Fritz H. Dinkelmann: Das OpferGerichtsreportagen von Fritz H. Dinkelmann lösten bei mir immer ein gesteigertes Interesse an den Menschen aus, die Verbrechen ausübten. Sie rüttelten dabei an die scheinbar so fest installierte „Rechtsordnung“, die glaubt, mit der Bestrafung einer Straftat diese nachträglich „auszugleichen«. Zwar ist allen Beteiligten klar, dass beispielsweise bei einem Mord oder Totschlag der jeweils Getötete nicht mehr lebendig wird, aber das in uns allen wesende Gefühl der Rache (oder ist es der Sühne?) muss befriedigt werden.
Hierfür dient das Strafrecht. Aber es kommt stets zu spät: Die Tat ist längst geschehen und meist ist das Geschehene unumkehrbar. Dem Prozess kommt dabei die Rolle des Vollstreckers des Sühnegedankens zu. In einem Rechtsstaat muss es einen Prozess geben, um zweifelsfrei festzustellen, ob die Tat vom Angeklagten tatsächlich ausgeübt wurde.