Überspringen »Status quo« und direkt zu Kapitel 2
1. Der Status quo
1.1 Das personalisierte Verhältniswahlrecht
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat. Alle vier Jahre wird der Bundestag gewählt, der wiederum den Bundeskanzler wählt.
Seit 1949 wird in der Bundesrepublik mit dem sogenannten personalisierten Verhältniswahlrecht gewählt. Jeder Wähler hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Die Hälfte der Abgeordneten des Bundestages zieht über den jeweiligen Wahlkreis direkt ein. Dies wird über die Erststimme abgewickelt. Wer in »seinem« Wahlkreis die einfache Mehrheit der abgegebenen Erststimmen auf sich vereinigen kann, ist direkt gewählt.
Mit der Zweitstimme wählt der Wahlberechtigte die Landesliste einer Partei. Aufgrund der Ergebnisse der Zweitstimmen wird festgesetzt, wie viele Sitze im Parlament auf die jeweilige Partei entfallen. Von dieser Gesamtzahl werden die Direktmandate abgezogen und die restlichen Sitze aus den Landeslisten der jeweiligen Parteien besetzt. Bei grösseren Differenzen gibt es sogenannte Ausgleichs- bzw. Überhangmandate.