Christoph Kappes fasste in seinem, vor etlichen Tagen veröffentlichtem, Text über Kommentare, Trolle und digitale Kommunikation, die Maßnahmen der Süddeutschen Zeitung in dem folgenden Paradoxon zusammen: »Darf das Meinen (-> Meinungsfreiheit) eingeschränkt werden, um das Meinen (-> Meinungsbildung) sicherzustellen?« Sind also einschränkende Maßnahmen erforderlich um Online-Diskussionen zu ermöglichen, bzw. diese teilweise oder ganz abzuschalten, um einen Raum der Meinungsbildung überhaupt zu erhalten? Ein Recht auf Kommentierung gäbe es nicht1.
Im Allgemeinen ist das sicher richtig, manche ad personam gerichteten Angriffe von Journalisten könnten allerdings als Rechtfertigung dienen. ↩