In der (medialen) Öffentlichkeit ist es Konsens: Die Hinterbliebenen des Angriffs auf die beiden Tankzüge in der Nähe von Kundus in der Nacht vom 3. auf den 4. September 2009 müssen entschädigt werden. Die Einhelligkeit verblüfft. Aber das Andocken an die Schadenersatzforderungen reaktiviert die gute, alte bundesrepublikanische Tugend wieder: Man löst unangenehme Fragen am besten mit Geld. Der Anwalt der Hinterbliebenen, Karim Popal, beharrt darauf, direkt mit der Bundesregierung in Verhandlungen zu treten; er vertraut der afghanischen Regierung nicht und befürchtet, das Geld versickert in der Korruption. Diese Befürchtung ist nachvollziehbar.