meine Gegenargumente sind Fallbeispiele, einmal ein zugegebenermaßen eher theoretisches, ein anderes mal ein sehr anschaulich praktisches.
I. Das eher theoretische geht so: Wir denken uns in einem fiktiven Land mit Mehrheitswahlrecht 40 Wahlkreise, die, sei es durch Lobbyismus, sei es durch die Unerfahrenheit der honorigen und überparteilichen (ich merke gerade, wie sehr mir dieses Wort durch Springer inzwischen verhaßt ist) Mitglieder der »unabhängigen Kommission«, unglücklich geschnitten wurden, aber doch in Ihrer jeweiligen Bevölkerungszahl annähernd gleich stark sind. Wir unterstellen der Einfachheit halber, es gäbe in diesem fiktiven Land nur zwei Parteien, nämlich die X‑Partei und die Y‑Partei. Es kommt zur Wahl, und nach hartem, aber fairem Wahlkampf gibt es folgendes Ergebnis:
Partei X hat in 21 Wahlkreisen jeweils 51 Prozent der gültigen Stimmen auf sich vereinen können, in den übrigen 19 hat sie leider nur 0 Prozent erreicht.
Partei Y hat folglich in 19 Wahlkreisen jeweils 100 Prozent der gültigen Stimmen auf sich vereinen können, in den übrigen 21 hat sie leider nur 49 Prozent erreicht.
In dem sich dann konstituierenden Parlament hat die X‑Partei eine knappe (2 Mandate), aber ausreichende Mehrheit für die Regierungsbildung (in dieser Betrachtung bleiben etwaige, wie auch immer geartete Präsidialdemokratien der Einfachheit wegen außen vor), denn schließlich hat sie die Mehrheit in 52,5 Prozent aller Wahlkreise errungen.
Trotzdem ist die schreiende Ungerechtigkeit, die dieses Beispiel zeigt, jedermann sofort einsichtig, denn trotz ihrer Mehrheit an Wahlkreisen hat die X‑Partei die Wahl eigentlich deutlich verloren, schließlich hat die Y‑Partei rund 73,2 Prozent der gültigen Stimmen erreicht, kann aber nicht regieren, stattdessen muß sie gegen eine Regierung opponieren, deren sie tragende Partei nur rund 26,8 Prozent erreichte.
Zugegeben, das ist Theorie. Die sich aber auf Szenarien herunterbrechen läßt, die weit weniger theoretisch anmuten. Beispielsweise ist eine Bevölkerungsverteilung denkbar, bei der eine wie auch immer privilegierte Schicht, die nur 30 Prozent der Bevölkerung auszumachen bräuchte (bei mehr als zwei Parteien sogar noch weniger), aber in mehr als 50 Prozent aller Wahlkreise die Mehrheit stellte, folglich immer einen oder sogar DEN entscheidenden Einfluß auf die Regierungsbildung hätte. Dann bräuchte man nur noch ein paar Wahlmaschinen, Stimmzettelverlierer oder äh... Stimmzettelnichtauszähler in Florida.
II. Womit ich bei meinem zweiten, durchaus praktischen Beispiel bin. Die gegenwärtige katastrophale amerikanische Außen- aber auch Innenpolitik ist zum einen natürlich einem eigentlich längst überholten Präsidialsystem geschuldet, zum anderen aber auch nicht ohne Mehrheitswahlrecht denkbar. Nur in einem Mehrheitswahlrecht ist es möglich, daß eine auch in einigen Teilen der USA recht starke Umweltbewegung so konsequent ohne nennenswerten politischen Einfluß bleibt, praktisch nie überregional wirksam werden kann, weil sie nie Mandate gewinnt, so auch indirekt niemals signifikant auf andere Parteien einwirkt und sich nie an Realitäten abarbeiten muß. Die weltweiten und wenigstens schwerwiegenden Folgen sind hierzulande ja bekannt, ich verzichte deshalb auf weitergehende Ausführungen, als Beispiele sei auf das bereits erwähnte unselige Treiben von Monsanto und auf das (Nicht-)Verhalten der USA bezüglich des Klimawandels verwiesen.
Ich habe für die Behebung der von Ihnen beschriebenen und zurecht kritisierten Stagnation in der politischen Szene Deutschlands keine Lösungsvorschläge. Ich halte aber das Mehrheitswahlrecht auch für keinen.
Hochachtungsvolle Grüße
Peter Viehrig
Zunächst einmal vielen Dank, dass Sie den Weg hierher gefunden und sich die Mühe gemacht haben, meinen Essay zu lesen und zu kommentieren (immer gern gesehen!).
Natürlich sind die Gerechtigkeitsargumente, die Sie anführen, vollkommen präsent. Man hört sie jedes Mal, wenn in Grossbritannien Wahlen gewesen sind und die Verhältnisse irgendwie bei 54:46 stehen, aber die Sitze dann 70:30 zeigen. Dass bei ungünstige Situation eine Partei die Regierung übernehmen kann, die nachweislich nicht die Mehrheit aller abgegebenen, gültigen Stimmen bekommen hat, ist möglich. Aber die ketzerische Gegenfrage zur FDP in der Bundesrepublik müssen Sie sich gefallen lassen: Ist es »gerecht«, dass eine derart kleine Partei wie die FDP (die nur in Ausnahmefällen über 10% bekam), eine derart grosse Dominanz in der Regierungsbildung gespielt hat (und spielt)? Sicher, zum Schaden für Deutschland war das letztlich nicht, aber es ist irgendwie ähnlich unbefriedigend.
Das Beispiel USA möchte ich eigentlich aus der Betrachtung herausnehmen, denn es handelt sich um ein Präsidialsystem. Präsidialsysteme neigen natürlich zur fast absolutistischen Mehrheitsverwaltung (ähnliches gilt ja für Frankreich). Ich glaube daher nicht, dass Ihre negative Bewertung der politischen Kultur der USA auf das Wahlrechtssystem zurückzuführen ist, sondern mit dem Präsidialsystem zu tun hat, welches – ich sage das jetzt mal etwas platt – für globalisierte, moderne Gesellschaften nicht mehr zeitgemäss ist.
In der Diskussion um meinen Beitrag auf diesem Blog hier habe ich gelernt, dass der Bundesrat ein wesentlich grösseres Hindernis für ein Mehrheitswahlrecht darstellt, als ich dachte. Denn selbst wenn man ein Mehrheitswahlrecht auch in den Ländern einführt, bleibt die Problematik, dass der Bundesrat (wie inzwischen fast Usus) nicht alleine für die Interessen der Länder streitet, sondern – indirekt und direkt! – Bundespolitik betreibt, wozu er demokratisch nicht legitimiert ist. Diese »Blockadehaltung«, die zu einer Verlagerung der politischen Entscheidungsprozesse in den Vermittlungsausschuss führen würde (ein Verfahren, was ursprünglich nur für Sonderfälle vorgesehen war), würde sich unter Umständen im Vergleich zu »Rot-Grün« ab 1999 noch verschärfen, da der Bundesrat für die oppositionellen Parteien die einzige Möglichkeit wäre, Druck auszuüben und Politik mitzugestalten.
Zum »Fall« des kurt auf Niggemeiers Blog: Diskussionen mit einem solchen Menschen sind m. E. vollkommen vergeudete Zeit; sie sind unmöglich. Ich habe nur zweimal geantwortet, weil ich bestimmtes nicht unwidersprochen stehenlassen wollte. In Wirklichkeit macht das keinen Sinn. Er wird sich nie »überzeugen« lassen; die Inkonsequenz und Verallgemeinerungen seiner »Argumentation« sind ihm vermutlich nicht bewusst. Er ist durchaus stringent, aber Stringenz ist kein Beleg für eine irgendwie geartete »Wahrheit«. Er dürfte auf meinem Blog ein, zweimal kommentieren und seine Meinung darlegen; den Rest würde ich dann löschen, weil es nur Wiederholungen sind (oder vorher den Thread schliessen). Seine Einordnung meiner zugegeben nicht besonders elaborierten Äusserungen als »ad hominem« zeigte eine gewisse Hilflosigkeit seinerseits.
Gegenargumente? Es sind noch immer zwei.
Vorweg: Das Erlebnis, daß mein Gegenüber in eine tiefe Diskussion über ein bestimmtes Thema einsteigt, den Widerspruch sogar wünscht, sich dazu adäquat verhält, also sachlich und argumentativ gleichwertig oder besser reagiert, in jeder seiner Erwiderungen die Achtung des „Gesprächspartners“ spüren läßt, ist heutzutage ein zu seltenes und mir zu kostbares, als daß ich das nicht sehr genießen würde. Also: Sehr gern geschehen!
Und nun los:
“Natürlich sind die Gerechtigkeitsargumente, die Sie anführen, vollkommen präsent. Man hört sie jedes Mal, wenn in Grossbritannien Wahlen gewesen sind und die Verhältnisse irgendwie bei 54:46 stehen, aber die Sitze dann 70:30 zeigen. Dass bei ungünstige Situation eine Partei die Regierung übernehmen kann, die nachweislich nicht die Mehrheit aller abgegebenen, gültigen Stimmen bekommen hat, ist möglich.“
Nun, mit der Tatsache, daß beim Mehrheitswahlrecht eine absolute Mehrheit sich in einer überproportional stärkeren Mehrheit der Sitze eines Parlamentes widerspiegelte, könnte ich noch gut leben, wobei ich einschränkend hinzufüge, daß dann das Quorum für Änderungen am Grundgesetz angehoben werden müßte. Auch damit, daß eine relative Mehrheit aller abgegebenen Stimmen ausreichte, um die absolute Mehrheit in einem Parlament zu erringen, könnte ich umgehen. Das ist häufig durch die 5%-Hürde bereits heute so.
Doch darum ging es mir in meinem bewußt überzeichneten Beispiel ja eben nicht. Vielmehr sollte mein Beispiel illustrieren, daß es beim Mehrheitswahlrecht sehrwohl möglich ist, daß der absolute oder relative Wahlverlierer trotzdem regiert, der absolute (und erst recht der relative) Wahlgewinner opponiert, da einzig die Zahl der gewonnenen Wahlkreise entscheiden würde. Das heißt, es kann die Konstellation geben, daß, obwohl eine Partei die absolute Mehrheit aller abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat, sie trotzdem nicht regieren kann. Ihr o.g. Beispiel würde also abgewandelt so lauten: Prozente 54:46, Sitze aber 30:70! Das ist kein Zahlendreher! Und damit könnte ich nur schwerlich leben, die Ungerechtigkeit schreite dann zum Himmel. Das ist, wie erwähnt, recht unwahrscheinlich, aber eben möglich. Und allein diese Möglichkeit lädt förmlich zu Tricksereien beim Zuschnitt der Wahlkreise ein, so, daß statt 30:70 doch zumindest 45:55 sehr viel wahrscheinlicher wären. Das Verhältniswahlrecht ist für ein solches Phänomen praktisch unanfällig, da fast nur die prozentuale Stimmenverteilung den Ausschlag über die Sitzverteilung gibt.
“Aber die ketzerische Gegenfrage zur FDP in der Bundesrepublik müssen Sie sich gefallen lassen: Ist es »gerecht«, dass eine derart kleine Partei wie die FDP (die nur in Ausnahmefällen über 10% bekam), eine derart grosse Dominanz in der Regierungsbildung gespielt hat (und spielt)? Sicher, zum Schaden für Deutschland war das letztlich nicht, aber es ist irgendwie ähnlich unbefriedigend.“
Als ich das erste mal die Gelegenheit und das Recht zu einer echten Wahl hatte, war die Erfahrung von 1982 schon durch. Ich bin Jahrgang 1970 und in der „DDR“ gebürtig. In Leipzig war mit etwas Geschick die ARD terrestrisch zu empfangen, und ich war schon frühzeitig politisch interessiert. Mir blieb die für Sie offenbar sehr schmerzliche Erfahrung der „geistig moralischen Wende“ erspart, ich erinnere aber noch deutlich ihren Nachhall. Mein Urteil über die FDP ist wahrscheinlich ähnlich vernichtend wie das Ihre, wenn nicht schlimmer. In meinen Augen hat diese Partei ihre Existenzberechtigung längst eingebüßt, spätestens die Vorkommnisse mit Möllemann in NRW (man kann diese wirklich nur als antisemitische Hetze bezeichnen) und das zugehörige Versagen Westerwelles im Jahre 2002 sollten die letzten Zweifel am inneren Zustand der FDP beseitigt haben. Die 18, die dieser Clown im Wahlkampf 2002 so leidenschaftlich an seinen Schuhen im Fernsehen präsentierte, wurde in der einschlägigen Szene, die mir aus dem Osten noch hinlänglich bekannt ist, als AH, also Adolf Hitler, nach den Buchstaben im Alphabet interpretiert. Soweit ich weiß, war das auch eine Idee Möllemanns und wahrscheinlich kein Zufall. Die spärlichen Reste des einstigen Liberalismus der Freidemokraten finden sich in wenigen, zusehends verblassenden Lichtgestalten als Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht. Als Besonderheit bleibt nur, daß die dritte Garde einer „rechten“ CDU eben auch in Bayern antritt. Nun ja, die Bayern wählen dann doch lieber das Original.
Natürlich ist es unbefriedigend, daß eine Mehrheit völlig jenseits der Union in Deutschland so unwahrscheinlich ist. Rot-Grün 1998 und 2002 war wahrscheinlich auf sehr lange Sicht ein absoluter Ausnahmefall, 1998 bedingt durch die Kohl-Übersättigung und 2002 durch die konsequente Haltung Schröders zum sich abzeichnenden Irak-Desaster. Sehr oft sitzt ein bißchen CDU mit am Regierungstisch, entweder werden Rot (oder Rot-Grün) die „kleine Union“ dabei haben, oder CDU/CSU sprechen quasi mit Harvey dem Hasen. Und ja, irgendwie ist das ungerecht. Aber die Ähnlichkeit dieses Unwohlseins zum Unwohlsein beim obigen Szenario einer Wahl nach dem Mehrheitswahlrecht würde ich dann doch bestreiten.
Das Beispiel USA möchte ich eigentlich aus der Betrachtung herausnehmen, denn es handelt sich um ein Präsidialsystem. Präsidialsysteme neigen natürlich zur fast absolutistischen Mehrheitsverwaltung (ähnliches gilt ja für Frankreich). Ich glaube daher nicht, dass Ihre negative Bewertung der politischen Kultur der USA auf das Wahlrechtssystem zurückzuführen ist, sondern mit dem Präsidialsystem zu tun hat, welches – ich sage das jetzt mal etwas platt – für globalisierte, moderne Gesellschaften nicht mehr zeitgemäss ist.
Meine Argumentation, daß sich neue politische Strömungen (Grün dient hierbei nur als Beispiel) beim Mehrheitswahlrecht nicht oder fast nicht gesellschaftlich wirksam entfalten können, haben Sie in meinen Augen nicht wirklich widerlegt. Ihr Verweis darauf, daß die von mir angeführten USA eine Präsidialdemokratie sind, reicht als Entkräftung dessen nicht aus. Schließlich gibt es dort auch Wahlen zum Repräsentantenhaus und zum Senat. Und auch das sind Wahlen nach dem Mehrheitswahlrecht. Unabhängig von der verfassungsmäßigen Stellung des Präsidenten müßten sich doch dabei kleinere Parteien zumindest manchmal gegen die etablierten Parteien durchsetzen können, wenn man Ihrer Argumentation von der Schärfung des Profils der jeweiligen Partei folgt. Die USA beweisen geradezu, daß dies (leider!) nicht stimmt. Zwar gewinnen diese anderen Parteien an Profil, aber ansonsten verlieren Sie mit schöner Regelmäßigkeit. Bestenfalls schafft es in sehr seltenen Einzelfällen mal ein Unabhängiger.
Diese Starre wird auch sehr anschaulich und nachvollziehbar, wenn man sich einen konkreten Fall vorstellt: Daß ein Kandidat der Grünen die meisten Wähler aus dem demokratischen Milieu gewinnen müßte, dürfte unstrittig sein. Die erste Hürde für diesen Kandidaten ist genau das. Den meisten demokratischen Wählern ist natürlich bewußt, daß sie mit einer Stimme für den Kandidaten der Grünen, einen Sieg des republikanischen Kandidaten wahrscheinlicher machen. Anstatt also mit ihrer Stimme der neuen politischen Strömung auch in der Legislative Gewicht zu verleihen, erreichen sie damit das genaue Gegenteil, sie konservieren noch mehr die alte. Um das zu vermeiden, wählen sie notgedrungen wieder demokratisch. Alles bleibt wie bisher. Auch ein demokratischer Kandidat weiß das, er muß also keine neuen umweltpolitischen Themen aufgreifen, er weiß, am Ende werden die Wähler die Kröte (ihn) wählen, um das in ihren Augen noch größere Übel (den Republikaner) zu verhindern.
So verhindert ein Wahlrecht (Ihr gepriesenes Mehrheitswahlrecht!) gesellschaftlichen Fortschritt und betoniert das Althergebrachte. Seit Jahrzehnten wird von demokratischen Kandidaten eine Krankenversicherung für alle versprochen, seit Jahrzehnten wird dieses Versprechen folgenlos auch gebrochen. Wenn der demokratische Wähler dieses den Demokraten zu übel nimmt, bekommt er stattdessen die Republikaner. Er kann sich die Abstrafung also nicht leisten, denn dann würde es ja aus seiner Sicht nur noch schlimmer.
Ich behaupte, hätten die USA wenigstens teilweise ein Verhältniswahlrecht, gäbe es längst eine zumindest die elemarsten Risiken abdeckende Krankenversicherung für alle. Die Zeiten, in denen eine hochschwangere Frau aus armen Verhältnissen das Platzen der Fruchtblase abwarten muß, bevor sie als Notfall kostenlos den Rest der Geburt in einer Klinik verbringen darf, wären vorbei. Analog vergleichbares behaupte ich für das Waffenrecht und das Umweltrecht.
Wenn ich mir also das Ergebnis ansehe, so ist diese Starre viel schlimmer als die in Deutschland, im wahrsten Sinne des Wortes ist die deutsche Starre für viele erheblich gesünder. Womit ich keineswegs den Stillstand in Deutschland gutheiße.
“In der Diskussion um meinen Beitrag auf diesem Blog hier habe ich gelernt, dass der Bundesrat ein wesentlich grösseres Hindernis für ein Mehrheitswahlrecht darstellt, als ich dachte. Denn selbst wenn man ein Mehrheitswahlrecht auch in den Ländern einführt, bleibt die Problematik, dass der Bundesrat (wie inzwischen fast Usus) nicht alleine für die Interessen der Länder streitet, sondern – indirekt und direkt! – Bundespolitik betreibt, wozu er demokratisch nicht legitimiert ist. Diese »Blockadehaltung«, die zu einer Verlagerung der politischen Entscheidungsprozesse in den Vermittlungsausschuss führen würde (ein Verfahren, was ursprünglich nur für Sonderfälle vorgesehen war), würde sich unter Umständen im Vergleich zu »Rot-Grün« ab 1999 noch verschärfen, da der Bundesrat für die oppositionellen Parteien die einzige Möglichkeit wäre, Druck auszuüben und Politik mitzugestalten.“
Dem schließe ich mich (unter ausdrücklicher Ausnahme des Mehrheitswahlrechtes!) an. Entschieden zuviel fällt nach meiner Einschätzung in die Hoheit der Bundesländer, sei es bei der Umweltpolitik, Bildung oder bei der inneren Sicherheit. Ich sehe nur gegenwärtig nicht, wie man diesen Zustand beheben könnte. Oder vielmehr: Wie kann man eine Behebung dieser Starre, eine Entflechtung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern auch politisch durchsetzen? Ich weiß es nicht!
Ich zitiere mich nur ungern, doch schließt sich damit der Kreis: „Ich habe für die Behebung der von Ihnen beschriebenen und zu recht kritisierten Stagnation in der politischen Szene Deutschlands keine Lösungsvorschläge. Ich halte aber das Mehrheitswahlrecht auch für keinen.“
Abschließend noch zu kurt: Ich weiß nicht, ob sie es gelesen hatten, ich hatte ihm attestiert, daß ich seiner Argumentation durchaus Schlüssigkeit zubillige, auch wenn ich sie häufig nicht teile. Mich ärgert es schon, daß ich keinen wirklichen Ansatzpunkt gefunden habe, seine Logik aufzubrechen, um ihn zu „knacken“. Und ich hatte deshalb im Stillen etwas auf Sie gehofft.
Hochachtungsvolle Grüße
Peter Viehrig
PS: Wie verläßt man hier den anonymen Status? Ich verzichte auf ein Pseudonym, meinen Namen darf jeder wissen.
Entgegnungen
I. Mehrheit/Minderheit
Ihr Beispiel ist extrem und Sie haben Recht, ich bin nicht detailliert darauf eingegangen, was zum Teil mit der wirklich sehr grossen Extravagenz dieses Beispiels zu tun hat. Eine Partei erhält 0% – die andere 100% – dafür in anderen Wahlkreisen 51:49. Zweifellos: Das wäre dann ungerecht. Aber es wäre nur ungerecht, wenn man als gerecht definieren würde, dass die Mehrheit ALLER Stimmen zählen sollen. Dann haben Sie zum Teil jetzt schon ungerechte Verhältnisse. Von Koalitionen, die sich in bzw. nach Verhältniswahlen bilden, erst gar nicht zu reden.
Ist die Koalition in Hamburg (Schwarz-Grün) demokratisch legitimiert? Wohl gemerkt: Als Koalition! Sie ist es nicht! Sie ist zu Stande gekommen, weil die Summe der Sitze der beiden Parteien eine absolute Mehrheit im Parlament (Senat) ergeben. Weder die Koalition an sich noch die Vereinbarung, die diese Koalition getroffen hat, ist demokratisch direkt legitimiert.
Umgekehrt wäre eine Rot-Grün-Rote Koalition unter vollkommenem Ignorieren der stärksten Partei auch möglich gewesen (mindestens theoretisch). Hier ist es offensichtlich: Die Partei, die die Mehrheit der Stimmen bekommen hat, wäre nicht an der Regierung beteiligt. Aber auch diese Dreierkoalition wäre per se nicht demokratisch legitimiert, da die Wähler nicht unedingt vorausahnen konnten, dass diese Koalition geschmiedet wird.
Am Rande: Ich habe gestern das Gespräch zwischen Sandra Maischberger und Helmut Schmidt gesehen. Schmidt philosophierte kurz darüber, dass das Parlament beim derzeitigen Wahlrecht theoretisch aus 19 Parteien bestehen könnte – wenn alle 5,1% der Stimmen bekämen. Das ist zweifellos richtig, aber auch das wäre kein direktes Argument gegen ein Verhältniswahlrecht (das sah Schmidt genau so).
II. FDP
Die FDP sehr ich unabhängig von ihrer damaligen oder jetzigen Positionierung. Ich bin – das muss ich gestehen – ein sehr grosser Anhänger der sozial-liberalen Koalition gewesen. Die FDP hat da m. E. Grosses geleistet (übrigens, weil 1969 die stärkste Partei – die CDU – durch die Koalition mit der zweistärksten und der mit Abstand drittstärksten Partei zusammenging). Die »Wende« 1982 empfand ich als zutiefst beschämend – für die ganze Demokratie in Deutschland. Zumal die FDP 1980 um »Leihstimmen« aus dem SPD-Lager buhlte und dadurch 10,6% bekam.
III. USA
Meine These, warum die Grünen in den USA kein Bein auf die Erde bekommen: Weil die grosse Mehrheit der Amerikaner mit »grünen Themen« nichts anzufangen weiss. Insofern spiegelt dies – wie übrigens in Grenzen auch die Pflicht zur Krankenversicherung – entscheidende kultur-politische Differenzen zwischen den USA und Europa wider. In den Staaten legt man mehr Wert auf Freiwilligkeit und ist eher gegen zuviel Bevormundung (auch, wenn es zum eigenen Vorteil sein könnte). Warum die Clintons 1993 mit einer Pflichtkrankenversicherung gescheitert sind, weiss ich allerdings bis heute nicht. Ausser, dass sie – vielleicht?- der Lobby der Versicherungsindustrie nachgegeben haben (warum?) Auch das ist aber kein primäres Problem des Wahlrechts sondern eher des manchmal fast schweizerisch anmutenden Konkordanzsystems in den USA.
IV. Bundesrat
Die Lösung könnte nur in einer einschneidenden Beschränkung der Rechte des Bundesrats liegen, was natürlich die Ministerpräsidenten (»Provinzfürsten« könnte man despektierlich sagen) nicht so gerne sehen und daher keine Chance hat. Ich bin zwar gegen einen zentralistischen Staat, wie dies bspw. in Frankreich gehandhabt wird, aber das essentielle Dinge wie Schulpolitik nicht zentral gemanagt wird, halte ich für falsch.
Generell: Ich sehe sehr wohl die Schwachpunkte, ein relatives Mehrheitswahlrecht zu implementieren. Vielleicht sollte man mit dem Strohmeier-Modell arbeiten. Der Hauptgrund, dass ich vom Prinzip her daran festhalte, liegt darin, dass die politischen Parteien durch ihr imperatives Mandat zu sehr die Unabhängigkeit des Abgeordneten kontrollieren wollen. Es ist im Laufe der Diskussion argumentiert worden, dass dann die Gefahr des imperativen Mandats durch den Wähler aufkommen könnte. Das sehe ich aber nicht bzw. nicht mehr als jetzt, wo sich der Abgeordnete auch fragen lassen muss, was er »für den Wahlkreis« geleistet hat. Im Idealfall könnten sich doch durchaus zwei SPD- oder CDU-Kandidaten zur Wahl stellen (neben den anderen Kandidaten). Was wäre daran schlimm?
Ziel sollte es sein, die Verantwortung für Entscheidungen wieder auf die Abgeordneten zu übertragen und nicht auf irgendwelche Parteigremien, die das in Hinterzimmer verhandeln.
»anonym« bedeutet hier: Sie sind nicht bei »twoday« angemeldet. Wenn Sie das tun, verschwindet das »anonym«.
Ohio ist überall
Ist die Koalition in Hamburg (Schwarz-Grün) demokratisch legitimiert? Wohl gemerkt: Als Koalition! Sie ist es nicht! Sie ist zu Stande gekommen, weil die Summe der Sitze der beiden Parteien eine absolute Mehrheit im Parlament (Senat) ergeben. Weder die Koalition an sich noch die Vereinbarung, die diese Koalition getroffen hat, ist demokratisch direkt legitimiert.
Man kann aber auch anders argumentieren. Das ungeschriebene Gesetz, dass die stärkste Partei als erstes versucht eine Regierung zu bilden, halte ich für völlig legitim. Wenn eine kleine Partei einer großen Partei an die Macht verhilft, werden ja nicht die Themen der kleine Partei Regierungsprogramm. Die Grünen (oder auch FDP) konnten etwas durchsetzen, mussten Kröten schlucken. So gesehen spiegelt die Regierungsbildung die Wahl ganz gut, zumindest besser als eine Alleinregierung. Noch legitimierter wäre nur die ungeliebte große Koalition.
Ich hatte es ja schonmal angesprochen. Wenn das Spektrum der Parteien durch das Mehrheitswahlrecht enger wird, tritt die Meinungsvielfalt innerhalb der Parteien stärker auf und wird dort in den von dir so ungeliebten Hinterzimmern verhandelt. Da ist es mir schon lieber, wenn der Marktplatz die Wahl ist, nicht der Parteitag.
Aber eigentlich wollte ich noch ein anderes, bisher nicht angesprochenes Problem erwähnen. Warum sollte man davon ausgehen, dass in Deutschland das Problem der Swing States (wie z.b. Ohio) nicht auftritt? Wahlkampf wird nur noch in den knappen Wahlkreisen gemacht, die Hochburgen werden vernachlässigt. Den fehlenden Wahlkampf könnte man ja verschmerzen, aber der Bau der legendären Mehrzweckhalle in dem wankelmütigen Wahlkreis als Wahlgeschenk wäre ebenso so ungerecht wie schwer zu verhindern.
@Peter
Das ungeschriebene Gesetz, dass die stärkste Partei als erstes versucht eine Regierung zu bilden, halte ich für völlig legitim.
Ich auch. Ich sprach aber auch nicht von der Illegitimität der Koalition, sondern von ihrer mangelnden direkten demokratischen Legitimation. Vielleicht hätten etliche Hamburger Grünen oder CDU-Wähler den Koalitionsvertrag abgelehnt (immerhin wurde er ja den jeweiligen Deligierten vorgelegt, was eine indirekte Legitimation schafft).
Wahlkampf wird nur noch in den knappen Wahlkreisen gemacht, die Hochburgen werden vernachlässigt. Den fehlenden Wahlkampf könnte man ja verschmerzen, aber der Bau der legendären Mehrzweckhalle in dem wankelmütigen Wahlkreis als Wahlgeschenk wäre ebenso so ungerecht wie schwer zu verhindern.
Das ist ja jetzt nicht unbedingt anders. Hochburgen in Bayern oder – früher zumindest – NRW haben einen anderen Wahlkampf als bspw. dort, wo Kanditaten um den Direkteintritt kämpfen, weil sie entweder listenmässig nicht oder nur schlecht »abgesichert« sind.
Die Mehrzweckhallen hat da alles nicht aufhalten können...
Mehr Mehrzweckhallen
Ich auch. Ich sprach aber auch nicht von der Illegitimität der Koalition, sondern von ihrer mangelnden direkten demokratischen Legitimation. Vielleicht hätten etliche Hamburger Grünen oder CDU-Wähler den Koalitionsvertrag abgelehnt (immerhin wurde er ja den jeweiligen Deligierten vorgelegt, was eine indirekte Legitimation schafft).
Da nicht über alle Permutationen der Parteien abgestimmt werden kann, ist die Koalition natürlich kein direktes Abbild des Wählerwillens (wie so oft und so dümmmlich behauptet). Aber legitimierter als die Bildung einer absoluten Mehrheit durch einen Rechentrick erscheint es mir schon. Die Wende scheint tatsächlich sehr traumatisch gewesen zu sein.
Das ist ja jetzt nicht unbedingt anders. Hochburgen in Bayern oder – früher zumindest – NRW haben einen anderen Wahlkampf als bspw. dort, wo Kanditaten um den Direkteintritt kämpfen, weil sie entweder listenmässig nicht oder nur schlecht »abgesichert« sind.
Das stimmt glaube ich so nicht. Knappe Wahlkreise sind im Mehrheitswahlrecht von elementarer Bedeutung für die ganze Partei, im Verhältniswahlrecht nur für den speziellen Kandidaten. Im ersten Fall wird die ganze Partei, und damit die gesamte Menge an Geld und Einfluss, bemüht sein, die wackeligen Wahlkreise zu gewinnen. Im zweiten Fall ist es, außer für den speziellen Kandidaten, egal in welchem Wahlkreis ein möglicher Zuwachs erfolgt. Damit wird es nicht passieren, dass eine ländliche CDU-Hochburg seit 20 Jahren auf seine Mehrzweckhalle wartet, während in dem knappen urbanen Wahlkreis sämtliche Wahlgeschenke verteilt werden. Das Problem der Überhangsmandate lasse ich jetzt mal außen vor.